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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-07-18 · Heft 29 (18.7.1865) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 29 (18.7.1865)
Date
1865-07-18
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Beilage zu No. 29 der Mg. Zeitg. des Zudenth. Der Londoner Rechtsschutzverem noch einmal. An die Leser des „Hermann." Die Londoner Wochenschrift „Hermann" enthält in ihrer Nummer vom 4. März, unter dem Titel: „Ein erzürnter Professor" einen gegen mich gerichteten derben Schmähartikel. Dieser Artikel, in dem bekannten attischen Stil abgefaßt, welcher alle Kundgebungen dieses Organs auszeichnet, ist mir erst jetzt, und auch jetzt nur durch den seltsamsten Zufall, nämlich auf dem Umwege über Deutschland zugekommen, wohin sich ein Eremplar verirrt hatte. Eine so verspätete Kenntnißnahme muß für die Redaction jenes Blattes zunächst von belehrendem Interesse sein. Dieselbe erfährt dadurch, wie schwer es ihr wird, eine Mittheilung an die Adresse zu fördern, wenn sie solche nur in ihrem Organ veröffentlicht. Sie würde ihren Zweck weit besser erreicht haben, hätte sie den Aufsatz in irgend einem kleinen deutschen oder englischen Localblatte erscheinen lassen. Ich selbst hätte )>iese Verspätung gern als Anlaß genommen, um mich von der Pflicht der Erwiederung loszusprechen. Allein es finden sich in erwähntem Artikel thatsächliche Unrichtigkeiten, deren Berichtigung mir auch jetzt noch eine unerläßliche Pflicht erscheint. Deshalb und weil die Wahrheit nie veraltet, wäge ich dem deutschen Leser folgende Bemerkungen anzubieten. Es giebt Geister, die, wenn man ihnen gegenüber behauptet, ein Kirschbaum sei keine Dattelpalme, keinen triftigeren Einwurf in Bereitschaft haben, als den, daß der Herr Opponent diesen Satz nur aufftelle, um seine Kenntnisse in der Naturgeschichte bewundern zu lassen. Zu dieser Klasse gehört der Redacteur des „Hermann". Anstatt sich objectiv an die Sache zu halten, anstatt mich zu widerlegen , findet er es für gut, mir selbstsüchtige Beweggründe unterzuschieben; und der Gedanke, daß ich die Polemik nur unternommen hätte, um meinen Namen bekannt zu machen, wird in den bezüglichen Artikeln wahrhaft zu Tode gehetzt. Indem ich mich mit Gleichgültigkeit von diesem Theil der Hermann'schen Herzensergießungen abwende, lenke ich meiner eigentlichen Aufgabe zu, und versuche es, meinen Standpunkt, der durch die Darstellung des H. fürwahr an Klarheit nicht gewonnen, noch einmal kurz darzulegen und die Differenzpunkte zwischen.der Redaction, oder richtiger dem Nechtsschutzvercin, und mir flüchtig zu beleuchten. Niemand hat freudiger als ich die Thätigkeit des Rechtsschutzvereins in dem Müller'schen Prozesse begrüßt; und der Opponent im Offenbacher Jntelligenzblatte, den der H. reproducirt, hat auch dieser Seite meiner Darstellung Gerechtigkeit wiedersahren lassen. Wogegen ich mich allein erhoben habe und noch erhebe, das ist die bekannte Stelle in der Bittschrift an die Königin, worin der muthmaßliche und nur unter gewissen Voraussetzungen als möglich angenommene „Helfershelfer" des Mörders ein „jüdischer Helfershelfer" genannt wird. Die Unziemlichkeit und Ungereimtheit dieser Behauptung habe ich in meiner Entgegnung mit den mir zu Gebote stehenden Gründen und, ich kann wohl sagen—für den Unbefangenen—bis zur Evidenz nachgewiesen. Ein kleine Begriffsverwirrung konnte nur dadurch entstehen, daß der H. die Sache zu seiner eigenen machte. Mein Protest war an den Rcchtsschutzverein gerichtet; gegen die Redaction des H. mich zu erheben, hatte ick weder Lust noch Anlaß. Es beliebte "aber der Letztem, aufeigene Faust in ihrer bekannten