Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1871)
- Date
- 1871-04-11
- Page
- Seite 304 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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304 es sich daraus, daß sich die Juden keines Gebetbuches mit polnischer Uebersctzung, sondern nur mit russischer bedienen sollen, ein Beseht, der sehr harmlos märe, da die Juden im russischen Polen überhaupt Uebersctzungen der Gebete nicht lieben, und polnisch übersetzte Gebetbücher wohl nur in einigen Kreisen Warschaus vorhanden sind. Wir glauben um so weniger au die Nichtigkeit dieser Nachricht, als es ein Ncligiouszwaug wäre, wie er seit Jahrhunderten nicht vorgekolumen und wie ihn auch kein Ukas durchzusiihren vermöchte. Hannover, 24. März. (PrivatmitLh.) Am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers veranstaltete Herr Gpldmann, der gegenwärtige Besitzer des Hotels Spanier Hierselbst, ein Fcstdiner, an welchem auch Damen Theil nahmen. Tie Tischrede hielt auf allgemeines Verlangen Dr. Wiener, welcher unter Anderem hervorhob, daß, wer nach den großartigen Ereignissen, welche stattgefunden, die Bedeutung dieses Tages nicht zu würdigen wisse, sich allenfalls nach Geburt und Sprache einen Deutschen nennen könne, ein deutsches Herz aber habe er nicht. Für uns Juden zumal habe das neu erstandene deutsche Reich eine ganz andere Bedeutung als das deutsche Reich des Mittelalters, in welchem unsere Later nichts waren als blos zeitweise geduldete und mit imr geringfügigen, häufig genug auf die gewaltsamste Weise verletzten Liechten versehene kaiserliche Kannnerknechte, während wir jetzt als vollständige, allen anderen Staatsangehörigen in Pflichten und Rechten ebenbürtige Staatsbürger dastchen und wenngleich zuweilen von einem gänzlichen Mangel an Lerständniß für den Geist der Gegenwart Zcugniß gebende Ausschreitungen verkämen, wie neulich der Erlaß des an der Spitze des evangelischen Dberkirchcnraths stehenden kleinen und kleinlichen Sohnes des großen Daters Hegel, so können wir in unseren Tagen solche von allen wahrhaft Gebildeten gemißbilligte Ausschreitungen nur bedauern und allenfalls belächeln, ohne befürchten zu müssen, daß sie den beabsichtigten Erfolg, Haß gegen die Bekenner des Judenthums zu erregen, haben könnten. In das zum Schltisse von dem Redner dem greisen Schirmherr« des neuen deutschen Reiches ausgcbrachte Hoch stimmte die ganze Tischgesellschaft begeistert ein, worauf die Musik die Nationalhymne spielte. Es ist hier augenblicklich im Plane, eine confessionelle jüdische Knabenschule durch Verschmelzung der bisher mit der Bildungsanstalt für jüdische Lehrer verbundenen einelassigen Seminarschule mit der gegenwärtig unter der Jnspection des Herrn vr. Kayserling stehenden Meyer Michel Davidschen Freischnle in der Weise zu gründen, daß jene nur Schüler vom 6. bis zum 10., diese dagegen nur solche vom 10. bis znm zurückgelegten 14. Lebensjahre aufnehmen und daß letztere ihre Schüler mindestens so weit bringen soll, als es in der Secunda einer Realschule zweiter Ordnung der Fall ist. Tie abgehenden Schüler können dann ins bürgerliche Leben oder, wenn sie zu einer gründlicheren Ausbildung Lust und Befähigung zeigen, in eine höhere Lehranstalt eintrcten. A nze i gen. Sanifonöschule in Wolfenbüttel. Nachdem der Direktor der Samsonsschule Herr vr. Ehrenberg nach 25-jähriger segensreicher Thätigkeit den Entschluß gefaßt hat, sein Amt aus Gesundheitsrücksichten Michaelis d. I. niedcrzulegen, schreiben wir für die Wiederbesetzung der Stelle hiermit eine öffentliche Concurrenz aus. Der Anzustellende muß dem jüdischen Glauben angehören, akademische Studien mit Rücksicht auf specisisch jüd. Wissen absolvirt haben, bewährte pädagogische Tüchtigkeit, sowie die Qualifikation zu einem höhern Lehramte besitzen.. Neben freier Wohnung bezieht derselbe einen Gehalt von 800 Thlrn. mit Aussicht auf Pension. Geeignete Bewerber wollen ihre Zeugnisse nebst eingehender Schilderung ihres Lebens- und Bildungsganges an den Herrn Director vr. Ehrenberg in Wolfenbüttel franco einsenden. Hannover u. Braunschweig, d. 28. Mär; 1871. Die Administration des Samsonschen Legatcnfonds. An der hiesigen israel. Gemeindeschnle ist die zweite Lehrerstelle mit einem geprüften Lehrer sofort zu besetzen. Außer der Tüchtigkeit in den Elementarfächern, ist auch Tüchtigkeit im Hebräischen, sowie streng moralischer und jüdisch religiöser Wandel erforderlich. Die Fähigkeit als Thoravorleser zu fungiren, ist wünschenswerth aber nicht Bedingung. Gehalt 300 bis 400 Thlr. Nestectirende wollen ihre Zeugnisse an den Unterzeichneten Borstand einsenden. Bei persönlichem Erscheinen werden Reisekosten nicht erstattet. Sohrau (Oberschlesien), im März 1871. Der Vorstand.