Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1866)
- Date
- 1866-12-04
- Page
- Seite 782 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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daß Iber allen der schriftlichen Form erfordernden Verträgen der bis auf seine Namensunterschrift nur fremder Schriftzeichen Kundige als Analphabet zu erachten, und der Gebrauch jüdische? Schriftzeichen bei Vollziehung der Namensunterschrift unter einem in einer anderen Sprache abgefaßten Schriftstück rechtlich unverbindlich ist. Dr. jur. utr. et philos. Carl Hilfe. AnzeLg e n. Die Stelle eines Schächters und zweiten Vorbeters, der auch &mp sowie pD3>n?2 sein muß, ist am 1. April 1867 in hiesiger Gemeinde anderweit zu besetzen. Mit derselben ist ein jährlicher Gehalt von 350 Thlr. und Nebeneinkünfte von unbestimmter Höhe verbunden. Bewerber haben ihre Zeugnisse franco an den Unterzeichneten zu richten. Neisse, im November 1866. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zu sogleich oder Neujahr ist in unserer kleinen Gemeinde die Stelle eines Religionslehrers, Schächters und Vorbeters zu besetzen. -- Reflectirende wollen ihre Bedingungen einsenden. War in in Meckl.-Schwerin, 25. Nov. 1866. Der Vorstand, Julius Seligson. Annonce. Die vacante, mit 400 Thlr. jährlich dotirte, erste Lehrerstelle in unserer Religions- und Elementarschule soll baldmöglichst wieder besetzt werden. Hierauf reflectirende Schulmänner, die ihre Zöglinge für das Gymnasium vorzubereiten, auch in den jüdischen Religionsgegenständen in hebräischer Sprache gründlichen Unterricht zu ertheilen im Stande sind, wollen ihre glaubhaften Zeugnisse hierüber, sowie über ihren religiösen und moralischen Lebenswandel an uns frei einsenden, eventuell dieselben auf eigene Kosten persönlich überbringen. Gr. Strehlitz (Schlesien), 25. Nov. 1866. Der Synagogen-Gemeinde-Borstand. W. Herzfeld. Js. Steinitz. H. Schäfer. Wir suchen zum l. April k. I. einen Religionslehrer, Vorbeter und Schächter. Einkommen c. 3OO Thlr. Der Vorstand der Synagogen -Filial- Gemeinde zu Fürstenwalde. S. Sußmann. Die Stelle eines Vorbeters und Religionslehrers,'' - der auch das Schächter-Amt übernehmen muß, ist hier sofort zu besetzen. Bei einem fixen Gehalt von 300 Thlr. jährlich und freier Wohnung bitten wir geeignete Persönlichkeiten sich franco bei uns zu melden und Atteste ihrer Tüchtigkeit bdizubringen. Cörlin in Pommern, 15. Nov. 1866. Der Borstand« Zu Neujahr oder Ostern 1867 wünsche ich für die hiesige israelitische Gemeinde einen Religionslehrer, Schächter und Vorbeter zu engagiren. Die Stelle trägt 150 Thlr. ein, bei freier Station. Gadebufch in Mecklenburg, November 1866. S. Franck, Vorsteher. Zum 1. November oder später suche ich einen Hauslehrer. Reflectanten wollen sich au mich wenden. Penzlin, Mecklenburg. Salomon Mofes. Ein streng religiöser, durchaus gewissenhafter, talmudisch gebildeter und gut empfohlener Schächter, der ein angenehmer Vorbeter und examinirter Lehrer ist, auch im Französischen unterrichtet, und seit Jahren in Function, wünscht, Umstände halber, eine andere seinem Charakter angemessene Stelle. — Näheres durch „Baumgärtner's Buchhandlung K. M. B. in Leipzig." Gouvernanten gesucht. Das von der k. k. Stadthalterei concessionirte Institut der Mrs. Ernrly Reisner, in Wien, Praterstraße 41, ist beauftragt, eine große Anzahl Erzieherinnen für höchst distinguirte, hochadelige und für sehr achtbare bürgerliche Familien in Wien, in Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Mähren, Böhmen, Ungarn und Siebenbürgen, sowie für die Donau-Fürstenthümer zu engagiren. Gouvernanten, welche der deutschen und französischen Sprache vollkommen mächtig, wissenschaftlich gebildet und Clavierunterricht zu ertheilen befähigt find, können auf sofortiges vortheilhaftes Engagement rechnen, wenn sie sich schnellstens nach Wien begeben, wo sie im Institut der Mrs. Emily Reisner Wohnung und Verköstigung bis zum Eintritt in ihre neuen Stellen finden. Denjenigen Gouvernanten, denen es an Mitteln zur Bestreitung der Reisekosten nach Wien fehlt, werden solche von Mrs. Gmily Reisner auf Verlangen darlehensweise vorgestreckt.