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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-11-20 · Heft 47 (20.11.1866) · p. Seite 750

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 47 (20.11.1866)
Date
1866-11-20
Page
Seite 750 (sequence 12)
Language
German
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sämmtlichen Rekruten an die Regimenter des Innern des Reiches vertheilt werden; nur die.Rekruten jüdischen Glaubens sollen in Polen verbleiben und zu den dortigen Garnisonen verwendet werden. Notizen. Die Gemeinde von Schwedt feierte am 20. Sept. das 25 jährige Amtsjubiläum ihres Rabbinen Herrn Kuttner in solennester Weise, und ehrte ihren verdienten Seelsorger durch Gehaltserhöhung und eine Ehrengabe in Staatspapieren. Erfreulich ist es, daß auch der Senior der evangelischen Geistlichkeit unter denen erschien, welche dem Znbilar ihre Glückwünsche darbrachten. — Aus Pyritz schreibt der „Bote 'aus dem Weizacker": Dem hiesigen jüdischen Kaufmanne.M. Matthias, welcher bei dem letzten Feldzuge als Lazarethgehülfe bei dem/ leichten Feldlazareth der vierten Division eingezogen war, ist in Folge seiner aufopfernden Thätigkeit von Sr. Majestät das Allgemeine Ehrenzeichen 2ter Klasse verliehen worden. Correspondenz. Der Prozeß betreffs der Iudenvcrfo jungen in Böhmen. lFortsetzung.) Ein zweiter Pöbelhaufen war indessen in das Haus des Heinrich Fürth eingedrungen und plünderte dasselbe vollständig aus. Herr Fürth erlitt, obgleich er Vieles wieder zurückbekommen, dennoch einen Schaden von 8964 fl. Sein Commis kam mit einem Schaden von 100 fl. davon. Gegen 8 Uhr stürmte ein Hausen, zumeist Weiber, in die Wohnung des Samuel Ko hu und stahl dort Effecten im Betrage von 225 fl. 76 kr. Eine halbe Stunde später krochen einige zerlmnpte Kerleüber einige Fenstertrümmer in die Wohnung der Leinwandhändlerin Theresia Hahn; diese flüchtete in den Keller, indessen ihr Leinwandlager im Werthe von 544 fl. 22 kr. fortgeschleppt wird. . . Um 10 werden Fenster und Thüren an der Wohnung des Lohgärbers Schwarzkopf durchbrochen, ein wilder Menschenhaufen macht sich über die Lederwaaren her und richtet einen Schaden von 286 fl. 05 kr. an. Bei David L. Fürth, der sich mit Weib und Kindern im Hofe verborgen hält, wird zuletzt eingebrochen und ein Schaden von 163 fl. zugefügt. Das Plündern dauerte bis Mitternacht in zwölf verschiedenen Häusern, und der Gesammtschaden, der angerichtet wurde, beläuft sich auf 11,472 fl. 22 kr. Am andern Morgen stellte das aus Pisek eingerückte Militär die Ruhe wieder her; auf den Straßen und öffentlichen Plätzen lagen gestohlene und geraubte Effecten umher, die eifrig gesammelt und den Eigenthümern zurückgestellt wurden. Der Staatsanwalt stellt diese Vorfälle in folgende Gruppen zusammen: 1. Das Benehmen der Leute, um die Freilassung des verhaftet gewesenen Burschen zu erzielen, bildet das Vergehen des Auflaufes (§.* 283 St. G.). .2. Das Zerschlagen der Fenster und Thüren, wodurch ein Schaden von 221 fl. 63 kr, angerichtet wurde, das Verbrechender öffentlichen Gewaltthätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigenthums (§, 85 St. G.). 3. Die Gewalttätigkeiten und Plünderungen im Hause des Lazar Fürth bilden den Thatbestand des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit, sowie des Verbrechens des Diebstahls (§. 173—179 St. G.). 4. Das Vorgehen gegen die Beamten und Gendarmen begründet das Verbrechen des Aufruhrs (§ 73 St. G.). 5. Das Vorgehen gegen den Stadtdechanten das Verbrechen der körperlichen Beschädigung. 6. Die an Samuel Fürth ausgeübte Drohung, die ihm durch einen Steinwurf beigebrachte Verletzung und bei ihm vorgenommene Plünderung enthält das Verbrechen des Raubes (§§. 190—192 St.' G.). Die übrigen bei Fürth, Kohn, Hahn und Schwarzkopf verübten Fälle werden der öffentlichen Gewaltthätigkeit und dem Diebstähle eingereiht. Das Verhör mit den Angeklagten wird in der nächsten Sitzung beginnen. Das Verhör der Angeklagten und der Zeugen beginnt, und wir sind nur im Stande, einige bedeutende Momente an diesem Platze hervorzuheben. Unter den Angeklagten ist jedes Geschlecht und jedes Alter, von Kindern bis zu Greisen, vertreten; meist sind es verkommene und schon bestrafte Subjekte, viele von der widerlichsten Erscheinung. Der erste Angeklagte hieß Piskäcek; derselbe ist ein kleines, unansehnliches, buckliges

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