Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1871)
- Date
- 1871-06-27
- Page
- Seite 520 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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520 und dieser seiner vielen Geschäfte wegen eine Wiederwahl im Voraus abgelehnt hatte, so wählte die Versammlung einstimmig zum Rendanten Herr A. Feldmann in Bielefeld und normirte die von demselben zu stellende Caution auf 300 Thlr. Mit warmen Worten der Anerkennung und des Dankes gedachte der Vorsitzende der großen Mühewaltung des seitherigen Rendanten, Herrn Rittergutsbesitzer Löb, und alle Anwesenden erhoben sich zum Zeichen ihres Dankes einmüthig von ihren Plätzen. — Auf der vorigen Conferenz war eine Petition au das preuß. Abgeordnetenhaus und den Reichstag des Norddeutschen Bundes entworfen worden des Inhalts ,,das Gesetz vom 23. Juli 1847 nicht aufzuheben, bis andere, die Gemeinden und ihre Anstalten regelnde, gesetzliche Bestimmungen erlassen seien, da die bloße Aufhebung des fragt. Gesetzes ohne ein anderes organisatorisches an seiner Stelle unabsehbare, heillose Verwirrung in der Judenheit Preußens Hervorrufen würde? Der Vorstand der Gemeinde Münster hatte cs s. Z. bereitwilligst übernommen, diese Petition zu vervielfältigen und allen Gemeinden Rheinlands und Westphalens zur Unterschrift resp. Beitrittserklärung zu unterbreiten. Die inzwischen eingetretenen kriegerischen Zeitereignisse des verflossenen Jahres waren der Ausführung dieses Vorhabens störend entgegengetreten. Ein hierauf bezügliches Schreiben des wohllöblichen Vorstandes zu Münster, worin das Unterlassen jenes Schrittes hinreichend motivirt war, wurde verlesen, mtb nach gründlicher Besprechung beschloß die Versammlung, den Gegenstand von Neuem ins Auge zu fassen, jene Petition in zeitgemäß umgeänderter Fassung vorzubereiten, Abschriften an alle Gemeinden zu versenden, mit möglichst vielen Abgeordneten darüber Rücksprache zu nehmen, um zu rechter Zeit, etwa in einigen Monaten, diese Petition, die einem drohenden Gemeindechaos vorzubeugen bestimmt ist, zu entsenden. Da nach gesetzlicher Vorschrift die Conferenz als solche zu petitioniren nicht berechtigt ist, so wurde der Modus angenommen , daß die Gemeinden für sich und ebenso jeder einzelne Lehrer separat zu pctitionireu habe. Es wurde ferner beschlossen, eine Denkschrift zu verfassen über die Geschichte und die gegenwärtigen Zustände des israelitischen Schulwesens und dessen Stellung zur Gemeinde und zum Staate, als Begleitung und Unterstützung jener Petition. Von den anwesenden Lehrern erboten sich sofort Mehrere zur Lieferung von Material zu dieser Denkschrift, deren Abfassung der Meisterhand vr. Philipp so ns in Gemeinschaft mit Blumenfeld übergeben wurde. So viel wir uns erinnern, hatte Herr Seminardircctor Kroner auf der vorletzten Conferenz eine ähnliche Arbeit in Aussicht gestellt. Ob und wie weit dieselbe gefördert, können wir natürlich nicht angeben. Jedenfalls wäre aber das ettva angesammelte statistische Material über die Schule hier zu verwerten. Durch frühere Erfahrungen belehrt, ging die Versammlülig diesmal frühzeitig daran, ihre Tagesordnung für die nächste Conferenz aufzustellen. Nach kurzer Berathung einigte man sich über folgende: 1. Lehrplan für jüdische Schulen mit besonderer Rücksicht auf gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Abthei lungen. Ref. Leiser. Corref. Treu. 2. Wie bildet sich der jüdische Lehrer am besten zur Abhaltung religiöser Vorträge aus? Res. Alsbach. 3. Wie ist der Sh nag og enge sang in der Schule zu pflegen? Ref. Blumenau. Die nächste Conferenz wird in Folge ergangener freundlicher Einladung in Neuß stattfinden. In einer Stadt Westphalens war zwischen Gemeinde und Lehrer ein Conflict entstanden. Der Fall wurde der Versammlung vorgetragen- und mehrseitig besprochen. Nachdem eine beantragte Resolution, die dem Bedauern über solche Vorgänge in etwas zu schroffer Weise Ausdruck zu geben bestimmt war, nicht Annahme fand, wurde nach eingehender Discussion der Vorstand der Conferenz mit der Aufgabe betraut, ein vermittelndes Schreiben an besagte Gemeinde zu richten, und so hoffen wir im wohlverstandenen Interesse letzterer, daß damit die Differenz ausgeglichen und einem drohenden Lehrerwechsel noch zeitig vorgebeugt werde. Möchte mau überhaupt in unseren Kreisen die schädlichen Folgen des öfteren Wechsels des Lehrers auf die Schule, des Cultusbeamten auf das Shuagogenwefen bei übrigens gewissenhafter, erfolgreicher AmtSwaltung nicht aus dem Auge verlieren, damit endlich einmal solche drückende und lähmende Zustände beseitigt werden. Es würde dies gewiß auch zur Werthschätzung in den Augen unserer nichtjüdischcn Mitbürger, worauf doch so großer Werth liegt, beitragen.