Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-12-04 · Heft 49 (4.12.1866) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 49 (4.12.1866)
Date
1866-12-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226577--24452-3251812
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

30> Jahrgang. Allgemeine M Zeitung -es Zudenthums. Ein ««parteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegeLen von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 4. Dezember 1866. Diese Zeitmlg erscheint wöchentlich jährig 22 V2 Ngr. Inserate werden "!1 nehmen Bestellungen - Anzeige. ' Mit Januar 1867 beginnt die „Mg. Zeitung des Judenthmns" ihr viertes Jahrzehend, ihren 3t. Jahrgang. Wie es das stete Bestreben der Redaktion war, der Bestimmung dieser Zeitschrift durch echt religiösen Geist, unermüdlichen Eifer, die Vereinigung guter Kräfte, Ausbreitung ihrer Verbindungen und die Beachtung aller Zeitbedürfnisse zu genügen: so blieb ihr auch die Zuneigung des Publikums durch allen Wechsel dieser langen Zeit getreu. Mit dem Beginne des neuen Jahrgangs soll das bisher getrennt erschienene „Jüdische Bolksblatt" mit dieser Zeitung als deren Feuilleton verbunden werden. Der Umfang jeder Nummer steigt dadurch von bisher 1 72 bis 2 Bogen zu 2 bis 2 72 Bogen, und hiernach der Preis zu jährlich 4 Thlr., halbjährlich 2 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr. Durch diese Vereinigung erlangt diese Zeitung den ganzen Umfang dessen, was in unserer Zeit von einem größern Blatte gefordert wird. Die Redaktion. Die Verlagsbuchhandlung. Inhal t. Leitende Artikel: Die Petitionen an das norddeutsche Parlament. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Breslau, Von der Leine. Oesterreichischer Kaiserstaat: Aus Ungarn, Pest, Wien, Tarnow, Prag. Frankreich: Paris. Großbritannien: Portsmouth. Italien: Florenz. Syri eit: Damaskus. Abhandlungen verschiedenen Inhalts: lieber die Unzulässigkeit des Gebrauches jüdischer Schriftzeichen bei Abfassung von Verträgen und rechtlichen Willenserklärungen (Schluß). Leitende Artikel. Bonn, 26. November. Die Petition an das norddeutsche Parlament. In Nr. 38 d. Z. haben wir die Nothwendigkeit nachgewiesen, daß zur Erlangung ihrer vollen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung, die jüdischen Glaubensgenossen Preußens und dann Norddeutschlands Gesammtpetitionen an das k. preußische Staatsministerium, das preußische Abgeordnetenhaus und das zukünftige norddeutsche Parlament richten. Die erfteren sind bereits ausgeführt. Es lag in der Natur der Sache, daß zu ihnen sich allein die Gemeinden der acht älteren Provinzen Preußens vereinigen konnten7 da die neuen, annectirten Provinzen der preußischen Staatsverfassung noch nicht unterstehen, auf welche unsre Gesuche fußen mußten, das preußische Abgeordnetenhaus auch über die Verhältnisse in ihnen noch nicht zu verhandeln hat. Anders liegt es betreffs der Petition an das zukünftige norddeutsche Parlament. Dieses wird auch die annectirten preußischen Provinzen und alle die Staaten, welche zum norddeutschen Bunde ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.