Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1865)
- Date
- 1865-10-24
- Page
- Seite 669 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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669 Besitze'»' des Gutes Rothschild — nun nicht länger mehr Besitzer desselben, denn ihr Antheil an diesem prachtvollen Gut und beiläufig 8000 Acres bebauten und unbebauten Landes ist jetzt an die Ceylon Company übergegangen. Vettern der Londoner Rothschilds, waren die Herren Worms nie in ihren Mitteln beschränkt — ihre eigenen Ansichten über Gutsbewirthschaftung waren stets von liberalster Art — und die Tausende nur der Kaffeegewinnung gewidmeten Acres Land, aus denen das Gut Rothschild besteht, haben ihrer hohen Cultur wegen stets als Muster gegolten. Unkraut auszurotten und befruchtenden Dünger an dessen Stelle zu legen, wurden weder Mühe noch Kosten gescheut, und unter den Kaffeestauden, welche kürzlich aus der Pflege des Herrn Worms in jene des Herrn Corbet übergingen , befanden sich viele, die im Alter von 25 Jahren noch so kräftig und ertragreich waren, wie in ihrer blühendsten Jugend mit 8 Jahren. Der schwarze Forst, dessen General Hodgson und selbst viel jüngere Leute sich? noch als eines unentwirrbaren Dickichts erinnern, ist längst gefällt worden, und die Pflanzung und das Herrenhaus, welche nun seine Stelle einnehmen, sind seit Langem berühmt, die eine wegen ihrer Schönheit, das andere wegen seiner freigebigen Gastlichkeit. Herr'Moritz Worms wird ebensosehr in Pusilva vermißt werden, wie Herr Gabriel Worms in Colombo, wo er, neben der Erledigung seiner ausge-- dehnten Geschäfte, stets in reger, umsichtiger und nützlicher Weise an der Besprechung der öffentlichen Angelegenheiten theilnahm. Er nahm einst einen Sitz in unserem gesetzgebenden Rache ein, und wir erinnern uns seiner noch wohl, wie er als Jude (mit bedecktem Haupte, nach der Sitte seines Volkes) den Eid ablegte und auf seinen Sitz sich begab, ehe noch das britische Parlament seinen Vetter Baron Rothschild oder irgend einen andern Juden in seine Reihen aufnahm. Die heimische Regierung verweigerte die Bestätigung nicht auf Grund der Religion, sondern weil blos eingeborene britische Unterthanen zu Sitzen in unserer Legislatur wählbar sind. Die Naturalisations- Bills, welche die Herren Worms befähigten, Grundbesitz in der Colonie zu erwerben, verliehen ihnen, wie sich später herausstellte, nicht die Eigenschaft vollberechtigter britischer Eingeborener. Die Herren Worms, obgleich Juden durch Religion und Abstammung*), *) So wörtlich! Ist es nicht merkwürdig, daß, jeden machten in ihrer umfassenden und großherzigen Nächstenliebe keinen Unterschied zwischen Stamm oder Religion. Nicht nur zahlreiche nothleidende Personen verlieren an ihnen freigebige Gönner, auch die. Gesell- ' schäften der „Freude in der Noch", der Schulen fürverwahrloste Kinder, für Bibel- und Tractätchen-Verbreitung und die verschiedenen christlichen Missions- Gesellschaften werden ihre Beisteuern schwer vermissen. Personen, welche schon lauge in ihren Diensten standen, ließen die Herren Worms eine höchst großmüthige Behandlung angedeihen, und sowohl im Kreise ihrer mehr unmittelbaren Bekannten, als in der Gesammt- Bevölkerung wird ein allgemeines Gefühl des Bedauerns über ihren Verlust empfunden werden, wenn der erste Dampfer im September die wohlbekannten „G. und M. B. Worms" von den Küsten Ceylons entführt. Tag von dem Gegentheil überzeugt, die Leute den die Menschenliebe ausübenden Juden immer nur für eine Ausnahme gelten laffen und sich nicht überzeugen wollen, daß das Judenthum die wahre und erste Mutter der Nächstenliebe ist! ' Die Redaktion. Anzeigen. Für die israelitische Gemeinde zu Magdeburg wird ein Lehrer gesucht, der neben Ertheilung des Unterrichts auch die Vertretung des Vorbeters übernimmt. Festes Gehalt 300 Thlr. Meldungen sind unter Beifügung der Atteste an den Unterzeichneten zu richten. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Magdeburg. Nachdem unser bisheriger Cantor, Herr Frank, einen Ruf nach Königsberg angenommen hat, ersuchen wir alle Diejenigen, welche sich um die hier zu Neujahr k. I. oder sonst Ostern k. I. vakante Stelle eines Cantors und Schächters bewerben wollen, sich dieserhalb thunlichst bald, unter Einreichung ihrer Zeugnisse in Original oder beglaubigter Abschrift, beim Unterzeichneten Vorstände, welcher das Nähere mitzutheilen bereit ist, zu melden. Das feste Äahresgehalt, außer den Sporteln und einer freien Wohnung, beträgt 250 Thlr. Eine Hauptbedingung der Anstellung ist, daß der Anzustelleude (unverheirathet) eine Prüfung als Schächter beim hiesigen Herrn Landesrabbiner zu bestehen hat. Schwerin (Mecklenb.), den 1. October 1865. Der Vorstand der Mischen Gemeinde. 43**