Manier gegen mich auftutreten; und dies ist zugleich der Grund, weshalb auch ein Theil meiner heutigen Erklärung gegen den H. gerichtet ist. Als ich mir erlaubte, den Verein wegen der erwähnten Stelle zu interpelliren^ hatte ich nicht die leiseste Absicht, seiner löblichen Thätigkeit zur Rettung des Angeklagten eine Verkennung zu bereiten. Das Schicksal des unglücklichen Müller war übrigens damals schon entschieden, und man wird zugeben, daß die Bittschrift um nichts weniger kräftig und wirkungsreich-ausgefallen wäre, wenn jene taktlose Stelle weggeblieben wäre. Mir war es allein darum zu thun, ein öffentliches Aergerniß zu rügten und seiner Wiederkehr in der Zukunft vorzubeugen. War aber jene schmähende Herausforderung eine öffentliche gewesen, so mußte auch die Abwehr eine öffentliche sein. Ein Einblick in meine damalige Kundgebung wird indeß Jedem zeigen, welcher Ruhe, Mäßigung und Selbstbeherrschung ich mich dabei beflissen. Auch trat ich nach meiner zweiten, nothgedrungenen Erklärung von der Polemik' zurück, und es ist nicht meine Schuld, daß dieselbe bis ins end- und maßlose ausgesponnen ward. Wenn nun der H. als Wortführer. des Rechtsschutzvereins geltend macht, daß mit den mehrerwahnten Worten nicht eine Schmähung der jüdischen Religionsgenossenschaft beabsichtigt war, so gebe ich ihm dies gern zu; allein bei öffentlichen Kundgebungen handelt es sich nicht um das, was der Verfasser hat .sagen wollen, sondern um das, was er wirklich gesagt hat. Hätte der Verein sich zu diesem Zugeständnisse bequemt, so hätte der Streit hier nothwendig sein Ende gefunden, und diese Körperschaft würde nicht weniger verdienstvoll und^geehrt vor den Augen Deutschlands dastehen. Weltweise haben zuweilen freiwillig Sätze aus ihren Systemen gestrichen, Entdecker einzelne Resultate ihrer Forschungen widerrufen, Mathematiker ihre Probleme berichtigt: und alle diese haben dennoch ihren Rang in der Geschichte der Wissenschaft behauptet; nur der Londoner Verein beansprucht Unfehlbarkeit, hüllt sich in vornehmes Schweigen und läßt es zu. daß Jeder, der eine noch so milde Kritik seiner Aufstellungen unternimmt, von seinem getreuen Knappen, dem H., auf pöbelhafte Weise beschimpft werde. Diese Kritik wird aber so lange ihre Berechtigung haben, als der Verein behauptet, er sei im Rechte von „einem jüdischen Helfershelfer" am Morde zu sprechen, von dem weder die Welt noch die Acten etwas wissen. Die Gründe des Vereins habe ich früher zu widerlegen gesucht, und es verlohnt sich nicht, hier nochmals auf die Angelegenheit des längeren zurück zu kommen. Nur zweier Einwände im O f f e n b a ch e r I n t e l l i g e n z b l a t t e will ich noch vorübergebend erwähnen, die von dem H. für so schlagend erachtet werden, daß er sie, wie den ganzen Artikel, reproducirt und zu seinen eigenen macht. - Der Offenbucher Opponent, dessen Auslassungen ich durch den Wiederabdruck im H. zuerst vernehme, wendet mit einigem Pathos ein: Es müsse allerdings erlaubt sein, von einem jüdischen Helfershelfer zu sprechen, „ähnlich wie man z. B. auch von einem französischen oder italienischen oder russischen 'Helfershelfer sprechen würde." — Allein, wer sagt Ihnen denn, Herr Opponent, daß wir Ihnen diese Prämisse zugeben? Ich meinestheils gehöre zu einem Religionöverbande, dessen oberster Moralgrundsatz heißt: „WaS Du mcht willst, daß man dir thu', das füg' auch keinem Andern zu!" — Und ich halte es für so verwerflich, in einem vorausgesetzten Helfershelfer einen Russen, Franzosen oder Italiener: zu erblicken, als einen Juden. Mit der Ablehnung dieser Prämisse wird sich auch der Satz, der darauf

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