Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1865)
- Date
- 1865-09-26
- Page
- Seite 608 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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dis ein Schreiben an die Redactionf welches diese' Behauptung in schlagendster Weise widerlegte In der Erwiederung wurde dann festgehalten, daß diese Lehre im Pentateuche keinen Inhalt fände; und auch diese Meinung sucht Herr Sourdis in einem zweiten Sendschreiben, das die gedachte Zeitung in ihrer Nummer vom 3. Sept. bringt, ausführlich zu widerlegen. Er thnt. dies mit vielem Geiste und mit lebhaftem - Feuer, wie es aus einer wahrhaften Ueberzeugung entspringt. Jndeß können wir doch nicht verkennen , daß Herr Sourdis, abgesehen davon, daß er einige wichtige Stellen des Pentateuchs unberücksichtigt läßt, doch auch die Gründe unerörtert läßt, warum wohl in der Thorah nicht direkt und nachdrücklich dieser Glaubenssatz hervorgehoben ist. Ueber diesen Gegenstand hätte er die neueste Arbeit, die Abhandlung „die Unsterblichkeitslehre im Judenthume" im 2. Bd. der ausführlichen „Israelitischen Religionslehre" S. 231—270 von vr. Ludwig Philippson kennen und zu Grunde legen müssen. Es wäre dann wahrscheinlich Herrn Gueroult, dem Redacteur der Opinion nationale, weniger möglich gewesen^ zu erwiedern, daß dieser Nachweis der Spuren der Unsterblichkeitslehre im Pentateuch doch nur auf einer Auslegung beruhe, welcher man eine andere entgegeustellen könnte. Bei allen solchen polemischen Vorgängen ist es Einem jedoch wohlthuend, die liebenswürdige. Feinheit und Ruhe, den Wegfall aller Leidenschaftlichkeit und Erbitterung zu beobachten, die in Frankreich auch dann obwalten, wenn die gegnerischen Ansichten in ihrer ganzen Schärfe hingestellt werden. Man spricht sich mit Feuer und Begeisterung fü r seine Meinung aus, ohne dabei dem Gegner nicht volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und ihm die Freiheit auch seiner Meinung verkümmern zu wollen. Es ist die Sache und nicht die Person, die man angreift. Wann wird in Deutschland dieses Beispiel befolgt werden? Anzeigen. Ein Elementarlehrer, Vorbeter und Schächter wünscht bis 1. Novbr. d. I. eine Stelle. Ueber bisherige Leistungen sind die günstigsten Zeugnisse aufzuweifen. Gef. -Offerten besorgt die Exped. dieses Blattes unter Chiffre F, E. 319. Bacan Zur Vertretung eines Religionslehrers für den Zeitraum vom 25. October er. bis zum. 1. April k. I. wird^ ein unverheiratheter Lehrer mit den nöthigen Zeugnissen gesucht. Reflectanten wollen sich wenden an A. Berliner. Arnswalde, am 14. September 1865. Ann o n e e. r” Bei der hiesigen, jüdischen Gemeinde ist die Lehrerstelle, deren Einkommen exd. schöner und neuerbauter Wohnung 250 Thlr. beträgt, vacant, und soll im October c. besetzt werden. Diejenigen examinirten Lehrer, welche zur Uebernahme dieser Stelle bereit sind, wollen ihre Zeugnisse bei uns frei einsenden. Der Lehrer soll jedoch verheiratet sein.. Freystadt, in Preußen, 9, September 1865. ' D er V o r st a n d. P. S. Pottlitzer. Ein jüdischer Elementarlehrer wird für den hiesigen Ort gewünscht. Fixes Gehalt 300 Thlr., bei freiem Schullokal und Beheizung desselben. Reflectanten wollen sich unter Einreichung etwaiger Zeugniffe portofrei melden bei I. Jonas Löwenthal in Straßburg, tu Westpr. Die Stelle eines Vorbeters, Schächters und- Lehrers soll zum 1. April 1866 hier anderweit besetzt werden. Das Gehalt beträgt 150 Thlr. und werden die Nebeneinkünfte eine gleiche Höhe erreichen. Hierzu geeignete Bewerber, welche einen Vortrag in deutscher Sprache zu halten im Stande sind können sich unter portofreier Einreichung einer beglaubten Abschrift der Atteste bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Beeskow, im September 1865. Der Synagogen-Vorstand. Bei der jüdischen Gemeinde zu Pritzwalk ist zum 1, Januar 1866 die Stelle eines Religionslehrers, Cantors und Schächters zu besetzen. Der Gehalt ist 150 Thlr., ohne Nebeneinkommen. Reflectanten wollen ihre Meldungen an den Unterzeichneten richten. Wittstock, den 18. September 1865. Der Vorstand der Shnagogen-Gemeinde. Die Lehrer- und Cantorstelle bei der Gemeinde Lippstadt, wofür» neben freier Wohnung 300 Thlr. ausgesetzt sind,'wird mit dem 1. April 1866 vacant. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugniffe baldigst wenden an den - Vorstand der S^nagogen-Gemeinde zu Lippstadt.