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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-05-22 · Heft 21 (22.5.1866) · p. Seite 328

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 21 (22.5.1866)
Date
1866-05-22
Page
Seite 328 (sequence 6)
Language
German
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pW ' Ün^rsrhred 'deSWauhens' wöhnie' ihm in seltenem Maße - ' irAe'' uüd noch As an fern Ende war 'er von' Kuüst üüd' Wissenschaft ein ' eifriger Pfleger. Dabei versäumte ’ ■ enmHt,seine Kräfte' auch^ dem MM) fdiiter 'Gemeinde ‘ k zu^ widmen nK^ deren Jnteresstn; Do er nur'konnte-; zuPrdein, wie' er denn auch seit 20 Jahren der DrreÜivn des stld. Hiandwerkervereins und seit mehreren Äähren^ deÄ" Gemeindeausschusse und der Commission fifr^deW'Syrlägogenbaü, für welchen ör sich lebhäft mteressirte," angehörte' und'nur feinen; durch vielfache Eon- Wpneirmlit denangesehensten Persönlichkeiten unter- Mtzten Bemühungen hat" es die'Gemeind'e zu verdanken, daß sie ^deN Platz;) auf" welchem" die' neue Synagoge - er- HMwird/für einen' 'verhältnismäßig so billigen Preis . erwarben' hcLt/"'Die'Hochachtung"; deren sich' der "Ber- ■ storbene" zu' erfreuen "hatte und' die Anerkennung, die . ftin'en Bestrebungen voü" allen Seiten gezollt" wurde, "'-"-^"gkib'"sfich''benn auch bei seinem Leichenzug'e kund, " der M"Ut 'in gleiche' gleicher' Werse hier Wohl "schwerlich ' bei"' ) einem Juden stkttgefunden haben "dürste. Unmittelbar hjkter dem Leichenwagen" folgten die LeidttagendeN" und hierauf"' derr Landrabbiner, der Gemeindevorstand m MJiö'te; die" Mitglieder herDiröctiott des israelitischen Wohlthätigkeitsvereins; alsdann der Stadtdirectormebst den'"meisten Magistratsmitglied ern,' den Senior des ehMgelischen Staatsministern," eine große Anzahl der geächtetsten 'Männer aus dem Civil- und Mititarstande Nd''der"' bei wertem größte Theil der Gemeinde, worauf Wkreiche Wägen den Zug. beschlossen, der sich nach dein'' alten,J' bereits4 'geschlossenen Wischen' Gottesaller bewegte", - da der Verstorbene' "letztwillig" den Wunsch geäußert hatte, neben seiner' ihm" nur wenige Jahre Vorangegangenen'" Gattin zu ruhen, den "ihm auch die Gemeinde in" Rücksicht aus sernd Verdienste gern gewährte. Ans hielt ^der^LandtabhiNer' "eine" mit vielem Beifall aufgenoMmene Rede," inwelcher er hervorhöb, däß" es "zwar bei uns Juden nicht'Brauch sei/ in die-- ser 'Zeit 'eine Leichenrede " zu halten, daß indeß ein Fäll, wie4 der Vorliegende, wo die Gesammtheit" eisten "so Hetzen' Verlust erleide, wohl eine Ausnahme gestatte, und seiette in dem Verstorbenen" vorzugsweise den wackern Bürger," den um das Wohl Anderer hochverdienten Menschen, den Mäcen'der Wissenschaft und der Kunst, und-endlich den Mann mit'dem jüdischen Hetzen, der zwar'äußerlich nicht so gelebt' habe,'wie die Satzungen d'essJüdenthüms es fordern, worüber' indeß zw richten; zumal da der HermgegaNgÄe "eine Erziehung genossen hätte;-bei welcher er' mit1 den'Anförderuttgött -unseres Bekenntnisses wenig ■ vertraut-''gemacht' worden wäre, nicht uns, -sondern Gott allein zustände, und wir es vielmehr rühmend-anzuerkennen hätten; daß er stets die Fahne des Jüdenthums hochgehalten habe. Seinen Wohlthätigkeirssinu bekundete der Verblichene übrigens noch in feinem letzten Willen; indem "er; abgesehen von der Geldvertheilung än jüdische'' und christliche Arme; - welche anseiüeM Begräbnißtage siattfand, den jüdischen und christlichen Armen je-1000- Thlr., und außerdem -dem jüdis chen Handwerkervereine 500 'Thlr. und eine gleiche" Summe - dem jüdischen Wohlthätigkeitsvereine vermachte; Möge er sanft ruhen! ' Preußen. . Münster, 9. Mai.. (Eingesandt.) Auf Anregung, der höheren..Schulbehörde mache ich wiederhylentlich. die in den letzten Jahren aus unserer Lehrerbildungs- Anstalt entlassenen geprüften Lehrerauf die gesetzliche Bestimmung aufmerksam, nach welchen eine öffentliche Elementarschulstelle nur-von, solchen Lehrern bekleidet werden kann, welche, m dem Zeiträume vom vollendeten 2. bis spätestens nach verflossenem 5. Jahre nach Ablegung des ersten Examens, erner zweiten Prüfung sich unterzogen haben. Mögen daher diejenigen - Lehren,. -welche eineröffentlichen - Elementarschule vorzustehen wünschen,.diese,gesetzliche Vorschrift, nicht außer Acht Stern beug, . Stettin, Mai. (Privatmitth.) Im - vor. Jahre ist in diesem^ Blatte voneiner Petition wegen Verlegung der Wochenmärkte vom Sonnabendauf einen ändern Tag berichtet worden. - Dieselbewurde von etwa 40 Synagogen-Gemeinden der Reg.-Bezirke Stettin und Coeslin unterzeichnet und' durch -mich dem Ober-Präsidenten der Provinz überreicht. Ich theile hiermit den nunmehr ergangenen — abschläglichen — Bescheiv nach seinem Wortlaute, unter Weglassungdes . Eingangs, mit. „So wenig ich zu verkennen vermag, daß diese Verlegung für die jüdischen - Gemeinden wünschenswerth ist, so trage ich doch Bedenken, in Beziehung auf eine so uralte," mit den" Gewohnheiten der Bevölkerung verwachsene und in mannigfacher Hinsicht ihren Bedürfnissen entsprechende Einrichtirng; die über-

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