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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-28 · Heft 48 (28.11.1866) · p. Seite 768

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 48 (28.11.1866)
Date
1866-11-28
Page
Seite 768 (sequence 14)
Language
German
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. Der Grund der Vorschrift des gedachten § 179, wo- - nach auch derjenige als Analphabet angesehen wird, wer' der Schriftzeichen, worin das Instrument abgefaßt werden soll, unerfahren ist, erscheint nicht zweifelhaft. Das gerechte und billige Verlangen soll befriedigt werden, daß die Parthei vergewissert werde, zu verstehen, was sie unterschreiben will. Der Contrahent, welcher zwar in einer anderen Sprache, nicht aber in der deutschen, schreiben und Geschriebenes lesen kann, ist offenbar ganz in der- .selben Lage, als der Deutsche, welcher überhaupt nicht schreiben kann und Geschriebenes lesen, also aus eigener Wissenschaft nicht ermeffen kann, was die deutschen Schriftzüge bedeuten, in welchen das Instrument abgefaßt ist, welches er unterschreiben soll. Denn daß der Contrahent im Uebrigen dieser Sprache mächtig ist, daß er dieselbe sprechen und verstehen kann, ist ein Umstand, welcher keine Bedeutung gewinnt, weil es sich gerade nur um das Verständniß der Schrift des Instruments und um keine andere Kundgebung der Sprache handelt. Der Sprache des Instruments unkundig ist im gesetzlilichen Sinne gleichbedeutend mit der Schrift desselben nicht verständig. Deshalb kann es auch kein Bedenken haben, die Vorschrift des herangezogenen § 72 gleichmäßig auf den anzuwenden, welcher zwar in einer anderen Sprache zu schreiben und Geschriebenes zu lesen, in der des Instruments aber nur seinen Namen zu schreiben vermag, als auf den, welcher außer seinen Namen überhaupt nicht zu schreiben und zu lesen versteht. (Schluß folgt). > Anzeigen. Zu Neujahr oder Ostern 1867 wünsche ich für die hiesige israelitische Gemeinde einen Religionslehrer, Schächter und Vorbeter zu engagiren. Die Stelle trägt 150 Thlr. ein, bei freier Station. Gadebusch in Mecklenburg, November 1866. - S. Franck, Vorsteher. Wir suchen zum 1. April k. I. einen Religionslehrer, Borbeter und Schächter. Einkommen c. 300 Thlr. Der Vorstand der Synagogen - Filial - Gemeinde zu Fürstenwalde. S. Sußrnanrr. Die hiesige israeliüsche Gemeinde beabsichtigt einen akademisch gebildeten Rabbiner anzustellen, -der das Prediger-Amt und die Leitung der Religionsschnle übernehmen kann. — Das mit der Stelle verbundene jährliche Einkommen beträgt außer den üblichen Emolumenten 500 Thlr. nebst freier Wohnung. — Geeignete Bewerber wollen sich bei dem Unterzeichneten Vorstande baldigst schriftlich melden, wodann ihnen das Nähere mitgetheilt, so wie die Zeit zum Erscheinen Behufs Abhaltung einer Probe-Predigt angezeigt werden wird. Schwersenz, 4. Nov. 1866. Der Synagogen-Vorstand. Moritz Wiener. Zum 1. April 1867 ist die Stelle des Neligionslehrers, Vorbeters und Schächters für die hiesige Gemeinde zu besetzen. Gehalt bei freier Wohnung und Heizung 255 Thlr. Nebeneinnahmen 60 bis 80 Thlr. Bewerber wollen sich gef. in frankjrten Briefen an den Unterzeichneten wenden. Stralsund, 14. November 1866. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Carl David. Die Stelle eines Vorbeters und Religionslehrers, der auch das Schächter-Amt übernehmen muß, ist hier sofort zu besetzen. Bei einem fixen Gehalt von 300 Thlr. jährlich und freier Wohnung bitten wir geeignete Persönlichkeiten sich franco bei uns zu melden und Atteste ihrer Tüchtigkeit beizubringen. Cörlin in Pommern, 15. Nov. 1866. Der Borstand. Für zwei Knaben im Alter vop 9 resp. 10 Jahren wird ein wissenschaftlich gebildeter Hauslehrer israelitischer Religion, der sich über seine Befähigung als Erzieher glaubwürdig ausweisen kann, zum 1. Januar 1867 gesucht. Bewerber müssen auch Klavier-Unterricht ertheilen können. Franko-Offerten erbittet Jsaae Meyer in Schwedt a./Oder. Ein streng religiöser, durchaus gewissenhafter, talmudisch gebildeter und gut empfohlener Schächter, der ein angenehmer Vorbeter und examinirter Lehrer ist, auch im Französischen unterrichtet, und seit Jahren in Function, wünscht, Umstände halber, eine andere seinem Charakter angemessene Stelle., — Näheres durch „Baumgärtner's Buchhandlung K. M. B. in Leipzig."

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