Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1865)
- Date
- 1865-12-19
- Page
- Seite 798 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Cotteurs. In unserer Cultusgemeinde, in welcher Chorgesang mit Orgelbegleitung besteht, ist die Stelle eines Cantors, der zugleich wniw und K-np ist, sofort zu besetzen. Gründliche musikalische Bildung ist Hauptbedingung. Wünschenswert!) ist, wenn er befähigt wäre, in den hebräischen Fächern als Hülsslehrer zu unterrichten. In diesem Falle entfällt die Function als arsm Gehalt 600 fl. ö. W. und Emolumente. Bewerber haben sich baldigst an den Unterzeichneten Vorstand zu wenden. B.-Leipa, am 30. Novbr. 1865. M. Zinner. Gemeindevorsteher. Coneurs. In unserer Gemeindeschule ist für die hebräischen Fächer die Stelle eines zweiten Lehrers provisorisch auf drei Jahre mit Aussicht auf definitive Anstellung sofort zu besetzen. Derselbe muß geprüfter deutscher Lehrer und ledig sein, und es wird Jener bevorzugt, der musikalische Kenntnisse besitzt. Gehalt 250 fl. ö. W. und freie Station. Bewerber haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche und Zeugniffe an den Unterzeichneten Vorstand baldigst zu senden. B.-Leipa, am 30. November 1865. M Z inner. Gemeindevorsteher. Inserat. Die hiesige Lehrer- und Cantorstelle, verbunden mit einem jährlichen Gehalte von 250 Thlr., freiem Logis, Heizung und circa 50 Thlr. Nebeneinnahmen, wird Ostern 1866 vacant und soll bis dahin wieder besetzt werden. — Durch Privatstunden bietet sich ferner Gelegenheit ein größeres Einkommen zu erzielen. Reflectanten, unverheirathet, womöglich musikalisch zur Begleitung eines Chores, wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugniffe an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Höxter, d. 30. Novbr. 1865. Der Vorstand. _ Abraham Bernstein. Die Gemeinde Penkun sucht zum 1. April 1866 einen unverheiratheten Religionslehrer, der zugleich Vorbeter und Schächter sein muß. Meldungen an _Samuel Meier. Penkun. -In der hiesigen Gemeinde ist die Stelle als Religionslehrer, Cantor und Schächter, verbunden mit einem festen Jahresgehalt von 300—350 Thlr. bei freier Wohnung und den üblichen Nebeneinkünften am 1. April kommenden Jahres zu besetzen. Qualisicirende Bewerber mit guten Zeugnissen wollen sich unter Einsendung ihrer Atteste mit portofreien Briefen an uns wenden. Eisleben, im November 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. H. Löwenstein. Wir suchen sogleich, oder bis zum 1. März 1866 emen geprüften Elementar- und Religionslehrer, und musikalisch gebildeten Cantor. Qualificirte Bewerber ersuchen wir um bald gefällige portofreie Einsendung ihrer Qualifikations- und Führungsatteste. Ueber Gehalt, Wohnung und Stellung im Allgemeinen, werden wir demnächst Auskunft ertheilen. Bochum, in Westfalen. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Bekanntmachung. Die Stelle eines Religionslehrers und Cantors ist in hiesiger israelitischen Gemeinde zu besetzen. Antritt der Stelle am 1. Januar oder 1. April k. I. Jährlicher fester Gehalt 600 fl. Bei nicht unbedeutenden Nebeneinkünften bietet sich in hiesiger Curstadt auch vielfach Gelegenheit zum Ertheilen von Privatunterricht, indem für den Religionsunterricht nur 12 bis 16 Stunden ertheilt werden. Bewerber, welche mit den erforderlichen Kenntnissen ausgerüstet, namentlich auch musikalisch gebildet und befähigt sind, einen Chor zu unterrichten und zu leiten, wollen ihre Gesuche mit den entsprechenden Zeugnissen portofrei an den Unterzeichneten einsenden. Wiesbaden, d. 6. November 1865. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Mit dem 1. April 1866 wird bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde die Stelle eines Lehrers und Vorbeters vacant, und werden qualificirte Bewerber ersucht, sich hierzu bei den Unterzeichneten unter frankirter, von den Zeugnissen begleiteter Abschrift, gefälligst melden zu wollen. Festes Gehalt beträgt Thlr. 350 pro anno, ohne die nicht unerheblichen Emolumente. Beverungen, d. 18. Nov. 1865. Der Synagogen-Vorstand. I. Griesbach. M. Meyerbach. Abr. Sudheim.___ Die hiesige Religions- und Elementarlehrerstelle, ver- -bunden mit der Vorsänger- und Schächterstelle, ist am 1. Febr. 1866 vacant. Darauf Reflectirende wollen sich gef. an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Rhoden (im Waldeckschenl, imDecbr. 1865. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. R. S. Löwenstein. Abr. Hecht. Zum 1. April 1866 wird für unsere Gemeinde ein ^n, der zugleich llniw ist, verlangt. Gehalt incl. Nebeneinkommen 300 Thlr. Bewerber wollen ihre Zeugnisse bis 1. Februar 1866 bei Unterzeichnetem Vorstand franco einsenden. Arnswalde, d. 10. Decbr. 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. H. M. Fließ.