Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1871)
- Date
- 1871-07-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226827--29642-3252490- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
35. Jahrgang. All g t III k l U k J\f 28. Zeitung des Zudenthmns. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HeranSgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 11. Juli 1871. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2'/, Bogen. PrciS dcS Jahrgangs 1 Thlr. Halblahr,g 2?hlr. Bicrtcliähng iTtzlr. Inserate werden niit 1 >/, %. für tic Pctitzcilc oder deren Raun, berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungö-ExpedUloucu nehme» Bcstel. lungcn an; der Haupt-Expedilion für beide Letztere bat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeit,mgs-Burcau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Erfahrungen des letzten Jahres. IN. — Die Lehre des Judenthnmö von der göttlichen Dergcltung. VII. (Fortsetzung.) Zcitnngsnachrichten: Deutschland: Berlin, Cöln, Auclam, Karlsruhe, Oldenburg, Görlitz, Königöhnue. Aus Lippe-Detmold. — Oestcrr eichisch-ungarischc Monarchie: Aus Oesterreich. — Frankreich: Paris. — Gro ßbritannien: London. — Holland: Amsterdam. — Rußland: St. Petersburg, Odessa, Warschau. Feuilletou-Beilager Die Acclimatisirung und die Juden. — Corrcspondenz. — Euriosum. Leitende Artikel. Bonn, 2. Juli. Die Erfahrungen des lehlen Jahres, ui. So weit man es aus den ersten Urkunden des Christenthums, den Büchern des sg. Reuen Testaments, ersehen kann, hatte der Stifter dieselben insbesondere die sittliche Erhebung des Volkes zur Absicht. Die Thätigleit in den damaligen jüdisch-theologischen Kreisen war vorzugsweise auf die Entwickelung des Gesetzes, auf die Halacha gerichtet, während man auf das sittliche Moment höchstens durch charakteristische Aussprüche der einzelnen hervorragenden Lehrer hinwies. Das Gesetz wollte Jesus, wie er wiederholt aussprach, durchaus nicht umstoßen oder nur verändern. Aber es galt das il)m sittliche Motiv höher, als die Uebung deö Gesetzes. Zwiefaches ist dabei nicht zu übersehen: zuerst daß damals die Römer dem jüdischen Volke das politische Staatsleben bereits genommen und selbst die Ausübung der Criminaljnsti; an sich gerissen hatten; zweitens daß in den jüdischen Schulen jene Wandelung, statt das Recht als Religion, die Religion als Recht (jus'i zu betrachten, schon vor sich gegangen war, und deshalb in der halachischen Ausbildung weniger auf die zu Grunde liegenden und im Gesetz enthaltenen Principien, als auf die Rechtsveduction und juridische Consequenz in der Casuistik gesehen wurde. Diesen beiden Momenten gegenüber gerieth Jesus in den zwiefachen Jrrthum einerseits, die Gesellschaft vom Individuum zu trennen, die Sittlichkeit lediglich als eine Eigenschaft und Thätigkeit des Individuums anzusehen und die Gesellschaft sich selbst zu überlassen; andrerseits die Sittlichkeit vom Rechte.zu trennen, sie über dieses letztere hinauszuheben und dadurch in ein ideales Extrem zu versetzen, welches dem Rechte in vielen Stücken geradezu widerspricht. Jesus stand hiermit auch in der Ethik weder auf dem Stündpuncte des Mofaismus noch deö Prophetiömns, welcher letztere ebenso wenig wie der erstere Ration und Individuum, also Gesellschaft und Einzelmensch von einander trennte. Endlich ist es nicht zu verkennen, so weit wir jenen Urkunden zu vertrauen haben, daß Jesus auch in dogmatischer Beziehung bereitmysteriöse Andeutungen machte, welche, weiter entwickelt, von den einfachen und stricte» Lehren des Judenthmns in daö weite Feld geheimnißvollcr Dogmen führen konnten. Run trat, einige Zeit sich für sich entfaltend und aus-