Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 45 (7.11.1865)
- Date
- 1865-11-07
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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29. Jahrgang. l l g e m e i n e JW 45 Zeitung des Zu-euthums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 7. November 1865. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Dienstags, in 1 J/a bis 2 Bogen. Preis des JabrgangS 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22^2 Ngr. Inserate werden mit l'/rNgr. für die Pctitzeile oder deren Raum berechnet. Für gedruckte Beilagen, die uns zur Verbreitung durch diese Zeitung geliefert werden, berechnen wir Gebühren: für l Bogen 4 Thlr., für '/z Bogen 3 Thlr. , für '/« Bogen 2 Thlr. Alle Brichhandlungeu, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt- - Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Antike!: Die Lehrer. — Zur Gleichstellung der israelitischen Bürger Preußens. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Hamburg, Aus dem Münsterlande- München. Württemberg. Preußen: Berlin , Berlin,, Neustettin. Oesterreichischer Kaiserstaat: Prag/ Wien,- Lemberg. Schweiz: Bern. Fr ankrei ch: Parts. P-ußland: Von. der polnischen Genze. Leitende Artikel. Bonn, 29. Oktober. Die Lehrer. So oft auch die Stellung des jüdischen Lehrers, insonders in den Ländern, in welchen der Staat seine organisatorische Hand nicht auch hieran gelegt hat, namentlich in diesem Blatte besprochen worden ist, muß dennoch so lange darauf zurückgekommen werden, als die Hauptpunkte noch nicht erledigt sind. Jedenfalls zeigt cs sich hier, wie schwierig die definitive Gestaltung einer Angelegenheit ist, sobald nicht eine gesetzliche Regelung stattfindet, sondern diese von der autonomen Masse selbst bewerkstelligt werden soll. So verhindern die kleinlichsten Rücksichten, die. Befriedigung der bedeutsamsten Bedürfnisse, bis eine zwingende NothWendigkeit eingetreten. Kurz, , man überzeugt-sich hierbei, daß mit Prinzipien doch nicht immer durchzukommen ist) Wir halten die Autonomie der jüdischen Gemeinden für ein großes Gut; dies schließt aber nicht aus, daß gewisse Dinge am besten gesetzlich geordnet sind. Es hat uns öfters ein Lächeln abgewonnen, wenn sehr demokratische Lehrer durchaus ein die Gemeinde zwingendes Gesetz für die Schul- und Lehrerangelegenheiten vom Staate verlangten. Sicher ist es, daß, wenn jede Stadt- und' Dorfgemeinde — wir meinen in diesem Augenblick nicht die jüdische — völlig freie Hand hätte, sehr Vieles unterbliebe, was den Bestand und den Fortschritt allein möglich macht. Die Stellung der jüdischen Lehrer wird aber immer bedenklicher. Je mehr die Forderungen an sie wachsen, desto mehr fordern sie auch für sich. Was von den jüdischen Lehrern gefordert wird, übertrifft das Maß des christlichen Lehrers bei Weitem. Denn außer den Ele-- mentarfächern und der Methodik wird von ihm ein gründliches Wissen in allen religiösen Unterrichtsgegenständen, besonders im Hebräischen verlangt, dabei soll er als Kantor gesangskundig und genau bewandert in der großen jüdischen Liturgie sein, ebenso in den Ritualien, um in. den gewöhnlichen vorkommenden Fällen Bescheid geben zu können, und endlich soll er religiöse Vorträge halten, d. h. predigen können. Diesen Forderungen gegenüber kann der Lehrer doch wohl ein aus-' kömmliches Gehalt, eine^ geregelte definitive Stellung, die sein Alter sichert, und vorkommenden Falles eine Aussicht aus Unterstützung feiner ÄZittwen und Waisen als Bedingung stellen. Aber schon das'auskömmliche Gehalt ist eine schwer zu entscheidende Frage , da die wachsenden Bedürfnisse, der steigende Preis aller Waaren