Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1871)
- Date
- 1871-01-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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35. Jahrgang. Allgemeine JYf 2. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HcrauSgegeben von Rabbiner 8r. Ludwig Phitippson in Bonn. Leipzig, den 10. Januar 1871. Diese Zeitung erscheint ivöckcntlick einmal l' icit;\ac\8, in 2 bis 2'Doqen. Preis deS Jahrgangs 1 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. vierteljährig I Tblr. Inserat.' werden mit 1 >/2 Ngr. fiir die Pctilwilc oder deren Raum ^rechnet. 2iüe Buchhandlungen, Postämter und ZcitiliigS^xpcditionen nehmen Bcstelluugcn an: der Haupt' Lxpedinon für beide Letztere hat sich daS Lkvnigl. Sachs. Haupt-ZcitungL-Burcau unterzogen. 3 n 1) a l i. leitende Artikel: Dic (?emcindeperfasnln.q aus Ernnd des <Rüel;es vom 2:;. Juli 1^17. — Sammlung für dic durch den Girier; vcriurglüctren Israeliten in Strastbrirg, Äictz und d'aitdstcmcindcn dcö Elsas; und Lothringens. — Der Schulchan Arnch. tFortsttziinsi und Sü)lus;>. — Literarischer W o ch c u b c r i ch t: Bonn. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin,Bonn, Lubliuiy, Proskau, Lciprig, Bad Ems- — Oestcrr.-uuga rische 22 ouarchic: Wien, Pest, Aus Ungarn. - F x a n l r eich: Paris. — Don a n s n r ft c n t h it m e r: Bularcst. — Italien: Rom. — Rnßl a n d: Moskau. — Amerika: ^2cw-?)ork. Feuilleton-Veilage: Ans dem heiligen Laude. — Der taube Soldat. iFortsctzungl. — Lcnien. Leitende Artikel. Bonn, 1. Januar. Die Gemein-tverfassung auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847. Nach ben Ntittheilungen unseres gesch. Berliner Correspondenten, die wir weiter unten geben, werden neue ernstliche Versuche gemacht, um den Theil des Gesekes vom 23. Juli 1847, welcher die Bestimmungen über die Berfassung der Synagogengemeinden in den alten preußischen Provinzen enthält, zu beseitigen, wenigstens bei dem Abgeordnetenhause die Empfehlung einer deöfallsigen Petition an das'Ministerium zu erwirken. Man nimmt hierzu insonders die beiden Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die Herren 1)14. Kosch und Laster, in Anspruch. Wir haben bei Gelegenheit ähnlicher Versuche, namentlich bei dein eines Berliner Juden, die Vorstände der Gelneinden selbst zu einer solchen Petition zu bewegen, über die Abschassung dieses allein noch in Gültigkeit gebliebenen Theiles des Gesetzes und die traurigen Wirkungen, die sie für lange Zeit haben würde, unsere Ansicht wiederholt ausgesprochen; auch da8 Gutachten eines sehr sachkundigen, jüdischen Nechtsgelehrten gebracht; andrerseits nicht verfehlt, über die Beschaffenheit der amerikanischen Gemeinden und die Art, wie sie sich eonsiituiren und fortbestehen, Berichte aus besten Quellen zu erhalten und mitzutheilcn. Da es sich hier um eine Angelegenheit von höchster reeller Bedeutung handelt, halten wir uns für verpflichtet, abermals auf die Sache näher cinzugehen. Wir haben die Gemeindeverfassung nach dem citirten Gesetze zu aller Zeit für der Verbesserung bedürftig angesehen, und wünschen gar sehr, daß diese Verbesserungen an ihm vorgenommen werden. Unserer Meinung nach wäre cs daher wohl an der Zeit, die Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen zu beantrage»; wir halten cs aber fiir eine ebenso ungerechtfertigte wie schädliche Maßregel, diese jetzt rechtSgiiltigen Bcstimulttngcn mit Einem Male ausznhcben. Die Schädlichkeit läge darin, daß die Organisation von mehr als 000 Gemeinden mit allen ihren Instituten und Rechtsverhältnissen mit einem Male aufgehoben und inS Nichts verkehrt würde. Freilich würde man sagen, es steht ja den Gemeinden Nichts im Wege, sich zu reorganisiren, und zwar auf dein Wege völliger Freiwilligkeit. Dies klingt sehr schön; da dies aber ohne Weiteres nur an wenigen Orten gelingen, sich überall dic