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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-16 · Heft 3 (16.1.1866) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 3 (16.1.1866)
Date
1866-01-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Beilage zu Ro.3 der Mg. Ztg. des Zudmthums. Bericht der Petitionskommission des Preußischen Abgeordnetenhauses über, die Verhältnisse der Inden betreffende Petitionen. Berichterstatter: Abgeordneter Lent. Der Ober-Rabbiner Abraham Sutro zu Münster, sowie der emeritirte Rabbiner Dr. Ludwig PH ilippson zu Bonn, Letzterer Namens 273 Vorständen von Synagogen-Gemeinden in Preußen, und im Anschluß an diese letztere Petition noch eine größere Anzahl von Synagogen-Gemeinden und Privatpersonen, haben Petitionen eingereicht, durch welche sic die Intervention des Hauses der Abgeordneten zum Zwecke der „endlichen Verwirklichung der Art. 4 und l2 der Preußischen Verfassungs-Urkunde,, der Ungültigkeits-Erklärung der der Verfassung widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und der Beseitigung verfassungswidriger Ministerial-Reskripte" in Anspruch nehmen. Im Einzelnen ist A. die Petition des Ober-Rabbiners Sutro vom 16. Oktober 1866 eine Fortsetzung seiner langjährigen, auf thatsächliche Ausführung der Verfassungs-Artikel 4. und 12. gerichteten, unermüdet wiederholten Bestrebungen. Unter dem Ausdrucke des Dankes für die seither seinen Petitionen zu Theil gewordene Unterstützung spricht er sein Bedauern aus, daß Seitens der Staats-Regierung die Verwirklichung der den jüdischen Glaubensgenossen verfassungsmäßig zustehenden Rechte seither nicht erfolgt sei. Insbesondere seien Seitens der Ministerien der Justiz, des Kultus und des Handels die Juden von Anstellungen als Richter und Staats-Anwalte, als Lehrer an öffentlichen Schulen und anderen Unterrichts-Anstalten, sowie als Baubeamte nach wie vor ausgeschlossen. Unter Hinweis auf seine eigenen, in früheren Petitionen enthaltenen und auf die in früheren Kom- ' missions-Bcrichten und Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten ^wiederholt ausgesprochenen Rcchtsansichten und Ausführungen beantragt Herr Sutro: „Das Haus der Abgeordneten wolle auch fernerhin die verfassungsmäßigen Rechte der Juden wahren und demgemäß dahin wirken, daß die Art. 4 und 12 der Verfassungs-Urkunde zur Ausführung gebracht und die denselben entgegensteh enden, die Juden von Anstellungen im Staatsdienste ausschließendcn Ministerial-Reskripte aufgehoben werden.-' ,B. Die Petition cl. d. 1. November d. I., welche der emeritirte Rabbiner vr. Philippson eingereicht hat, ist von ihm als angeblich Bevollmächtigtem von 256' namentlich aufgeführten -^Vorständen von Synagogen-Gemeinden mit dem Bemerken unterzeichnet, daß die Vollniachten zu den 256 Unterschriften sich in seinen Händenbefinden. In gleicher Weise hat Herr Philippso n in zwei Nachträgen vom 14. November und 2. Deccmber c. den Beitritt von noch 17 und resp. 26 ferneren Vorständen von Synagogen-Gemeinden erklärt. Außerdem haben die Vorstände der Synagogen-Gemeinden zu Schwerin a. W. am 16. November c. und zu Insterburg am 18.'November c., die Herren Silb erst ein und Genossen zu Havelberg am ll. November e. und die Herren Lehrer Bruck und 89 Genossen zu Birnbaum am 1. Dezember c. wörtlich dieselbe Petition, wie die Ph ili pp son'scve, der Vorstand der Synagogcn-Gemeinde zu Petershagen am 18. November c., sowie Herr Frank und -336 Genossen zu Köln am l 2. November c. eine in ihrer Begründung im Wesentlichen und imAntrage wörtlich mit der Philipp son'schen übereinstimmende Petition cingereicht, und es hat schließlich der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Breslau am 24. November d. I. seinen Beitritt zur Philippson'schen Petition angezeigt. Die PH ilipp son'sche Petition hebt hervor, daß das nach »-glorreichen Siegen vergrößerte Preußen über 300,000 jüdische Einwohner umfasse, daß die Preußen jüdischer Religion allen Pflichten, welche Gesetz und Vaterlandsliebe allen Bürgern ohne Unterschied der Konfession auferlege, stets mit Freuden nachgekommen seien, daß auf den Schlachtfeldern die Juden nicht anders als die Christen ihr Blut und ihr Leben für das Vaterland hingegeben, und daß alle durch den Krieg hervorgerufenen Lasten, Opfer und Anstrengungen von ihnen gleich ihren christlichen Mitbürgern willig getragen seien. Mit Ausnahme derjenigen Ministerien, welche in den Jahren 1849 und 1860 im Amte gewesen, sei von der Königlichen Staats- Regierung die Ansicht ausgesprochen: daß durch die Bestimmungen der Art. 4. und 12. der Verfassungs-Urkunde das Spezial- Gesetz vom 23. Juli 1847 nicht beseitigt sei; oder es sei doch der Zustand faktisch aust-echt erhalten, welchen das Gesetz vom 23. Juli 1847 hervorgerufen habe; ja in einigen Beziehungen gehe die Verwaltung in beschränkender Weise noch über die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 hinaus, z.B. über §. 2„ die Anstellung von Juden als Lehrer betreffend. .So seien die Juden noch heute vom Richteramte, von beinahe allen Zweigen der Verwaltung und mit Ausnahme einiger außerordentlichen Professuren von allen Staats-'' und städtischen Lehrämtern ausgeschlossen. Hiernach seien die Bestimmungen des Staats-Grundgesetzes für die 300,060 Preußen jüdischen Glaubens nur illusorische. Die Petition trägt darauf an: „Das Haus der Abgeordneten wolle aus die endliche Verwirklichung der Art. 4. und 12. der Preußischen Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 auch, für die Preußen jüdischer Religion dringen und die Erklärung abgeben, daß die der Verfassung widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847, die Verhältnisse der Juden betreffend, aufgehoben und ungültig seien." Bei dem Eintritt in die Bercithun^ dieser Petitionen, welche unter der Theilncchme von Kommissaren der Königlichen Ministerien der Justiz, des Innern und des Kultus- und Unterrichts- Ministeriums stattfand, gedachte die Kommission zunächst der seit einer Reihe von Jahren fast alljährlich stattgehabten Berathung gleicher Petitionen, deren Verlauf im Wesentlichen immer derselbe gewesen war; man erinnerte sich, daß das Abgeordnetenhaus

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