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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-10-30 · Heft 44 (30.10.1866) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 44 (30.10.1866)
Date
1866-10-30
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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30. Jahrgang. U l l g c M C t It C M 44. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig PhiliPPson in Bonn. Leipzig, den 30. October 1866. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in l>/2 bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22 >/2 Ngr. Inserate werden mit 1^/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen ° nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Konigl. Sachs. Haupt-Zeimngs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Petitionen. — Beitrag zu der Lehre über die Bedeutung der gesetzlich anerkannten Feiertage der Inden im prozessualischen Verfahren in Preußen. — Ueber religiöses Denken und Wissen II. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Crefeld, Memel, Köln, Essen. Oesterreichischer Kaiserstaat: Aus Galizien, Von der Theiß, Prag. Italien: Ferrara. Belgien: Brüssel. Douaufürstenthümer: Bukarest. - Amerika: Aus Nordamerika. Persien: Teheran. Leitende Artikel. Bonn, 19. Oktober. Die Petitionen. Der von uns versandte Petitionsentwurf vom 10. Oktober hat in allen Theilen der preußischen Monarchie, in dem Umfange vor dem jüngsten Kriege, den regsten Aüklang gefunden. Es versteht sich, daß, da bereits die Einreichung der Petition durch die Unterschriften vieler Gemeinden gesichert ist, wir auch mit mehreren hervorragenden Abgeordneten in Verbindung treten werden, damit, sich diese der Angelegenheit warm annehmen. Es wird überhaupt von Nutzen sein, wenn die Gemeindevorstände jedes Wahlbezirkes sich mit ihren resp. Abgeordneten über unsre Angelegenheit besprechen und sie ihnen nachdrücklich empfehlen. Die Gemeinden, .welche bis sjetzt ihre Zustimmung und Bevollmächtigung uns eingesandt haben, find : Gnesen, Filehne, Emmerich, Rakel, Stadtberge, Camen, Treuenbrietzen, Altena, Soest, Coblenz, Schmaleningken, Elsdorf, Münster, Linz, Neustettin, Anrath, Gütersloh, Perleberg, Elberfeld, Paderborn, Wolmirstedt, Friesack, Sobernheim, Aachen, Schneidemühl, Stendal, Tangermünde, Arneburg, Buchholtz, Neuß, Rheinberg, Moers, Orsoy, Alpen, Hörstgen, Mühlhausen (Thüringens, Essen, Steele, Weilerswirt, Marburg mit den'Filialen, Stettin, Liegnitz, Samter, Namslau, Rawicz, Salzwedel, Bochum, Marggrabowa, Meinertshagen, II. Jerichow'scher Kreis (Geuthin), Büren, Potsdam, Bergheim, Neustadt bei Pinne, Halle a. d. W., Menden, Siegburger Kreis, Strzelno, Bornheim, Brieg, Mur. Goslin, Reisen, Schroda, Äastrow, Beverungen, Solingen. Beitrag 31t der Lehre über die Bedeutung der gesetzlich anerkannten Feiertage der Zuden im prozessualischen Verfahren in Preußen.*) Es ist eine in der Praxis vielfach zur Erscheinung kommende Frage, ob ein Jude verlangen darf, daß an bestimmten Tagen Termine aufgehoben und auf einen späteren Zeitraum verlegt werden. Die Entscheidungen *) Der Herr Verfasser behandelt die obige Frage allein vom juristischen Standpunkte und nach Lage der Bestimmungen des gegenwärtig gültigen preußischen Rechtes. Eine andere Sache, ist es aber, dieselbe Frage vom allgemein religiösen und speziell jüdischen Standpunkte zu ' beantworten. Da uns in jüngster Zeit mehrere in dasselbe Gebiet' einschlagende Fragen z. B. aus Hechingen zugekommen sind, so werden wir in nächster Zeit Gelegenheit nehmen, uns ausführlich über derartige Collisionsfälle auszulassen. Die Redaktion. -

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