Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1871)
- Date
- 1871-02-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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35. Jahrgang. Allgemeine JW 7. Zeitung des Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Heran S geg eben von Rabbiner vr. Ludwig Phr'tr'ppfon in Bonn. Leipzig, den 14. Februar 1871. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2> » Doqen. Preis des 7>ahr^anc;S 1 Thlr. HaUmrhng 2 Thlr. A>crtcll>'hrig i Tblr. Inserat.' werden mit l 2igr. für die Pctitzcile oder deren rliauin berechnet. 2llle Buchbcmdlnngcn, Post-unter und ZeitungS-Expcdinoncn nehmen Bestellungen an; der Haupt-Erpcdüion für beide Letztere hat sich daö König!. Sachs. Haupt-ZeitungS-Burcan unterzogen. Inhalt. Leitende Arrikel: Skizzen über die Frage: Was baben die Juden vom Staate zu fordern? II. u. >>!. — Die Lcbre des Judeuthmus von der göttlichen Bergclrung. VI. -- Die Loldaten jüdischer Religion in den deutschen Heeren. — Sammlung für die durch den Krieg verunglückten Israeliten in Straßburg, Metz und Landgemeinden des Elsaß und Lothringens. — Literarischer Wochenbericht: . Bonn. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Leipzig, Breslau, Aus der Provinz Posen, Naugard, Läden, Nakel, Bonn. — Oestcrr.-uugarische Monarchie: Wien, Pest. Lirakau, Saaz. — Schweiz: Bern. — Rußland: Petersburg. — Egvptcn: Kairo. Feuilleton-Beilage: Das heilige Land. lFortj.» — Xenicn. Leitende Artik e l. Bonn, 6. Februar. Skizzen über die Frage: Was haben die Juden vom Staate zu fordern? ii. Tie Frage stellt sich also folgendermaßen: was haben wir ’a) für unseren Cultus vom Staate aus seinen Mitteln zu fordern? und zwar zunächst in Preußen? Wir haben schon bemerkt, daß diese Frage durchaus nicht so einfach und leicht zu beantworten ist, wie es von vornherein scheinen könnte. Denn da im preußischen Staate der Cultus, der protestantische wie der katholische, durchaus nicht in seinem ganzen Umfange aus Staatsmitteln erhalten wird, wie dies in Frankreich der Fall ist, sondern der Staat nur die oberen kirchlichen Behörden unterhält und zu den. übrigen Bedürfnissen größere oder geringere Zuschüsse ertheilt: so kann man auch nicht einfach sagen, der Staat habe die Bedürfnisse des jüdischen Cultus zu tragen, sondern es muß ermittelt werden, zu welchen Leistungen der Staat auf dem'. Princip der gleichen Rechte für den jüdischen Cultus verpflichtet wäre. Hier ist nun wieder vor Allein fraglich, nach welchen Grundsätzen in Preußen für die beiden christlichen Kirchen gesorgt werde, und zunächst müssen wir uns klar darüber werden, ob hierin das numerische Verhältuiß der Bevölkerung der entscheidende Factor sei? Die Bevölkerung des preußischen Staates nach der letzten Volkszählung vom 3. Dec. 1867 umfaßte die Seelenzahl von 23,971,337 , worunter 15,614,890 Protestanten, 7,950,679 Katholiken, 313,156 Juden und 92,612 andere Religionöparteien, nämlich Deutsch- Katholiken, separirte Lutheraner, Herrenhuter, Jrvingianer, Baptisten, Mennoniten u. s. w. Hiernach beträgt die katholische Bevölkerung etwas mehr als die Hälfte der protestantischen, und der 76. Mensch im preußischen Staate ist jüdischer Religion. Suchen wir nun in dem Etat des Cultusministeriums für 1871 die Summen nach, welche für den protestantischen und den katholischen Cultus ausgegeben werden, und sehen wir augenblicklich noch von Einzelheiten, durch welche der Culusetat erhöht wird, ab, so beträgt der Etat für den protestantischen Cultus, nämlich für den Oberkirchenrath, die Consistorien und Geistliche und Kirchen zusammen 615,522 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf.; hingegen für den ka-