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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-07-25 · Heft 30 (25.7.1865) · p. Seite 466

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 30 (25.7.1865)
Date
1865-07-25
Page
Seite 466 (sequence 14)
Language
German
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Durch die Pensionirung zweier Lehrer werden zu Michaelis d. I. an der hiesigen israelitischen Gemeindefchule die, zweite und dritte Lehrerstelle vacant, für welche vorläufig die Honorare mit Thlr. 280 resp. Thlr. 250. festgestellt sind; baldige Gehaltszulage steht in fast gewisser Aussicht. — Seminaristische Bildung ist erforderlich. — Geeignete Bewerber wollen sich an den Unterzeichneten Vorstand wenden unter Einsendung ihrer Fähigkeits¬ und Sittenzeugnisse. Emden im Juli 1865. Der Schulvorstand. Am 1. November d. I. soll in unserer Gemeinde die Stelle eines Religions-Lehrers, der zugleich an Sonn- und Festtagen einen Vortrag in der Synagoge halten kann, besetzt werden. , Das Gehalt ist 300 Thlr. ohne Nebenaccidenzien. Geeignete Bewerber wollen sich mit Beifügung ihrer Qualifications-Zeugnisse beim Unterzeichneten melden. Pafewälk, 17. Juli 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Lehmann. Die hiesige Cantor-, Schächter- und Religionslehrerstelle ist zum 20. August d. I. oder einige Monate später vacant, das Gesammteinkommen beträgt circa 350 Thlr. nebst freier Wohnung. Hierauf resiectirende Beamte, die in mittleren Lebensjahren sein müssen, haben sich beim. Unterzeichneten unter frankirter Einreichung der Copien ihrer Atteste zu melden. Soldin, den 18. Juli 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Offene Lehrerstelle. In der hiesigen Gemeinde ist die Stelle eines Lehrers, Schächters und Vorbeters sofort oder zum 1. Septdr. zu besetzen. Gehalt 200 Thlr. und an Nebeneinkünften ca. 70 Thlr. Bewerber wollen sich recht bald in portofreien Briefen an den Unterzeichneten wenden. Neu-Ruppin, im Juli 1865. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. ■ -_I. Blumenfeld. Annonce. Die hiesige Lehrer-, Cantor- und Schächterstelle mit einem festen Gehalt von 130 Thlr. incl. Nebeneinkommen bei freier Station, Wohnung und Heizung kann sofort angetreten werden. Geeignete unverhetrathete Bewerber wollen sich frco. an den Unterzeichneten Vorstand unter Einsendung ihrer Papiere wenden. Lenzen, den 9. Juli 1865. D et Vorstan d M. M.Sarrrter. Ein junger, vorzügljch empfohlener Israelit, der schon mehrfach mit Erfolg ap Schulen gewirkt hat Und sich jetzt längere Zeit kiehufß Vorbereitung zum Examen pro reewratu in Berlin arsshält, wünscht baldigst eine Anstellung als Hauslehrer oder an einer öffentlichen Schule. Gef. Adr: an Herrp A. Wunderlich, Berlin, Andreasstraße No. 53. Bewerbung um das bei dem Königl. Gewerbe-Institut zu Berlin bestehende Stipendium der Benny Burchardt'schen Eheleute zu Landsberg a. d.W. Das von den Beyny Durchardt'schen Eheleuten zu Landsberg a. W. bpi dem König!. Gewerbe-Institute zu Berlin gestiftete Ssipendium bestehend aus den jährlichen Zinsen von vi?x Königlich Preußischen Staats- Anleihe-Scheinen des Jahres 1856, k 1000 Thlr., für junge Leute jüdischen Glaubens, welche die Anstalt zu ihrer Ausbildung als Techniker besuchen und sich in dürf-. tiger Lage befinden, pird am Schlüsse des Sommer- Semesters d. I. erledigt und soll vom 1. October d. I. ab wieder verliehen werden. Die Verleihung erfolgt am 25. Januar k. I. von dem Königl. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf den Vorschlag des Directors des Königl. Gewerbe-Instituts der Art, daß der Genuß desselben mit dem 1. October des vorhergehenden Jahres beginnt. Bei der Bewerbung haben Diejenigen den Vorzug, welche mit dem Stifter oder dessen Ehefrau dem Grade nach am nächsten verwandt sind. Bei dem Mangel an verwandten Bewerbern haben Diejenigen den Vorzug, welche zur Zeit der Bewerbung ihren Wohnsitz in Landsberg a. W., und falls auch solche nicht vorhanden sind, Diejenigen, welche in Sonnenburg ihren Wohnsitz haben. Fehlt es an solchen Bewerbern, so entscheidet die größere Bedürftigkeit, sowie die bessere Qualification und moralische Führung. Die Bewerber um das vorgenannte Stipendium können sich von jetzt an melden, wenn sie den nachstehend verzeichnten Aufnahme-Bedingungen genügen. 1. der Bewerber muß wenigens 17 und darf höchstens 27 Jahre alt sein, 2. er hat nachzuweisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungsprüfungen berechtigten Provinzial-Gewerbeschule oder Realschule oder bei einem Gymnasium das Zeugniß der Reife erlangt hat. Die Bewerbung ist frankirt bei dem Unterzeichneten bis spätestens den 1. September d. I. schriftlich einzureichen, und muß von folgenden Attesten begleitet sein: a) dem Geburtsschein des Bewerbers, b) dem Zeugniß der Reife, 6) einem Führungsattest der Ortsbehörde, 6) einem Bedürftigkeits-Attest derselben. Der Geheime Ober-Bau-Rath und Director des Königl. Gewerbe-Instituts. Nottebohm.

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