Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1866)
- Date
- 1866-11-13
- Page
- Seite 724 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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IlfüP 724, j :;; -ii^ii(fnZ Xfö hülfe in den Geldmitteln vorausgesetzt und erforderlich brauchen es unfern Lesern nicht erst zu sagen, daß wir diesen. Weg freier Vereimgung durchaus vorziehen, iti# es W auch sicher, daß diese unter Mmständen und Verhältnissen ' eine wieb' bedeutendere Md belebenderbWirkurtgl hat, als ein gesetzlich zwingender Verband, der am Ende doch nur die Flügel bindet und die Minorität zwingt, sich der Majorität zu unterwerfen, was.in religiösen Dingen vom Nebel isti Aber es ist doch nicht zu verkennen, daß der Weg bis zu einer freien Bereinigung in thatkräftiger und nachhaltiger Weise ein weiter ist. Denn in' isolirten Corporationen macht sich ein beschränkender Geist geltend, der schwer zu besiegen ist. Wir sehen daher, daß eine solche Vereinigung jüdischer. Gemeinden in Preußen in den zwanzig Jahren, welche das gedachte Gesetz schon besteht, nur ein einziges Mal vorkam, als der Vorstand zu Magdeburg nach dem Erscheinen jenes Gesetzes die Vorstände aus der Provinz Sachsen zusammenberief, um das Verhalten der Gemeinden zu diesem Gesetze'zu berathen, eine'Versammlung, welche sehr' günstig ausfiel, über die auch. ein Bericht veröffentlicht ward, welche jedoch durch die Stürme des folgenden. Jahres wirkungslos gemacht werden mußte. Es kann sein, daß seitdem hier und da in den Provinzen auch eine Versammlung für einen gemeinsamen Zweck stattgefunden habe; es ist uns augenblicklich nicht erinnerlich. Jedenfalls -begrüßen wir um so mehr die eben stattgesundene Versammlung zu Cöln als ein höchst erfreuliches Factum, das die Gemeinden der beiden westlichen Provinzen um Vieles näher gebracht, und schon darum ein. allgemeines Interesse in Anspruch nimmt. Möge dieselbe nicht vereinzelt bleiben, und auch anderswo ihre Nachahmung finden. Wo irgend das Vorurtheil vorherrscht, daß solche Versammlungen ergebnißlos seien, mag es durch das gegebene Beispiel beseitigt werden. Um aber Inhalt und-Tendenz dieser Versammlung verstehen zu können, müssen wir auf die Geschichte derselben etwas näher eingehen, und thun dies in völlig objectiver Weise, wie man es wohl von unfern Berichten in derartigen Angelegenheiten gewohnt ist. -UnsremLeser erinnern sich, daß vor einigen Monaten ein neues , Statut für, das jüdische Lehrerseminar zu Münster erschim, das in beiden Provinzen, denen dieses Seminar,- gemeinsam angehört, lebhaften Widerspruch erfuhrt Nicht blos weil es ganz ohne irgend ein Zuthun' seitens der Gemeinden abgefaßt worden, sondern weil seine Bestimmungen alle Gewalt in die Hand eines erblichen Präses legten, während, doch eine allseitige Mitist. Auf Aufforderung seitens mehrerer-AejnemdenHatte sich derRedMur dieMZestüng Hit dieses PHsM dem Herrn -Jakob' Löb, RjttexgiÄbesiIeik auf CaldemW,Fin Verbindung gesetzt, um über diejenigen Aenderungen des Statuts zu verhandeln, welche ebensowohl dem Zwecke als den gerechten Forderungen der Gemeinden entsprechen würden?' Herr Löb kam erst'im £auftf Stefei Verhandlungen zu der Geneigtheit, sich diesen Anforderungen zuzüwenden. Unterdeß hatten die Herren Rabbiner Dr. Schwarz zu Cöln und Dr. Feilchenfeld in Düffeldorf es unternommen, ein separates Seminar für die Rheinprovinzzu projektiren und zwar als ein streng orthodoxes. Allerdings müssen wir bemerken, daß diese Herren mit einem solchen Plane schon seit vielen Jahren umgingen, niemals aber geneigte Ohren fanden. Jetzt hielten sie den Zeitpunkt für geeignet und mit der Angabe, daß das Seminar zw Münster trotz seines vierzigjährigen Bestandes jetzt zusammengefallen sei, suchten'.sie Zeichnungen für Beiträge auf fünf Jahre und Capitalschenkungen zu sammeln. Ihre Bemühungen waren in Cöln, 'Düsseldorf und Crefeld nicht, ohne Erfolg,' und sie vermochten den Gemeindevorstand von Cöln, wenn auch nicht als solcher, doch in seinen meisten Mitgliedern, sich ' ihrem Unternehmen anzuschließen. Zwar wurde es hinlänglich bekannt, daß unterdeß Herr Jakob Löb in allen wesentlichen Punkten sich bereit erklärt hatte,, den Forderungen der Gemeinden zu genügen, namentlich daß alle Mitglieder des Curatoriums und so auch der Präses der jüdischen Religion angehören, müsse, daß die Wahl des Curatoriums von den beitragenden Gemeinden ausgehe, daß die finanzielle Controse, so wie die Anstellung der Lehrer dem Curatorium zustehe, nichtsdestoweniger setzten die genannten Herren ihre Bemühungen fort, wie es auch iw der Natur der Sache lag, da sie eben ein exclusives Seminar gründen wollten.. Wir stellten daher den Antrag bei dem Vorstände von Cöln, eine Versammlung der Vorstände aus beiden Provinzen zusammen zu berufen, um die Seminarfrage zu. berathen,. und insonders zu entscheiden, ob für beide Provinzen fernerhin e in Seminar bestehen und von den Gemeinden erhalten werden solle, sei es, daß nach den Zugeständnissen des Herrn Löb das Seminar zu Münster völlig reorganisirt, oder ein ganz neues geschaffen werde. Unterdeß waren wir mit dem Anträge auf eine Petition sämmtlicher Gemeinden aller älteren Provinzen der preußischen Monarchie hervorgetreten und hatten, die des-