Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1866)
- Date
- 1866-05-22
- Page
- Seite 334 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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ä. Das Erscheinen wissenschaftlicher, periodischer oder - . anderer Schriften soll gefördert werden , durch GewährrLrig^ eines- Hoiiorärs an^die Verfasser, oder | ' durch Unterstützung der Verleger oder Drucker. \ d. Bibliotheken,/deren .Bestand; der Wiffenschast des! v.,;■ Judenthums; wesentliche, Dienste? -leistet Vder-i zu lebi , -;lu- -': >sten^ versprichh::sollen begründet oder rangekauft,- eri hallen oder bereichert werden.' o , ,, i . - cv, Die öffentliche Lehre .der Wiffenschast - des Juden-! , thumL.ffoll gefördert werden durch Remuneraüon - . oder Unterstützung derjenigen , welche an Aniversi-? . -n-1 täten^oder ^anderen -öffentlichen Lehranstalten .diese: .''.>.MKenschaft^streng-..-wiffLnschastlich - vortragen. - * ä, Reisen oder andere.--Unternehmungen, welche im- Dienst der Wissenschaft' des Judenthums ausgeführt ov. : i-, werden, sollen. unterstützt werden^ < , - i Die leitenden Grundsätze str Erreichung der gedachten Zwecke und für Verwwdüng der Stiftungsmittel sind folgender ' a. alle im tz. 3 a. bis ä. gedachten Zwetke sjysten gleich '" / geachtetsein;nach.Maßgabe der vorhandenen Mittel sollen sie je nach.dem inneren, Werthe und der '* zeitlichen Dringlichkeit der .gebotenen. Gelegenheit. 1 1 . entweder einzeln .oder gleichzeitig berücksichtigt werden, d. Beiträge zur Erfüllung der genannten Zwecke kön- > nen von der Stiftung^ für sich allein . oder be-! h - thelligunHsweise in Verbindung ' mit' Anderen ge- Mhrt' werden; ebenso ' kann die Vergebung .der!;f|: Stiftungsmittel aü einzelne Personen oder an Ver- ' 1j,r*'r‘ eind und Institute stattfinden, welche der pflege der Wissenschaft des. Judenthums gewidmet sind.. ''Das Stammkapital der Stiftung darf niemals angDstet,.','''M7AlisjSg(lben..sollen.' vjelmchr nur. aus den : Zinsen deffekben bestritten werden. .. - - §. ß- ”.';;i Regelmäßig- - kommt, ider- . Zinsertrag eines Jahres im; Laufedesselben - zur Verwendung. - Sindausnahmsweise; die Zinsen eines oder mehrerer Jahre gar nicht oder; nur. theilweise zur- Verwendung gekommen,so soll aus! den -verbleibenden-Zinserträgen>ein-Reservefonds' gebil-; bet werden. . Das Capital des Reservefonds-und die Zin-; sen deffelben sollen dann.in..den folgenden Jahren, verj bundenj witkudemj Zinsertrag des'- StanimkäPitals zur j Verwendung kommen. -Es darf' jedoch im Läufe Eines? .Jahres-.'überhast 'Niemalsrrmehr als der-dreifache 'Betragidersteinjährigen- Zinsen des Stammkapitals'lveraüsgabt. werden.--' Uebersteigt -der ^Reservefonds-' ein'- Drittel des Stammkapitals, so soll der Ueberschuß zum Stammkapital-geschlagen'werden.' - - '.- - - 8- 7. '- - " -Schenkungen, welche in'Zukunft der Zünz-Stiftung. zugewendetwerden; sollen zum' Stammkapital geschlagen und für die gleichen Zwecke uNd nach gleichen Grnndsätzen verwendet werden/ffalls 'nicht der 'Geschenkgeber besondere Bestimmungen, die -jedoch dem Geiste der Stiftung nicht zuwiderlansek' dürfen, darüber'getrofen hat. - - -• '■ i■' '■ *■ : - B. Verwaltung der Stiftung.- ' — ’ . -M- 8.- - *•« . ■: Die Verwaltung der -Z un z-Stistung geschieht durch zwei- Collegienri . --; 1) das Euratorium, - - . 2) den Beirath.'-' - nr? 9;v! ' - Da§>Euratorium - sr a. besteht aus fünf Personen, welche -jüdischen Glau^- bens und in Berlin wohnhaft sind ic.- d. Die Rechte - und Pflichten des Curatoriums bestehen' in der Anlegung, Aufbewahrung üüd Verwaltung des Stammkapitals, in' der Vermehrung desselben durch Schenkungen - (§/ 7)> in det ' Verausgabung der -Zinserträge nach den Bestimm^- .. .- . ungen der §K. 1, 5' und 6, in der Annahme . - aller an die - Stiftung - gelangenden Schriftstücke - oder schriftlichen und mündlichen Anträge und der schließlichen-Erledigung derselben, und in der-Wähl! -neuer- Mtglieder (§. 12)-. u l . -Bi Das Euratorium hat ferner alljährlich' unter Hinweisung ' auf - die im §; 3 ä, bis d. genannten; Zwecke der Stiftung eine Aufforderung zu'ver- '.i. . öffentlichen, in welcher , die Höhe der im laufenden Jahre verwendbaren Summe und ein Präclusiv- ' >'-' >-termin-sür die Meldungen angegeben wird.- f. Das Euratorium hat endlich alljährlich eine Ab- . '. -rechnung des^ Stiftüngsvermögens an Kapital und - Zinsenanzufertigen, ' dieselbe dem Berrttth zur Prüfung und Entlastung vorzulegen und - an vie betreffende Staatsbehörde.einzureichen. K. 10. Sämmtliche Anträge, welche an das Euratorium behufs Erreichung der Stistungszwecke gestellt werden, nebst