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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-09-19 · Heft 38 (19.9.1865) · p. Seite 592

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 38 (19.9.1865)
Date
1865-09-19
Page
Seite 592 (sequence 12)
Language
German
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tok dort, wo es sich um unsere LebenSftage, wie eS die Schulfrage unstreitig ist, handelt, unter einem Ausnahms- 'gesetze stehen. Der christliche Einwohner findet in dem Umstande, daß, wenn er eine Schule durchgemacht, ihm alle Branchen des Staatsdienstes offen stehen, Hebel genug, sich zu bilden; während dem Juden dieser Hebel fehlt. Er kann erst eine Anstellung im Staatsdienste hoffen, wenn er eine Universität durchgemacht; kann man aber.von einem ganzen Volke verlangen, daß es seinen Kindern Universitätsbildung angedeihen lasse? In einem Laude, wo der Jude noch unter gar vielen Ausnahmsgesetzen steht, wo man ihn als ein schädliches Mitglied der Gesellschaft betrachtet, die das Recht hat ihn auszustoßen, wo von ihm Bildung gefordert wird um ihn in seine natürlichsten Menschenrechte — die Freizügigkeit — einzusetzen, da muß ein Gesetz bestehen, das den blinden, in den engen Schranken "eines Ghettos ausgewachsenen, durch innere und äußere Einflüsse erniedrigten Einwohnern die Verpflichtung auflege, sich zu bilden, damit sie ihre^Lage einsehen, und fühlen, was die Zeit und ihr eigenes Wohl von ihnen erheischen. Den moralischen Beweggrund von seiner Nation die Beschuldigung der Uncultur und das dadurch hervorgerufene Chilul Haschem abzuwälzen, kann der stupide, unwissende und fanätisirte Mensch nicht einsehen, er muß dazu gewissermaßen gezwungen werden. — b) Man bedenke: ein Lehrer erhält jährlichen Gehalt 225 R. Wohnung, Beleuchtung und Wasser kostet am allerwenigsten 90 R.; ein Dienstbote 25; Fleischpacht 40 bis 50 R. .Zu seiner Ernährung und Bekleidung bleibt ihm also kaum ein Rubel die Woche, und man verlangt, der Lehrer soll noch die freien Stunden Nachmittags der Schule widmen! — Anzeigen. Daran;. ' Zur Vertretung eines Religionslehrers für den Zeitraum vom 25. October er. bis zum 1. April k. I. wird ein unverheiratheter Lehrer mit den nöthigen Zeugnissen gesucht. Reflectanten wollen sich wenden an A Berliner. Arnswalde, am 14. September. 1865. An n o n e e. Bei der hiesigen jüdischen Gemeinde ist die Lehrerstelle, deren Einkommen exel. schöner und neuerbauter Wohnung 250 Thlr. beträgt, vacant, und soll im October o. besetzt werden. Diejenigen examinirten Lehrer, welche zur Uebernahme dieser Stelle bereit sind, wollen ihre Zeugnisse bei uns frei einsenden. Der Lehrer soll jedoch verheirathet sein. Freystadt, in Preußen, 9, September 1865. D e r B o r st a n d. - P. S. Potttttzer. Die Lehrer- und Cantorstelle bei der Gemeinde Lipp-, stadt, wofür neben freier Wohnung 300 Thlr. ausgesetzt sind, wird mit dem 1. April 1866 vacant. Qualifieirte Bewerber wollen sich unter, Einreichung ihrer Zeugnisse baldigst wenden an den Vorstand der Sxnagogen-Gemeinde zu Lippstadt. Die Lehrerstelle an der hiesigen israell Schule ist vacant und soll unter Vorbehalt halbjähriger Kündigung, mit einem jährlichen Gehalt 750 Mark Schlesw. Holst. Courant oder 300 Thaler Preußisch zum 1. Nov. d. I. wieder besetzt werden. Der Uebernehmer hat die zur Gemeinde gehörigen circa 50 schulpflichtigen Kinder selbstständig in den hebräischen und deutschen Schulwiffenschaften zu unterrichten. Qualificirte Bewerber wollen ihre Gesuche mit Anschluß ihrer Zeugnisse, auch über religiös moralisches Betragen innerhalb 4 Wochen dem Unterzeichneten Vorstehercollegio einsenden. Friedrichstadt, Herzogth. Schlesw., I.Sept. 1865. Das Borstehercollegium der isr. Gemeinde. Ein jüdischer Elementar-Lehrer, der Knaben bis Quarta vorbereiten kann, wird vom 1. Januar oder auch vom 1. April künftigen Jahres, mit einem jährlichen Gehalt von 300 Thlr. für unsere Gemeinde zu engagiren gesucht. Unter portofreien Briefen können sich die Befähigten bei dem Vorstande melden. Constadt, in Preußisch-Schlesien. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. Ein akademisch gebildeter Lehrer, der in allen Gymnasialfächern, namentlich auch in den neueren Sprachen, gründlichen Unterricht ertheilt und bereits mehrere Jahre in einer Familie mit gutem Erfolge als Erzieher fungirt, sucht zum 1. Januar k. I. anderweitige Stellung. Beste Zeugnisse stehen demselben zur Seite. Nähere Mittheilungen auf gef. frankirte Offerten unter X. X. 5, welche die Expedition dies er Zeitung befördert. In der hiesigen Gemeinde ist die Stelle eines geprüften Elementar-Religionslehrers und Vorbeters vacant, welche sofort, oder im Laufe einiger Monate besetzt werden soll. (Ein anü würde den Vorzug. erhallen.) Das Gehalt ist auf 225 Thlr. nebst freier Wohnung festgesetzt, auch sind ansehnliche Nebeneinkommen zu erzielen. Hattingen a. d. Ruhr, im September 1865. D e r V o r st a n d. Mit dem '1. October er. wird die Lchrer- und Cantorstelle hiesiger Gemeinde vacant, und soll selbige wo möglichst sofort wieder besetzt werden. Jährlicher Gehalt 275 Thlr. Qualificirte Reflectanten wollen ihre Offerten baldigst unter Franco-Zusendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten gelangen lassen. Würselen, Ldkrs. Aachen, d. 3., Septemb. 1865. Der Vorstand der Filial- Shnag. - Gemeinde,

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