Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 21 (23.5.1871)
- Date
- 1871-05-23
- Page
- Seite 428 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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428 Kaum war dies Werk der dunklen Nacht vollendet, als Jokul noch einmal vor Koref erschien und ihm im Namen des Obersten mit den fürchterlichsten Betheuerungen das schrecklichste Loos ankündigte, wenn er sich nicht willenlos den Geboten Petrikow's unterwerfen wolle. Koref wußte zu gut, was dieses Gebot bedeute, und er wies daher den Unterhändler des Lasters entschieden ab. Freilich verhehlte er sich nicht, daß sich nunmehr das Unwetter über ihn und sein Haus entladen werde, denn er kannte die Wuth eines solchen Menschen, in welchem das Thier gereizt war. Auch dachte er wirklich schon an die Flucht, so ungern er von all' seiner Habe sich trennte, die er durch so viele Jahre äußerster Anstrengung erworben hatte und in welcher er sein Weib und seine Kinder gesichert sah. Aber es war schon zu spät. In selbiger Nacht wurde unter Zuziehung von Beamten der benachbarten Bezirke die Höhle ausgesucht, geöffnet und die unverzollten Maaren darin in Menge gefunden. Sofort umzingelte man das Haus Koref's, holte ihn aus seinem Bette, riß ihn aus der Mitte seiner jammernden und schreienden Kinder und Leute und brachte ihn nach Polozk, wo er ins Gefangniß geworfen wurde. Und in was für ein Gefängniß! ... Sein Prozeß währte nicht lange. Alle Thatsachen sprachen wider ihn. Schon das Dasein eines solchen unterirdischen Kellers mitten im Walde und das von ihm nicht zu leugnende Eigenthum desselben brach den Stab über ihn. ' Was half ihm die Betheuerung, daß er ihn seit Jahren nicht gebraucht? Die Schmuggelwaaren waren in ihm gefunden und für die Versicherung, daß er nichts von ihnen wisse, und daß sie von Anderen, wahrscheinlich Solchen, die ihn ins Verderben stürzen wollten, hineingebracht seien, konnte er keine Zeugen bringen, und seine letztere Behauptung erschien so abenteuerlich, daß sie ihm nur schadete. Er wurde gedrängt und gemißhandelt, um seine Helfershelfer anzuzeigen, und da er dies nicht vermochte, wurde ihm seine Hartnäckigkeit doppelt schwer angerechnet. Einen Monat später war Koref verurtheilt: alle seine Habe wurde confiscirt und zwischen dem Fiscus und dem Obersten Petrikow getheilt, er selbst — auf dem Wege nach Sibirien — wohin er auf fünfzehn Jahre verbannt war. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenz. Mi titsch, 28. April (Erklärung). Aus dem über die der ersten israelitischen Synode zu Leipzig überreichten Anträge in der Allgem. Zeitung d. I. Nr. 17 mitgetheilten kV. Referate ersehe ich zu meiner Befriedigung, daß mein Gutachten über die der!- Synode vorgelegte „Beschneidungsfrage", welches unter dem Titel rmarr nun 1869 erschienen ist und welches ich dem Hauptreferenten dieser Frage, Herrn Oberrabbmer Dr. Landau in Dresden, zu unterbreiten die Ehre hatte, größtentheils mit dem nun erreichten Resultate Landau's übereinstimmt. Jedoch — und eigentümlicher Weise, gerade in dem von Wechsler constatirten Widerspruche — divergirt seine Ansicht mit der meinigen, bezüglich der dem Mumar von Landau zuerkannten Befugniß, wenn er zwar Renitent bleibt, aber kein 2"?anb -rare ist, zur Torah gerufen zu werden, und wenn er ni^'2 12 wird, nicht; da, wie Landau selbst sagt, „es der schärfste Hohn wäre, vor der heiligen Torah seinen Bundesbruch zur Schau zu tragen." Dem zufolge sinde ich mich veranlaßt hiermit zu erklären, daß ich nach wie vor meinen (in rv-nn n-nn S. 10 u. 14, i. t klar dargelegten Ausspruch aufrecht halte und die Norm begründet erachte, daß ein solcher -V2172 weder zu Vorlesung aus der Torah gerufen, noch als Kohen den Priestersegen zu sprechen zugelassen werden darf; weil, wie Landau selbst zugesteht, und wie ich daselbst bewiesen, unser Gottesdienst dem des Tempels in Jerusalem analog gehalten werden soll, und weil ein rvib-srb in dieser Beziehung sogar strenger als ein r-nnan bbnb “.731?: zu behandeln ist, indem er nach lain ma Orach Chajim §. 128 wie ein 21*3 bya zu betrachten sei; und wenn dies auch amaN pia (daselbst Yb p"o) nicht zugiebt, so bleibt noch immer der dem aa'b:^ vindicirte Grund 2*11273 als evident bestehen; er ist sonach gleich dem 812212 ina rrvaya 2-2:, über welchen alle Interpreten übereinstimmen, ihn mit der Entziehung jedes priesterlichen Vorrechts zu bestrafen. (Vgl.?5, a"b '^0, n'bp n"rr y"ur ferner nbsn n" 02*73*1 Abschnitt 15, §. 3 und daselbst nvzvn: nrwr: Buchstabe 2, wo der Vergleich na*ia rmaya, in jeder Weise, aufrecht erhalten wird.) Aus Mangel an Raum mögen diese wenigen Beweise von vielen, die ich, auf Verlangen, zu notiren im Stande bin, genügen. H.-Wassertrilling, Rabbiner. Berichtigung. Durch ein bedauerliches Verseben ist das Feuilleton der vorigen Nummer um volle hundert Seilen zurück paginirt worden. Statt S. 305—308 müssen die Seitenzahlen 405—408 sein. Wir ersuchen die geehrten Leser diesen Fehler in ihren Nummern gefälligst bessern zn wollen. Verlag von Baumaärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschseld. Verantwortlicher Redacteur N>7» H. Lotze.