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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-12-05 · Heft 49 (5.12.1865) · p. Seite 765

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 49 (5.12.1865)
Date
1865-12-05
Page
Seite 765 (sequence 13)
Language
German
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76 5 theils gar nichts haben und zu Handarbeit wenig tauglich sind, hatte in den letzten Zeiten noch mehr die wohlthätige Aufmerksamkeit unserer wohlhabenden und bessergestellten Glaubensgenossen auf sich gezogen. Je mehr die Stellungder Juden sich im Allgemeinen änderte, desto mehr war man innerlich beschämt, einen wichtigen Theil derselben in der Metropole des Judenthums vegetiren zu sehen. Man wendete gern dem Lande, das den Namen Israels trug, einen Theil der Wohlthaten zu, welche es der Vorsehung gefallen hat, den zerstreuten Kindern des Volkes zu gewähren, welches die allgemeine Ehrerbietung das Volk Gottes nennt. (Fortsetzung folgt.) Anzeigen. Coneurs. In unserer Cultusgemeinve, in welcher Chorgesang mit Orgelbegleitung besteht, ist die Stelle eines Cantors, der zugleich tarn® und &nvp ist, sofort zu besetzen. Gründliche musikalische Bildung ist Hauptbedingung.' Wünschenswerth ist, wenn er befähigt wäre, in den hebräischen Fächern als Hülfslehrer zu unterrichten. In diesem Falle entfällt die Function als onm Gehalt 600 st. ö. W. und Emolumente. Bewerber haben sich baldigst an den Unterzeichneten Vorstand zu wenden. B.-Leipa, am 30. Novbr. 1865. M. Z inner. Gemeindevorsteher. Coneurs. Irr unserer Gemeinbeschule ist für die hebräischen Fächer die Stelle eines zweiten Lehrers provisorisch auf drei Jahre mit Aussicht auf definitive Anstellung sofort zu besetzen. 'Derselbe muß geprüfter deutscher Lehrer und ledig sein, und es wird Jener bevorzugt, der musikalische Kenntnisse besitzt. Gehalt 250 fl. ö. W. und freie Station. Bewerber haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche und Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand baldigst zu senden. ' B.- Leip a, am 30. November 1865. M. Zinner. Gemeindevorsteher. Die Lehrer und Cantorstelle zu Wattenscheid (Westfalen) soll mit dem 1. April k. I. besetzt werden. Jahresgehalt 300 Thaler. Schülerzahl circa 35. Gelegenheit zu erheblichen Nebenverdiensten ist vorhanden. Reflectanten wollen baldigst ihre Zeugnisse senden an Wattenscheid, 21. November 1865. HK Weinberg. Für die hiesige israelitische Gemeinde wird zu T»« imn ein Religionslehrer, Schächter und Vorbeter gesucht. Die Stelle trägt 150 Thlr. ein, bei freier Station. Gadebusch in Mecklenburg, November 1865. _ S. FraruE, Vorsteher. Die Stelle eines Lehrers und musikalisch gebildeten Vorbeters ist bei der israelitischen Gemeinde zu Oberstem sofort zu besetzen. Gehalt 300 Thaler. Frankirte Meldungen, mit Beischluß der Zeugnisse über Befähigung und bisherige Leistungen, nimmt der Unterzeichnete entgegen. Birkenfeld, den 15. November 1865. _Landrabbiner Goldmann. Mit dem 1. April 1866 wird bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde die Stelle eines Lehrers und Vorbeters vacant, und werden qualificirte Bewerber ersucht, sich hierzu bei den Unterzeichneten unter frankirter, von den Zeugnissen begleiteter Abschrift, gefälligst melden zu wollen. Festes Gehalt beträgt Thlr. 350 pro anno, ohne die nicht unerheblichen Emolumente. Beverungen, d. 18. Nov. 1865. Der Synagogen-Vorstand. I. Griesbach. M. Meyerbach. _Abr. Sudheim.__ Bekanntmachung. Die Stelle eines Neligionslehrers und Cantors ist in hiesiger israelitischen Gemeinde zu besetzen. Antritt der Stelle am 1.'Januar oder 1. April k. I. Jährlicher fester Gehalt 600 fl. Bei nicht unbedeutenden Nebeneinkünften bietet sich in hiesiger Curstadt auch vielfach Gelegenheit zum Ertheilen von Privatunterricht, indem für den Religionsunterricht nur 12 bis 16 Stunden ertheilt werden. Bewerber, welche mit den erforderlichen Kenntnissen ausgerüstet, namentlich auch musikalisch gebildet und befähigt sind, einen Chor zu unterrichten und zu leiten, wollen ihre Gesuche mit den entsprechenden Zeugnissen portofrei an den Unterzeichneten einsenden. Wiesbaden, d. 6. November 1865. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Inserat. Die hiesige Lehrer- und Cantorstelle, verbunden mit einem jährlichen Gehalte von 250 Thlr., freiem Logis, Heizung und circa 50 Thlr. Nebeneinnahmen, wird Ostern 1866 vacant und soll bis dahin wieder besetzt werden. — Durch Privatstunden bietet sich ferner Gelegenheit ein größeres Einkommen zu erzielen. l" Reflectanten, unverheirathet, womöglich musikalisch zur Begleitung eines Chores, wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Höxter, d. 30. Novbr. 1865. Der Vorstand. Abraham Bernstein.

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