Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1871)
- Date
- 1871-04-11
- Page
- Seite 296 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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296 die deutsche Reichsverfassung beantragen. Den Beweis führt die deutsche Nation selbst, da sie doch nur ein Siebentel in den Reichstag wählte, und auch dies wohl nur ans einer vorübergehenden Stimmung, hervorgcbracht durch den Sturz der päpstlichen Herrschaft. Seien wir also wachsam, aber nicht furchtsam. Fürth, im März. (Privatmitth.) Der König von Bayern hat dem Dichter Leopold Feldmann zu seinem 70-jahrigen Geburtstage als Anerkennung seiner dramatischen Leistungen das Ritterkreuz des Verdienstordens v. h. Michael verliehen. Einer: glänzenden Beweis hochherziger Gesinnung und edlen Strebens hat der Philanthrop, Herr Privatier Kaufmann in Manchester, durch die ansehnliche Familicnstiftung von 20,000 Pfd. Sterling gezeigt. Die Zinsen aus dwsem Betrage sollen in erster Linie seinen hier und anderwärts wohnenden Verwandten zugewendet und eventuell auch zu andren Hnmanitätszweckert verwendet werden. Die Eollatur besteht aus drei hiesigen Verwandten des Stifters und einem Mitgliede des hiesigen Eultnsvorstandes. Da der edle Geber die Stiftung vor seinem Ableben noch zu vermehren gedenkt, so ist Aussicht vorhanden, daß unsre Gemeinde, in der bereits zu öffentlichen Zwecken so Außerordentliches geschieht, um eine noch ansehnlichere Stiftung bereichert werden wird. Sigmund Heumann. Bayreuth, im März. (Privatmitth.) Die beiden im bayrischen Heere dienenden jüdischen Aerzte von hier haben sich Auszeichnung erworben; Herr vr. K arpeles erhielt das Ritterkreuz des k. bayr. Map Josephordens, Herr Dr. Stein die goldene Sanitätsmedaille des Max-Josephordens; mit letzterer ist ein jährlicher Bezug von 300 st. aus dem Ordensvermögen verbunden. Hattingen. 2!. Mär;. (Privatmitth.» Die hiesige kleine Gemeinde hat behufs Neubaus einer Synagoge ein Grundstück im Preise von 1500 Thlrn. gekauft. Sie sollte 15 Thlr. Stempelsteuer zahlen und ivandtc sich an die Provinzialsteucrdirection um den Erlaß der Steuer, da die Synagoge ein gottesdienstliches Gebäude und ein solches stempelfrei sei. Der Vorstand erhielt folgende Antwort: Münster, 14. März 1871. Wiederholt ist in Ministerial-Entscheidungen ausgesprochen, auch Allerhöchsten Orts bereits in einem Eabinetsbeschcide vom 8. Dccember 1839 zu erkennen gegeben, daß jüdische Synagogen Stempelfreiheit nicht genießen, indem die unter Nr. 1 der Allerh. Cab.- Ordre vom 16. Januar 1827 den Kirchen bewilligte Stempelfreiheit auf christliche Kirchen sich beschränkt. Tie von der dortigen israelitischen Gemeinde zum Neubau einer Synagoge abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen daher, wie ich Ew. Wohlgeboren auf die gefällige Anfrage vom 13. d. M. erwiedere, dem tarifmäßigen Werthstempel. Der Provinzialsteuerdirector. (Wir können nur auf unsere Korrespondenz aus Siegburg vom 27. Januar e. in Nr. 6 S. 114 verweisen. Die dortige Gemeinde hatte sich mit einer desfallsigen Beschwerde an das Abgeordnetenhaus gewandt, welches aber über sie zur Tagesordnung gehen mußte, da cs vielmehr gilt, das betreffende Gesetz zu modisiciren, um die Stempelfreiheit auch auf die Synagogen anszudehncn. Das Angemessenste scheint uns, daß sich mehrere Gemeinden zu einer Petition an das Staatsministerium und an das Abgeordnetenhaus zugleich wendeten, um eine Abänderung des Gesetzes zu erwirken. Rückwirkende Kraft würde selbstverständlich dies nicht haben, aber principicll und materiell für die Zukunft würde es von Bedeutung sein. Redact.) Burgebrach (Bayern), 1. April. (Privatmitth.) In Bezug auf den Artikel „Aus Bayern" in Nr. 13 Ihrer geschätzten Zeitung erlaube ich mir zu bemerken, daß man sich nachträglich doch der Israeliten erinnert hat, denn mir ging vom K. Bezirköamte II eine Verfügung der K. Negierung von Oberfranken zu, welche also lautet: Bayreuth, den 6. März 1871. Der Königl. Präsident der Negierung von Oberfranken. Unter Bezugnahme auf das autographirte Ausschrciben vom heutigen Tage im bezeichneten Betreff werden die k. Bezirksämter und unmittelbaren Magistrate von Obcrfranken beauftragt, auch die in ihren Bezirken befindlichenisraelit. Cultusgemeinden wegen Abhaltung einer gottesdienstlichen Feier zu verständigen. Frh. v. Loschenfeld.