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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-08-22 · Heft 34 (22.8.1871) · p. Seite 679

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 34 (22.8.1871)
Date
1871-08-22
Page
Seite 679 (sequence 11)
Language
German
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679 Dona u fü rstenth ü m e r. Bukarest, 25. Juli. Die „Rum. Post" bringt neuerdings folgende zwei Fälle zur Veröffentlichung: „Der anSgestrcute Samen des Fremden- und Judenhasses trägt seine reichen Früchte. Während die Deutschen in fast allen rumänischen Journalen beschimpft und herabgesetzt werden, begnügt man sich in Bezug ans die Juden nicht damit, sondern betrachtet dieselben als außerhalb des Gesetzes stehend, für völlig vogelsrci, und scheut sich nicht dieselben selbst thätlich zu insultiren. Wir berichten heute zwei Fälle: Der erste trug sich in Botuschan zu, wo der dortige Präfect, zehn Tage vor dem gesetzlich fixirten Termine, an welchem sich alle Militärpflichtigen bei den betreffenden Behörden zu stellen haben, seinen Commissären den Auftrag crtheilte, auf die jungen Leute jüdischer Coufession zu fahnden. Es wurde nunmehr eine systematische Razzia arrangirt, die auf Wunsch des Präfecten mit einem besonderen Knallcffcet endete. Auf sein Geheiß drangen nämlich die Handlanger der „Gerechtigkeit" an einem Sabbath, und während sich die Gcnicinde in den verschiedenen Bethäusern befand, in dieselben ein, rissen die ihnen bezcichneten jungen Leute mit Gewalt aus der Mitte der Andächtigen heraus, den Gottesdienst unterbrechend und alle Vorstellungen mißachtend, daß ihnen die betreffenden Personen doch nicht entgehen könnten, nachdem sie sich von deren Anwesenheit überzeugt hätten. Diese That höchster Rohheit stempelt den Urheber derselben sowie die Vollstrecker des Befehls zu gemeinen Verbrechern, die sich einfach der Kirchenschändung schuldig gemacht haben, ein Verbrechen, welches um so schwerer wiegt, als dasselbe von Männern auögiug, deren erste und oberste Pflicht ist, darüber zu wachen, daß keine Ungesetzlichkeiten vorfallen und denen die Ausrcchthaltung der Ruhe und Ordnung der Stadt anvertraut ist. Selbst mit unserer Constitution in der Hand, die doch wahrlich viel Unzulässiges zuläßt, kann man für den Präfecten von Botuschan und dessen Werkzeuge keinerlei Milderungsgrund auffinden, denn die Constitution garantirt allen in Rumänien wohnenden Seelen die freie Ausübung ihrer Religionen. Wenn aber, wie dies bei uns leider so oft geschieht, Männer bei den Behörden fungiren, die aller Sittlichkeit baar, von der Bedeutung der Gerechtigkeit kaum eine Ahnung haben, da muß freilich das Gesetz zum Kinderspott werden! Der Schauplatz des zweiten Ereignisses ist Jassy. Ein daselbst in Garnison befindlicher Lieutenant Namens Pruncul, dem die „schlaffe FriedenSzeit" nicht behagte, suchte so lange nach einer passenden Gelegenheit, um seinen Thatendurst zu befriedigen, bis er endlich das geeignete Feld gefunden hatte, auf welchem er seine Tapferkeit beweisen zu können glaubte. Er beabsichtigte nämlich um jeden Preis einen Ju- - denkravall hervorzurufen und begab sich zu diesem Zwecke mit mehreren seiner gleichgesinnten Kameraden nach dem Garten „Cliätean aiix flem-a“, wo er der dort befludlichctt Zigeuner-Musikbande den Auftrag er-' ihcilte, ein jüdisches Spottlied zu singen, was auch sofort geschah. Die in jenem Garten zahlreich anwesenden jüdischen Familien, in Folge des Liedes von allen Seiten bespöttelt und verlacht, verließen nach und nach den Garten, und so war die Absicht des tapferen Lieutenants für diesmal vereitelt. Er versuchte eS zwar sein Vorhaben noch einige Male zur Ausführung zu bringen, konnte jedoch nicht reussiren, da fortan der Garten fast gar nicht mehr von Juden besucht wurde. In Folge dessen fand sich der Wirth des Gartens, dem der Abgang so vieler Gäste einen fühlbaren Ab> bruch that, bewogen den Zigeunern ein für allemal daS Absingen jenes Liedes zu verbieten, worauf sich denn nach und nach die alten Gäste wirklich wieder einfanden. Darauf hatte aber Lieutenant Pruucal gewartet. Er begab sich am 23. v. M. mit dem Capitän Horoseanu abermals in das bezeichnet Local und vertheilte Geld unter die Musikanten, um dieselben seinem Willen günstig zu stimmen. Da diese sich aber trotzdem weigerten das Spottlied zu singen , wurden sic von den beiden Helden unbarmherzig durchgeprügclt; ebenso erging cs dem Sohne des Wirthes, der sich benu'ihte Ruhe zu stiften, ja selbst die Kellner, welche im Aufträge des Wirthes diesen Tapferen keine Getränke verabreichen wollten, wurden zu Boden geworfen und maltraitirt. Nachdem die Officicre auf diese Weise ihren Willen nach jeder Richtung durchgesetzt, das Absingen des Liedes erzwungen und alle Besucher des Gartens verscheucht hatten, zechten sie auf dem sieg« 34*

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