Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-03-06 · Heft 10 (6.3.1866) · p. Seite 146

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 10 (6.3.1866)
Date
1866-03-06
Page
Seite 146 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226538--23778-3251099
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

was ich meme: den Zug nach " Mexiko. Ich gebe zu, daß er abenteuerlich, daß er wegen seines jetzt wahrscheinlichen Mißlingens ein Fehlgriff, ja daß es möglich ist, von ihm vorzugsweise datire sich das Scheitern des Imperialismus. Aber in seinen Tendenzen und Zielen ist er dieses,Alles durchaus nicht. Schauen Sie ein wenig auf die Auseinandersetzung zurück, die ich im ersten Theile meines Briefes gegeben. Die Weltstellung einer Großmacht hängt für die Zukunft nicht mehr blos von ihrer europäischen Politik ab; die Blüthe der Industrie eines Landes gedeiht nicht allein mehr durch ihren Antheil an dem Verkehre unseres Continentes — die^ - Weltstellung und die Weltindustrie hängt von der Geltung über die anderen Welttheile und die Oceane ab. In Amerika, Asien und Polynesien, auf dem atlantischen und stillen Ocean wird jetzt um die Zukunft einer Groß- und Weltmacht geworben. . In Mittelasien, in China . und Japan werden die Kampfplätze der nächsten Jahrhunderte in politischer und industrieller Hinsicht sein, und 'während Rußland allein den Landweg dahin besitzt, geht für die übrigen Mächte der Weg dahin über Amerika. Nun, Rußland, England und Nordamerika haben ihre Position daselbst genommen — Frankreich muß sie sich erst erobern. Hierzu blieb ihm aber als der einzige Weg Mexiko offen, und Louis Napoleon begrüßte daher die Wirren in diesem Lande, die Verletzung der europäischen Interessen und Ehre und den Rückzug seiner anfänglich Alliirten, Englands und Spaniens, mit Freuden. Als ein Factor seiner Berechnungen galt ihm hierbei vorzugsweise der nordamerikanische Bürgerkrieg, der sich entweder endlos hinzüziehen, oder mit der Trennung der Union enden zu wollen schien. Jndeß war das Motiv, für Frankreich einen Antheil an der politischen und industriellen Weltstellung durch seine Geltung in Mexiko ■ zu gewinnen, wohl nur das erste. Der Kaiser überzeugte sich bald, daß eine Besitznahme Mexiko's durch Frankreich mit unüberwindlichen Hindernissen verbunden' sein würde. Es trat daher als ein zweites Motiv hinzu: die Ausbreitung des Imperialismus und zwar auf dem amerikanischen Continente. Für mich ist dem Zwecke dieses Briefes gemäß dies .ein Hauptmoment, und ich muß daher auf diesen Gegenstaird etwas näher eingehen. (Schluß folgt.) Wqs ist Rechtens in Preußen? - Bekanntlich hat in den jüngsten Tagen ein Beschluß des Obertribunalgerichts zu Berlin die Erklärung des Staatsministers hervorgerufen, daß die richterlichen Entscheidungen von keiner Seite, selbst nicht vom Abgeordnetenhause antastbar wären. Diese mit großer Energie ausgesprochene Ansicht des Staatsministeriums, welche selbst dem Abgeordnetenhause den Vorwurf einer Verfassungsverletzung zuzog, läßt uns ein besonderes Gewicht auf eine eben vorgekommene richterliche Entscheidung legen, obschon der Gegenstand derselben uns nicht nahe liegt. Bekanntlich motivirt das gegenwärtige Ministerium ebenso wie das ehemalige Manteuffel'sche es that, den Ausschluß der Juden von so vielen öffentlichen Carrieren und Aemtern mit dem Judengesetze vom 23. Juli 1847, indem es behauptet, daß die Verfassung niemals Specialgesetze beseitige, wenn dieselben nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind. Mögen also die §§. 4 und 12 der Verfassung allen Preußen gleiche Rechte und Pflichten ohne Berücksichtigung der Religion zusprechen, den Juden gegenüber werdendie Beschränkungen des angeführten Specialgesetzes als zu Recht bestehend, aufrecht erhalten. Zwar hat dasLaden- Lerg'sche Ministerium 1849 das Gegentheil erklärt, und Graf Schwerin als Minister des Inneren 1860 ebenso entschieden. Was aber von größerem Gewichte: auch das Obertribunäl entschied, daß die beschränkenden Bestimmungen jenes Judengesetzes durch die Verfassung aufgehoben feien; Es geschah dies in folgendem konkreten Falle. Jenes Gesetz besagt im §. 6: „Bei Abfassung von Verträgen und rechtlichen Willenserklärungen, wie bei allen vorkommenden schriftlichen Verhandlungen, ist den Juden nur der Gebrauch der deutschen oder einer anderen lebenden Sprache und deutscher' oder lateinischer Schriftzüge gestattet", ja dieses Gesetz begnügt sich nicht, einen Vertrag, der z. B. mit jüdisch-deutschen Schriftzügen geschrieben wäre, für ungültig zu erklären, sondern belegt ihn. noch mit einer Geldstrafe oder mit sechswöchentlichem Gefängniß. Das Obertribunäl erklärte aber diese Bestimmung durch die Verfaffung für aufgehoben, und einen Vertrag in jüdisch-deutscher Schrift für rechtsgültig, wenn er sonst hierzu die nöthigen Eigenschaften besitzt. In diesen Tagen bringen nun die öffentlichen Blätter folgende Mittheilung vom 18. Februar: „Ein Auftreten der Staats-Anwaltschaft hier hat viel Aufsehen erregt. Das. Sachverhältniß ist: Ein ange-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.