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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-03-28 · Heft 13 (28.3.1871) · p. Seite 268

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 13 (28.3.1871)
Date
1871-03-28
Page
Seite 268 (sequence 20)
Language
German
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268 einen „schmählichen Frieden" voraussah, verweigerte jede neue militairische Schöpfung. Der General Trochu beeilte sich, Franchetti die Erlaubniß, um welche er bat, zn ertheilen. Die Eclairenrs von Franchetti haben sehr schnell eine unbestreitbare Berühmtheit erlangt. In Folge des Kampfes vom 2 l. October wurde ihr tapferer Commandant decorirt. Vor vier Tagen erhielt Franchetti eine Kugel und einen Bombensplitter, zwei Wunden, die ihn ins Grab führen sollten. Es geschah gerade inmitten der Schlacht. Er wollte nicht vom Pferde heruntersteigen; aber bald wurde er ohnmächtig und siel in die Arme seines Schwagers, des Herrn Lucian Worms, welcher zu seiner Eskadron gehörte. Die Generäle Trochu und Ducrot legten ihn selbst, mit Thränen in den Augen, in den Wagen, der ihn zur Ambulanz im Grand-Hötel führte. — Am Abend des 2. Decembers war er überzeugt, daß er verloren war; am :r., Dank den Tröstungen des Toetor N'-laton, hegte er wieder einige Hoffnung; am I. glaubte er sich vollständig gerettet, und in der Nacht vom 4. auf den 5., einige Stunden bevor er den letzten Seufzer anshauchte, fragte er seine Umgebung, wann er wieder das Pferd besteigen könne. Drei Tage lang pilgcrte eine wahre Processiou Besucher nach dem Graud-H.'ckel. Die Gräfin d'Elchingen, die Generalin Chabaud-Latonr, der Graf de Castries, die Geueralin Trochu, der General Appert, Jules Favre, die Rothschilds, der General le Fl", Dorian, Frau Eavaignac, die Redaction des Smele u. s. w. kamen jeden Tag, um Erkundigung über das Befinden des Verwundeten einzuziehen." Am Eingang des Gottesackers hielt Herr Großrabbiner Zadoc Cahn eine begeisterte Rede. Korrespondenz. Karlsbad, im März (Privatmitth.) Auch hier spiegeln sich die großen Kämpfe, welche die moderne Welt erschüttern, im Kleinen ab. Ein hiesiger Israelit wollte die Cultusstenern, wie man weiß aus persönlicher Feindschaft gegen die Mitglieder des Vorstandes, nicht bezahlen, und als er deshalb c^ccutirt werden sollte, trat er, nach dein Buchstaben des Gesetzes, aus dein Verbände des Iudenthums und erklärte sich für coufessionslos. Dieses Beispiel droht, Nachfolge zu erhalten. Der Prediger der hiesigen Gemeinde, l)r. I. H. Oppenheim, forderte nun die Gemeinde zu einer Versaniinlung am 4. d. Abends auf und legte dieser auö 50 Personen bestehenden Versammlung eine Resolution vor, die er durch eine cinlcitenbe, an Beweisgründen reiche Rede zur Annahme empfahl, welche auch mit 48 gegen 2 Stimmen erfolgte. Die Resolution lautet: „In Erwägung, daß das Princip der Glaubens¬ und Gewissensfreiheit mit der Lehre des Iudenthums, als derjenigen Religion, welche die Dcnkfreiheit des Indivuums durch bindende dogmatische Glaubenssätze am allerwenigsten einschränkt, dieser vielmehr die am weitesten gehende Berechtigung zuerkennt und Dank dieses ihres Grundcharakters fremden Bekenntnissen die möglichst unbeschränkte Zuerkennung ihrer Berechtigung und Bedeutung entgegenbringt, vollkommen vereinbarlich und übereinstimmend sei; in der ferneren Erwägung jedoch, daß dieses Princip im Allgemeinen seine moralische Berechtigung einzig und allein aus der Freiheit der Entwicklung der menschlichen Geisteskräfte und Vernunftgaben herleitet, keineswegs aber aus anderweitigen Antrieben und äußeren Umstänoen, die mit dem Denken, Glauben und Ueberzengtsein des Menschen gar nichts zu schassen haben — 'erklären und beschließen hiermit die versammelten Mitglieder der israelitischen Eultusgemeinde in Karlsbad, was folgt: „Wir erkennen in der gesetzlichen Durchführung der im modernen Rechtssiaate Jedermann gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit und der daraus folgenden Freiheit der Wahl der Confession keinerlei Gefährdung der Jnteresien oder des Bestandes des Iudenthums, sehen vielmehr in der allseitigen Anwendung derselben die sicherste Schutzwehr unseres Glaubens gegen äußere wie innere feindliche Elemente, ja sogar die beste Gewähr seiner Zukunft; dahingegen wir in jedem so gearteten Religionsaustritt und Eonfessionswechsel, der offen liegender, erklärter und bekannter Maßen keineswegs aus irgend welcher inneren geistigen oder wenigstens sittlich zu rechtfertigenden Anregung, sondern aus rein äußerlichen, dazu noch unlauteren Beweggründen entspringt, — wie etwa aus der eigennützigen Absicht, sich dadurch materiellen Verpslichtuugen zu entziehen, oder aus Parteileidenschaft, um feindseligen Gesinnungen gegen Persönlichkeiten oder Handlungen von Functionären der Religionögeuosienschaft Ausdruck zu geben — einen bedauerlichen Mißbrauch mit. dem Buchstaben des Gesetzes, eine arge Versündigung an vun Geiste desselben, wie an dem in ihm verkörperten Principe, eine der angestammten Religion, wie ihren Bekennern angethane schwere Beleidigung, endlich eine Handlungsweise erblicken, welche, wenn auch vom Standpunkte des stricken Rechtes aus verfechtbar, von dem hier allein maßgebenden Slandpuncte der Moral und Opportunität hingegen als verwerflich, unehrenhaft, ja geradezu entehrend bezeichnet werden muß." . Verlag von Daumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck vou I. B. Hirfchfeld. Verantwortlicher Ncdactcur Or. H. Lotze.

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