Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1871)
- Date
- 1871-02-07
- Page
- Seite 116 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- Dornum 1× ep/1044450
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116 weihe" nennt, damit gefeiert, daß in Gegenwart des Fürsten und anderer Beamten ein Kreuz in das Wasser geworfen und von irgend einem Bauer, der sich dem kalten Bade freiwillig unterziehen will, wieder herausgeholt wird. Ist diese Zeremonie vorüber, so bemächtigt sich der Pöbel Jahr für Jahr eines oder mehrerer Inden, aus die er zufällig stößt und wirft sie unter Verhöhnung und Mißhandlung ebenfalls in das Wasser. Die Negierung, resp. die Polizei sieht diese Schändlichkeit ruhig mit an, und hat ihre Macht, die sie gegen unsere Glaubensgenossen so gut zu verwenden versteht, itoch niemals hiergegen fühlbar gemacht. In diesem Jahre nun begnügten sich die Herren Wallachen nicht, an dem Platze der Wasserlveihe selbst zwei Juden hineinzmverfen, sondern auch mitten in der Stadt fünf andere, unter denen ein siebzigjähriger Greis. Die Polizei sah ruhig dies mit an. und es ist bis jetzt lein Schritt geschehen, die Verbrecher zu irgend einer Beranttvortlichkeit zu ziehen. Dies ist rnutänischeü Volk und rumänische Negierung, und diese macken auf Unabhängigkeit, Selbstregierung und völlige Beseitigung aller fremden Autorität Anspruch! —. Die obige Korrespondenz wird uns auch durch folgenden A.rtikel in dem „Lloyd de Bucuresci" bestätigt: Vorgestern, am Dreikönigstage, hatten nur die traurige Genngthunng, uns von begangenen Acten der Brutalität persönlich zu überzeugen, die seit einigen Jahren bei einer gewissen Elaste unserer Nesidenzbcvölkerung, vermuthlich zur besonderen Weihe dieses heiligen Festes, stereotyp geworden zu sein scheinen. An eiitzelncn Stellen in der Nähe des Flusses, und zwar in belebten Gegenden innerhalb des Weichbildes ver Stadt, sind Gruppen des souveränen Volkes postirt, die zu ihrer harmlosen Ergötzung vorübergehende oder in die Nähe konuuende Israeliten abfangen, an den Fluß schleppen, sie ins Wasser werfen, und somit den Act einer unfreiwilligen Taufe, unter Beisallsbrütten und Zujauchzen der Zuschauer, an ihren bemitleidenswerthen Opfern vornehmen. Wir sahen aus den Fenstern eines Hauses in unmittelbarer Nähe eine ähnliche Scene mit au, die unter bcu Augen der löblichen Polizei sich abspielte. Ein Polizeisergeant war ruhiger Zuschauer. Dieser griff nur insofern in die Action ein, daß er dem den Fluthen wieder entstiegenen, zähiu-klappernden und von Wasser triefenden alten Hebräer nachträglich den guten Nach ertheilte: den gefährlichen Wahlplatz eilends zu verlassen. Wohl ein Dutzend ähnlicher Scenen sollen, wie man uns berichtet, am genannten Tage stattgcfunden haben. Es drängt sich uns die Frage auf: können und dürfen derartige Nohheiteu in einem halbwegs civilisirten Staate wiederholt Vorkommen, ohne von den Behörden mit aller Strenge des Gesetzes geahndet, von der Presse mit aller Schärfe gegeißelt und von den bessern und gebildeter» Elasten der Bevölkerung mit Entrüstung zurückgewiesen zu werden? Unseren inländischen RepnbLicanerhäuptlingen aber mit ihrem gepriesenen Systeme der Selbstregierung des souveränen Volkes empfehlen wir jene musterhaften heldenmüthigen Bürger, in Anbetracht, daß sie um das Vaterland sich verdient gemacht, als beachtenswerthe Eandidaten einer neuen Jury und als künftige Voltstribunen. A « z e i o eit. Landrabbiuat Aurich-Osrabrück. Aurich, im Februar 1871. DieSyn.-Gemeinde Dornum (Ostfriesland) sucht zu baldiger» Antritt einen Lehrer, der zugleich Borbeter und Schochet ist. Gehalt 120 Thlr. bei freier Kost, Wohnung, Feuerung und Licht. Bon Zeugnissen begleitete Meldungen nimmt entgegen Dr. Arvner. Für die hiesige Gemeinde wird ein frommer Neligionslehrer und Em.-a gesucht, der Anfang Mai eintreten kann. Mülheim aRhein. Der Vorstand der Syn.-Gemeinde. __Mett er Ca Herr._ Die hiesige israelitische Gemeinde sucht zum!. April oder I. Mai einen Elementar- und Neligionslehrer, der gleichzeitig die Cantorstelle versieht, mit einern fixen Gehalt von ll00 Thlrn. Hierauf Neflectirende wollen sich gesl. an Unterzeichneten wenden. Geldern. Beruh. Francken, Borstand. In hiesiger Gemeinde ist zum 1. Mai d. I. die Stelle eines jüd. Lehrers und Vorbeters neu zu besetzen. Gehalt 220 Thalcr, freie Wohnung mit Möbeln, Feuerung, Licht und Aufwartung; einige Emolumente. Seminaristisch gebildete, unverheirathete Bewerber belieben ihre Zeugnisse unter Angabe ihres Lebenslaufes an Unterzeichneten e'mzusenden. Hagen bei Stubben (Prov. Hannov.), Jan. 1871. Der Synagogen-Gcmeindevorstand: Goldman».