Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1871)
- Date
- 1871-04-18
- Page
- Seite 325 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine Feuilleton-Beilage zu Rr. 16. MM Leipzig, den 18. April 1871. Lcsefriichte. 1. Der Stammbaum der Priester (Kohanim). Unser Wiener Correspondent fragt in Nr. 7 iS. i37), „woher, bei der Wiederherstellung der blutigen Thieropfer im Tempel, die veritablen Kohanim nehmen, nachdem keine Stammbäume vorhanden sind?" Diese Frage hat mehr Grund, als manche unserer Leser vermeinen mögen. Denn die .Kohanim haben nach dem Gesetze ohne genügenden Stammbaum, dessen Nichtigkeit sorgfältig geprüft werden müßte, nicht das Recht, die Priesterfunctionen zu verrichten. Freilich sind die gläubigen Leute, an welche jene Frage unser Correspondent richtet, nicht in Verlegenheit, denn sie werden antworten: der Messias mit seinem göttlichen Geiste wird die veritablen Priester-von den zweifelhaften schon zu trennen wissen, und die Befürchtung, daß daraus sofort wieder eine Spaltung eintreten werde, indem die angewiesenen Priester sich dies nicht gefallen lassen und schon ihre Anhänger finden werden, kann auch nicht Platz greifen, denn der Messias wird diese Empörer schon zum Gehorsam zu bringen wissen, auch wenn sie dann „über Gewissenszwang" klagen und sich auf das Princiv der Gewissensfreiheit berufen werden, Doch in der That ist ohne diese Zuversicht auf die Purisicationskraft des Messias die Frage nach dem Stammbaum der Priester eine sehr ernste, da sie auch auf die Gegenwart ihre Beziehung hat. In dem vor Kurzem erschienenen Werkchen des sel. I)r. M. Zipser*) finden wir folgende kleine Abhandlung über diesen Gegenstand, die wir hier wiedergeben. „In diesem Abschnitte macht Iosephus in Betreff der priesterlichen Ehe folgende Angaben: Jeder Priester mußte bei seiner Verehelichung den Stammbaum der zu wählenden Frau untersuchen, diese Anordnung galt nicht *) Pr. M. Zipicr, Flavins Iosephus gegen Apien. Nach hebräischen Onginalqucllen. Wien 1871. bloß in Judäa, sondern auch in Babylon und Aegypten; endlich wurden die auswärtigen Stammregister nach Jerusalem gesandt und da abermals einer genauen Prüfung unterworfen. Diese Angaben werden sowohl von der Bibel als vom Talmud bestätigt. Schon Nehemias lNehem. 7, 65. Esra 2, 62) suchte alle jene vom Priesterthume auszuschließen, die sich über ihre Abstammung nicht auözuweisen vermochten. Es wurde überhaupt im jüdischen Volke von jeher auf die Anlegung von Stammregistern sowohl für Laien als Priester ein sehr hohes Gewicht gelegt und scheint diese Einrichtung schon von Moses (4 M. 1, IS) herzurühren, ebenso blieb dieselbe auch später unter den Königen (l Chr. 5, 17) fortwährend im Gebrauche. Nach einer alten Tradition im Talmud «Kidduschin S. 76. l>) nahm sogar König David eine Purification in seiner Kriegsarmee vor und mußten sich alle feine Krieger durch Geburtsregister über ihre Abstammung ausweifen. Die Anlegung von Stammregistern für Priester und Leviten unter König Efekiaö wird ausdrücklich erwähnt l2 Chr. 31, 16—IS), deren Ausführung den Schoterim zukam, und schien eine ähnliche Beschäftigung während der Negierungszeit Nebabeams dem Propheten Jda zugefallen zu sein (2 Chr. 12, 15). lieber die Wichtigkeit dieser Stammrcgister spricht sich der Midrasch iJalkut zu 4 M. 1, 18) in folgender Weise ans: Als der Herr am Sinai seine Lehre Israel ertheilte, da traten die Völkee der Erde mit der Forderung auf, daß der Herr sein- Lehre auch ihnen ertbeile. Gott jedoch erwiderte: Brinr get mir euer Familieuregister herbei so wie Israel! schauet, wie dieses Volk trotz seiner vierbnndertjährigen Sklaverei in Aegypten dennoch sein Familienleben rein bewahrt und treue Geburtsregister geführt, eine Frau fröhnte der Unkeuschheit mit einem Fremden und dies ward öffentlich'bekanntgegeben (3 30?. . 24, 10). Könnt auch ihr euch damit auöweisen? Habt ibr Stammregister angelegt, das Familienleben in Reinheit geführt? Als die Völker dies hörten, traten sie beschämt zurück. Was speziell obige Angaben des Iosephus anbelangt, so heißt es in einer Mischna lKidduschin IV. 4, wie folgt: Wenn ein Priester die Tochter eines Priesters heirathet, so muß er, auf daß seine Nachkommen des Priesterthumes sahig seien, nach vier Müttern von beiden elterlichen