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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-05-22 · Heft 21 (22.5.1866) · p. Seite 335

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 21 (22.5.1866)
Date
1866-05-22
Page
Seite 335 (sequence 13)
Language
German
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m den dazu gehörigen.-Schriftstücken und sonstigen Unterlagen,'beziehungsweise die Schritte, welche'das Curatorium von sich aus zur 'Erreichung eben. dieser.'Zwecke thun will, hat.dasselbe an den Beirath,(§. 11) zur Begutachtung zu-überweisen. Das Curatorium beschließt über die Ausgaben selbstständig , jedoch nur -nach Anhörung der Gutachten des Beiraths oder der stÜstständigen Anträge desselben (Mic.),.r..:J... .-■.--■.■.V "... ■ - §. ll. ai'.: - Der" Beirath a. besteht aus fünf sachverständigen Personen, von denen , drei , in Berlin - wohnhaft sein müssen rc. v. Die Befugnisse und Verpflichtungen des Beiraths bestehen in' der Prüfling und Begutachtung der ... ihm. vom. WaWÄ ^uHganWw. Anträge (tz. 10) , innerhalb einer Frist von drei Monaten, in der Stellung von selbstständigen Anträgen zur Erreichung der Stiftungszwecke, in der Prüfung und ' Entlastung der jährlichen Abrechnung (tz. 9) und in der Wahl neuer Mitglieder (§. 12).*) Sollte in Zukunft eine Abänderung der in dieser Urkunde festgestellten Vorschriften der Stiftungsverwaltungnothwendig erscheinen, dann sollen mit Ausnahme des tz. 1 und 2, welche allezeit unverändert bleiben müssen, diejenigen Abänderungen rechtsgültig sein, welche von beiden Collegien gemeinschaftlich unter Anwesenheit voy Wndestws. sechs Personen. und mit einer, Mehrheit ,von mindestens zwei Drittel der Anwesenden beschlossen worden sind und die Genehmigung der betreffenden Staatsbehörde erhalten haben werden. UebergangSbestimmung. ■" 8. 15. Die erste Wühl der beiden Collegien geschieht durch die zwölf. Stifter, von denen mindestens sieben ihre Wahlstimmen abgeben müssen, nach absoluter Stimmenmehrheit. Sobald 'di^ Stäätsbehörde der gegenwärtigen Stiftungsurkunde ihre Genehmigung ertheilt holt, ist die Stiftung . eynstMrt. Mib der Kundgebung an dieGewähl? *) §. 12und13 sind nicht' mit abgedrückt worden; es kann dies.'nuh' aus einer Irrung'.entstanden sein. ^Red. dl A'A d. Jud. ten 'und der -Annahme der''Wähl von ihrer'Seite treten sie in ihr Ämt ein. .7 ' . " Berlin, den 3. April 1865. . . ... 7 — (Unterschriften.) > ., - . - Für diese Zunz-Stiftun g ist durch. Allerhöchste Ordre vom 23. October 1865die landesherrliche Genehmigung ertheilt' Wörden. . \ J . . Wien, 7: Mai 1886. H rft 0 r i sch e U 0 t r; i n: u . Von'G. Wolf. I. Ein e seltsärne Bitte. Es ist bekannt, wie mannichfach die Jüdensteuern in früheren Zeiten waren. Die Juden wurden als Citrone betrachtet, geeignet "zum Auspressen, und ' hätte man 'sie ausgepreßt, warf man die Schäle weg.' Eineneigenthümlichen Wunsch , hätte in dseser Beziehung ein , gewisser Matthias Schättinger aus. Polta in Steiermarkim Jahre 1614. Dieser hatte, seiner Eingabe zufolge,-18 Jahre beim Militär gedient und kämpfte in Ungarn, Eroatien, Schweden und Dänemark. Er lMe vier Schußwunden , in den verschiedenen. Kämpfen erhalten.' Nun meinte er , da . ein derartiger Soldat5von jedem Bauern einen Pfennig bekäme, wenn er ihn darum anspräche, so solle der Kaiser verfügen, daß ihm jeder hausgeseffene Jude in Prag wöchentlich einen Pfennig gehe. Der Präsident der böhmischen - Kammer, Wilhelm Slawata!v. Chlumb und Koschenberg, derselbe,. der am 23. Mai 1618 von den Protestanten zum Schloßfenfter in Prag hinuntergeworfen wurde) befürwortete - dieses Gesuch. Die Hofkammer rieth jedoch dem - Kaisetdavon ab. ' (Fortsetzung'.'folgt,) .. A « zei g e «. Ein Neligionslehrer,. der.'gled^zytig vorbeten und schlachten kann, ' wird .Hm . sofortigen, Antritt ,' oder auch zum I. Juli,or. M'hie'/hHMHerüeinde,' ßöstehM aus' 8 Familien, gesucht.' Fester!Gehalt 250 Thlr. jährlich, ohne Nebeneinkünste. Bewerbüngen werden franco unter Einsendung der Qüalificätiöns-Meste' an' die Herren Hirfchlasts & Satortton -in -Laüban erbeten.

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