Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-26 · Heft 39 (26.9.1871) · p. Seite 783

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 39 (26.9.1871)
Date
1871-09-26
Page
Seite 783 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3226798-3226838--29889-3252748
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

783 gestimmt haben — Niemand darf gegen seine lieberzcugung abstimmen — wohl aber, daß sie von der Eanzel und in den Zeitungen gewissermaßen als Gesammtheit sich gegen das Ministerium und zwar scharf und entschieden ausgesprochen. Hieran wird wohl das ganze neue Institut scheitern und so der Wunsch seiner Gegner erfüllt werden. Wien, 13. Sept. iPrivatmitth.) F. Bor einigen Jahren, eriitnere ich mich, wurde es in dies. Blatte mehrmals gerügt, welche unangemessene, des Gegenstandes nicht würdige Anzeigen eingerichteter Gottesdienste zu den hohen Herbstfeiertagen provisorisch in öffentlichen localen, die sonst zu ganz anderen Zwecken dienen, in den Berliner Tagesblättern erschienen, die offenbar speculationsmäßig ausgebeutet werden sollten. Es vergeht sich von selbst, daß in den Hauptstädten, wo die chdischen Gemeinden durch Zufluß aus den Provinzen in sietem außerordentlichen Wachsthum begriffen sind, die Gemcindesynagogen sich nicht so schnell vermehren können, daß sie dem Andrange des jüdischen Publicums zu den Herbstfeiertagen genügen können. Müssen dann provisorische Betsääle eingerichtet werden, so stehen geeignete Locale nicht immer zu Gebote. Auch kann cs nach unserer jetzigen Gesetzgebung Einzelnen nicht verwehrt werden, solche Bctlocale einzurichten. Hier aber kommt nun das Unwürdige herein, daß sich Leute die polizeiliche Erlaubniß verschaffen, welche ans der h. Sache einen Gelderwerb machen und nun in den öffentlichen Blättern durch Anpreisungen der unwürdigsten Art sich Eoncurrenz machen und das Publicum anlocken wollen. Was wir in dieser Art je ans Berlin lasen, wird aber gegenwärtig in Wien weit übertrosseu. So las inan in diesen Tagen unter den Inseraten der hiesigen Zeitungen : „Dethans fürNeujahr- und Bc rsöhnu ngsfest. Während der hohen israelitischen Feiertage wird in den großartigen und lichten Sälen der k. k. Gartenbaugesellschaft (Parkring Nr. 12) Gottesdienst in der erhebendsten Weise abgehalten. Ein sechzehnjähriger Jüngling mit seltenen Stimmmitteln und wunderbarer Cotoratur unter geschulter Begleitung nach polnischem Ritus und ein Cantor unter Choralbegleittmg werden abwechselnd den Gottesdienst versehen. — Die BethauSVerwaltung. Da die Nachfrage um Sitze bereits eine lebhafte ist, so wird ein P. T. Publicum ersucht, sich rechtzeitig vormerken zu lassen. Karten sind zu haben u. s. w." Man kann sich denken, daß solche Inserate nicht allein den übelsten Eindruck auf die nichtjüdischen Leser machen, sondern daß sie auch zu Angriffen, Spott und Hohn aller Art eine willkommene Gelegenheit bieten, und man las dann auch dergleichen in der Tagespresse genug zum Aergerniß und Ueberdruß.' Der für die Herbstfeste jährlich erwachende fromme Eifer, der nach Jom Kippur stets wieder in den stärksten religiösen Jndifserentismus ausschlägt, die gottesdienstlichen Ceremonien und Gebete geben den Stoff zu den widerwärtigsten Bemerkungen des auch in Wien wie üppiges Unkraut wuchernden Journalismus. Ob diesem Uebel irgendwie Einhalt zu thuu möglich ist, steht dahin. Im jüdischen Publicum selbst giebt cs zu viele Elemente, welche für solche Unwürdigkeiten kein Gefühl haben. —. Mit Bezug auf die Eorrespondenz in Ihrem Blatte über die Nebenversammlung der jüdischen Lehrcrversammlung in Linz und ihrer Resolution sei bernerkt, daß ungefähr 60 jüdische Lehrer in Linz waren, von denen über 20 bereits abgercist, und von den übrigen 40 nur sehr wenige der Einladung in den Gesangvereinssaal Folge geleistet hatten. Die Resolution verdient daher gar keine Beachtung. Frankreich. Paris, 16. September. Die Commission der Nationalversammlung, welche den Gesetzentwurf der Negierung des Herrn Thiers, die eingeborenen Israeliten Algeriens ihres durch das Decret vom 24. October 1870 erlangten französischen Bürgerrechts wieder zu berauben, zu berathcn hat, legte ihren Bericht auf den Tisch des Hauses nieder. Sie hat den Gesetzentwurf dahin normit, daß Art. 1 das Decret aufhebt, Art. 2 jedem eingeborenen Israeliten bis zum 1. März 1872 gestattet, eine Erklärung abzugeben, daß er dem französischen Eivilrecht unterworfen bleiben wolle id. h. also weiter nichts, als statt des mosaischen Eivilrechts 39*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.