Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 40 (3.10.1865)
- Date
- 1865-10-03
- Page
- Seite 622 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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auS diesem geschlichen Zustande befreit, sein und gleich unseren christlichen Mitbürgern in diesem so lieben Lande einer schönen Zukunft entgegengehen! j Im Synagogen- und Schulwesen geht es augenblicklich auch nicht besser. Zwar ordnet ein hoher Statthalterei- Erlaß die! Sperrung, der Winkelschulen, an, verlangt vom Rab-- binatp Auszüge aus der Matrikel, Herstellung von Schulhäusern, Ausweise über Stipendien, Lehrkörper, : Rabbinen u. s. w.; doch sind das Erlässe, die jedes j Jahr kommen, wenn auch regelmäßig in anderer Form.! Für uns giebt es nur eine Rettung und das ist! Unterstützung der einzelnen, Gemeinden dessLündes! aus dem Schulfonds, Anstellung von Lehrern, deren: Pflicht es ist, Schulen im nördlichen und östlichen! Ungarn zu organisiren, Berücksichtigung der Interessen der Gemeinden mehr als bisher und vor allem auf' dem Gebiete der Schule Landeskonferenzen. — Vor wenigey Tagen starb in Var-yö ein junger Lebemann kurz vor der Hochzeit eines plötzlichen To-! des. Da zuversichtlich unsere Chasid.äer in ihren - Organen diesen jungen Mann zum Heiligen erheben; ' werden, ist dies die Ursache, daß wir dieses Faktum in seiner Nacktheit in diesen Blättern erwähnen. , . Der heilige Eisekel bereist in diesem Augenblicke .unser Gebirge und sind bereits zu seiner Fahrt am heiligen Roschhaschonofeste 500 Bittet a 5 fl. für den Engel Gabriel bestimmt von den Getreuen gezeichnet. Oberlehrer I. I. Rosenmeher. Schweiz. Aus den westlichen Schweiz. (Privatmittheil.) Wenn in manchen Ländern auf unfern Glaubensgenossen, ja auf ganzen Gemeinden noch eine starke Mißachtung liegt, deren Beseitigung noch viel Zeit und noch mehr Anstrengungen erfordern wird: so liegt dies, um der Wahrheit die Steuer zu geben, auch oft genug an den letzteren selbst. Auf einer Wanderung von Basel nach Bern durch das Münsterthal, diesen großartigen^ wilden, von der Birs durchftrömten Engpaß, kam ich auch nach dem Städtchen Porrentruh, zu Deutsch Pruntrut. Hier wohnen ungefähr zwanzig jüdische Familien. Diese bilden gegenwärtig z w e i Gemeinden mit zwei Schächtern und zwei Synagogen. Sie processiren schon über zwei Jahre und lassen es sich viel Geld kosten; sech.szehn von ihnen haben bereits wegen Tätlichkeiten unter ihnen mehrtägige Gefänguißstrafe erlitten, Darunter; auch - einige Damen und zwar bescheitelte; diese sind nämlich die ärgstenwollen von ckeinem Frieden wissen, und fanatisiren die Männer^:. Die Sache gelangt jetzt nach Bern. Und um was, meint man, findet dieser Krieg zwischen den Capuletti's irndMöntecchi's statt? Um lauter Kleinigkeiten. Die Einen wollen um fünf Uhr, die Andern um sechs Uhr zu Selichoth gehen u. dgl. m. Man würde herzlich darüber lachen, wenn nicht diese Familien ihr ganzes Lebensglück damit untergrüben , zu den gemeinsten Leidenschaften kämen und das Judenthnm schwer kompromittirten- > Bern, 22. Sept. Nach bald vierzehntägigem Beisammensein hat die vom Nationalrath für die Vorberathung der Bundesverfassungs-Revisionsfrage eingesetzte Fünfzehner-Commission ihre Arbeit endlich beendigt. Sie schlägt mehrere Artikel vor, welche die Freizügigkeit und Gleichberechtigung allen Schweizerbürgern sichert, und hiermit die Beschränkungen durch die Kantonsgesetzgebungen aufhebt. Dann soll Art. 44 lauten: „Die Glaubensfreiheit ist unverletzlich. Um des Glaubensbekenntnisses willen darf Niemand in bürgerlichen oder politischen Rechten beschränkt werdem Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den anerkannten christlichen Conftssionen, so wie innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung auch jeder andern Religionsgenossenschaft im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Den Cantonen, so wie dem Bunde bleibt Vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Confessionen und Religionsgenossenschaften die geeigneten Maßnahmen zu treffen." Basel, 18. Septbr. (Privatmitth.) Auf die in der jüngsten Nummer dieser Zeitung mitgetheilte Weigerung des Regierungsraths von Baselland, französischen Juden die Niederlassung zu bewilligen, hat der Bundesrath die basellandfchaftliche Regierung aufgefordert, sich binnen vierzehn Tagen zu entscheiden, ob sie dem Bundesbeschluffe Nachkommen wolle oder nicht. Die jetzt berathende Verfassungs-Commission in Bern hat die freie Niederlassung aller Schweizerbürger ohne Unterschied des Bekenntnisses, so wie Gewissensfreiheit für alle Confessionen angenommen.