Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1871)
- Date
- 1871-05-16
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Feuilleton-Beilage zu Itr. 20 Leipzig, den 16. Mai 1871. '4 Ueber den Ursprung des Wortes Kosmos. iVom BezirkSrabbmer vr. Hoch stadte r in Bad EmS.) Es ist immerhin problematisch, wenn man seltene Wörter in den abendländischen Sprachen, namentlich auch im Griechischen, gerade nur aus dem Sanscrit, anstatt aus dem, den jonischen Völkern näher liegenden phönizischen und hebräischen Sprachstamme abzuleiten bestrebt ist. So leitet A. von Humboldt in seiner „physischen Weltbeschreibung", die er wegen der schönen „schmuckreichen Harmonie" ves Naturganzen Kosmos nannte, dieses griechische Wort von der Sanscrit-Wurzel s’udli*) ab, was purificari „gereinigt werden" resp. „geschmückt und glänzend sein" bedeutet. — Wie gezwungen diese, einer Lautverwandtschast wenig zusagende Ableitung ist, erkennt man aus der weitern Erklärung Humboldt's: 1) daß das griechische k (x) aus dem palatalen s hervorgegangen sei, und 2) daß das indische dir dem griechischen d (#), also sudh für kod, waS sich dann in kos erweichte. Was jedoch mit dem consonantalen Kern stamm m, welcher in der Sanscrit-Wurzel sudb gänzlich mangelt, bei jener Lautumwandlung geschehen sei, darüber schweigt diese Ableitung. Wäre eö darum nicht lautverwandtschaftlicher, das griechische Wort Kosmos aus dem, den Griechen weit näher gelegenen semitischen Sprachstamme und zwar von der Segvlatform Xötk'm mit weichem th (----s) und dem verwandten Okoseb'm — das hebräische sch wird bekanntlich auch im Arabischen oft zu s — welche beide Wörter „Schmuck und Glanz" bedeuten, abzuleiten. Erhielt ja der BrMchild des Hohenpriesters**) deshalb den verwandten Namen Obosed'n „Schmuck", weil es sowohl die Brust seines Trägers schmückte, als auch die Namen der 12 Stämme Israels, also der damaligen jüdischen Welt, harmonisch umfaßte!***) *) In seinen Anmerkungen zum ersten Theile seines Kosmos Seite 11 in der JubiläumSgabe von 1889. **) S. II. MosiS 28, 15-30. *»*) An eine Ableitung aus dem Semitischen ist gar nicht u denken; Humboldt's Ansicht gründet sich aus Thatsachcn, die rdem wirklichen Sprachsorscher geläufig sind. 0r. Lotzc..'. Correspondenz. Wien, II. April 1871. DaS israelitische Blindeninstitut. (Schluß au« No. 17.) Wir geben hier die folgenden §§. des Statuts, welche das allgemeine Interesse für diese neue segensreiche Anstalt beanspruchen. §. 1. Das israelitische Blinden - Institut hat seinett Sitz in Wien. Zweck desselben ist die geistige, religiössittliche und gewerbliche Ausbildung von Blinden beiderlei Geschlechtes, um dieselben für einen entsprechenden Beruf tüchtig zu machen. $. 2. Als Ergänzung dieser Vildungs an statt dient eine mit derselben zu verbindende Blinden-BeschäftigungSanstalt; in diese können solche männliche Zöglinge versetzt und daselbst bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahre belasten werden, die nach Zurücklegung ihrer Bildungszeit zur Ausübung ihres Berufes noch nicht reif sind, oder für die der Ort hierzu nicht ermittelt ist. §. 3. Die Bedingungen zur Aufnahme in das Blinden-Insiitut sind: 1. Unheilbare oder voraussichtlich durch Jahre hindurch wahrende vollständige Blindheit, oder ein solcher Grad von Schlechtsichtigkeit, welcher voraussichtlich durch Jahre hindurch das Kind von der Theilnahme an jedem andern Unterrichte außer dem für Blinde bestimmten, ausschließt. 2. Das zurückgelegte 9. Lebensjahr. Besondere Umstände können auch das Curatorium bestimmen, ein Kind nach zurückgelegtem 8. Lebensjahr in die Anstalt aufzunehmen. 3. Bildungsfähigkeit des Kindes, 4. desten körperliche Gesundheit und 5. Staatsangehörigkeit zur österreichisch-ungarischen Monarchie (§. 11). §. 6. Der definitiven Ausnahme eines ZöglingS geht eine Probezeit von 6—10 Monaten voran; wenn während