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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-09-25 · Heft 39 (25.9.1866) · p. Seite 612

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 39 (25.9.1866)
Date
1866-09-25
Page
Seite 612 (sequence 2)
Language
German
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was hoch steht, kann herniederkömmen, was gefallen ist, kann sich wieder erheben', oder es nicht zu vergessen, aber nur, mit dem Gedanken der Rache und" ewiger Feind- . schast. Wenn. das . Leben fortschreitet/, und darum die Schleier der Dämmerung und später der Nacht über das Vergangene breitet, so thut es dies, weil eB das Wühlen und Brüten in den wilden Leidenschaften. nicht -dulden mag^ sondern in der reinen Logik der Vernunft alles Geschehene nur als vollendete Thatsachen betrachtet wissen will, aus welchen mit neuer Kraft eine neue Saat entnommen werde. - •- So ist es. Ob du in jubelnden Chören als Sieger heimgekehrt, oder still und geräuschlos als. Besiegter zu dem heimischen Heerde kamst — es ist nur Ein Moment; 'dann 'mußt du wieder arbeiten; deine Hand muß den Pflug der Thätigkeit wieder ergreifen, um den Boden wieder fruchtbar für dich zu machen. Nach den Stürmen ist der Frühling wieder da, und dieser ist für Jeden die Zeit der Hoffnung, aber auch die Zeit der Arbeit. : Und nun, meine Brüder, haben wir in unserm Judenthume Nichts zu arbeiten? Stehen unsre Saaten hier so üppig, daß wir nur die Hand auszustrecken und die Früchte einzuernten hätten? Oder wäre es darin so öde, so wüst geworden, eine solche Trümmerstätte, daß uns zum Schaffen der Muth gebräche? Beides nicht. Wenn der Drang der Umstände, wenn die furchtbaren Kämpfe und Erschütterungen unser Interesse, unsre thatkräftige Theilnahme eine Zeit lang wo anders hingezogen hatten: so giebt uns der wiedergekehrte Friede nur um so mehr Veranlassung, unsre Arbeit von Neuem in die Hand.zu nehmen und um so kräftiger fortzuführen.. Unsre Arbeit im Judenthum ist die Entwickelung. Wir stehen noch immer in einer Uebergangszeit, in der Periode der Neugestaltung. Wir haben dies nicht zu bedauern. . Schwierigkeiten mögen genug darin liegen, Entmuthigendes Nichts. Die göttliche Vorsehung 'selbst hat Juda aus dem alten Hafen, der zu versanden drohte, heraus geführt,- und die Fahrt zu einem neuen, sicheren Hafen, /darin es wieder auf lange Zeit geborgen liege, ist . eben nicht kurz, nicht schnell zurückgelegt. Dafür schwellt ein 'frischer Seewind unsre Segel, und rauschen kräftige Wogen um unfern Kiel. Steuer und Ruder sind ja für die Hand Judä's, das so viele Jahrtausende durchfahren, nicht ungewohnt. Nehmen wir daher muthig unfern Cours weiter. Eine kleine Irrfahrt oder ein Stillstand in der Ungunst der Zeiten mögen uns nicht beirren. Wir haben einen Compaß bei uns, der uns stets das rechte Ziel zeigt, die Himmelsgegend, .wohin wir zu steuern haben, und der große Lenker unsres Schiffes, „er schläft und schlummert nicht!" - Berlin, 6. September. Beitrag 311 den Bestrebungen auf Äbschaffung der besonderen Förmlichkeiten bei Abnahme Der Hudeneide in Preußen. Die Abschaffung der landrechtlichen Bestimmungen über die bei Abnahme der Eide von Juden zu beobachtenden Förmlichkeiten und über die zu wählende Eidesnorm selbst erscheint immer mehr und mehr, Forderung der Zeit, und wird nicht allein von jüdischen, sondern auch von christlichen Schriftstellern angestrebt, beschäftigt auch die Gesetzgebung, wie" der /seinerzeit eingebrachte, vom Abgeordneten-Hause angenommene, vom Herrenhause verworfene Regierungsantrag, den Eid woro suäaioo abznschaffen, zu erkennen giebt. Um so unvorteilhafter und gefährlicher muß es erscheinen, wenn, wie dies leider nicht selten geschieht, die betreffenden veralteten Bestimmungen hervorgesucht und benutzt werden, um-durch , ihr Geltendmachen in einem besonderen Rechtsstreite einen materiellen Vortheil zu erlangen. Sind ja doch die Gegner der Gleichstellung der Juden in staatsrechtlicher Beziehung, die Verfechter der alten Förmlichkeiten und der Norm des Judeneides förmlich darauf erpicht, derartigen von Einzelnen ausgegangenen Auslassungen die Bedeutung zu vindiciren, daß im Schooße der Judenschaft noch immer an den alten Gebräuchen und Formen ■ festgehalten werde. Der nachfolgende während meiner früheren prakti-. schen Beschäftigung erlebte Rechtsfall möge deßhalb' hier Platz finden, um zu zeigen, wie leicht das selbstsüchtiger-- weise geschehene Hervorsucheu. veralteter Bestimmungen der gemeinsamen Sache nachtheilig sein kann. Die Parteieneide der Juden müssen bekanntlich in der Synagoge abgenommen werden, und ist die gerichtliche Verhandlung durch zwei Gerichtspersonen zu vollziehen. Als erster richterlicher Beamter zu - Abnahme von Eiden in der Synagoge kommittirt, begleitete mich als zweite Gerichtsperson ein jüdischer Auskultator. Der zweiten Gerichtsperson fällt das Geschäft, die Protokolle zu schreiben zu, während die erste Gerichtsperson die Verhandlung leitet, das Protokoll diktirt, und demnächst

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