Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1865)
- Date
- 1865-03-07
- Page
- Seite 155 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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155 12. Schlußfolgerung, welche sich aus dem Verfahren der Kirche bezüglich Mortara's ergibt.9) Rußland. Warschau, 20. Februar. (A. A. Z.) Der Ober- Director der Commission des Innern (Minister des Innern), Fürst Tscherkaski, hat den von der gesammten Commission unterstützten Gesetzvorschlag dem Administrationsrathe vorgelegt, wonach alle Aemter im Königreich Polen in Zukunft den Juden zugänglich sein sollen. Nur ein Mitglied des Collegiums, der als Judenfeind bekannte Kochanski, hat dagegen gestimmt. 9) Gut. Aber auch wir machen Schlußfolgerungen, und es wird sich fragen, welche von beiden die Zukunft für sich haben werde. A n z e L g e n. Annonce. Die Stelle eines Cantors und Schächters, der zugleich Religionsunterricht ertheilen kann, welche mit einem jährlichen Gehalt von-200—250 Thlr. verbunden, ist vom 1. März e. ab in unserer Gemeinde vacant. Qualificirte Bewerber wollen sich in portofreien Briefen oder persönlich beim Unterzeichneten melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Lubaß bei Staikowo, den »22. Februar 1865. T)er Corporations-Vorstand. M. Droßner. Der Posten des Cantors und Schächters in unserer Gemeinde ist noch vacant. Cantoren, die über ihre musikalische Bildung Zeugnisse vorlegen können und die auch in der Schechita und im Thora-Vorlesen tüchtig sind, belieben sich zu melden. Das sixirte Einkommen beträgt 300 Thlr., Nebeneinkünfte verhältnißmäßig. Zülz, im Februar 1865. Der Borstand der Shnagogen-Gemeinde. A. ForeU. Baeante Stelle. Bei der israel. Gemeinde zu Osfenbach a/M. soll die Stelle eines musikalisch gebildeten, 1. Cantors, welcher einen mehrstimmigen Chor einzuüben und zu leiten und Religionsunterricht zu ertheilen hat, für eine jährliche Besoldung von fl. 800, besetzt werden. Außer diesem Gehalt bietet sich Gelegenheit zum Ertheilen von Privatunterricht dar. Anmeldungen mit beigefügten Zeugnissen sind einzusenden dem Vorstande der israelitischen Religionsgemeinde zu Osfenbach a/Main. In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Vorlleters und Schächters gegen Ende Itmmug d. I. zu besetzen. Die Einkünfte sind, außer freier Wohnung, 4 bis 500 Thaler jährlich. Bewerber um diese Stelle wollen ihre Gesuche, mit entsprechenden Zeugnissen über Tüchtigkeit und seitherigen Wirkungskreis belegt, frankirt einsenden. Kreuznach, im Februar 1865. Der israel. Gemeinde-Vorstand. Bei der hiesigen Gemeinde ist zu nächstem 1. April oder spätestens zum 1. Mai d. I. die Stelle eines Lehrers, Vorsängers und Schächters vacant. Der Gehalt ist neben freier Wohnung und Heizung auf 175 Thlr. festgesetzt und die Schechita trägt circa 70 Thlr. ein. Unverheirathete Reflectanten wollen ihre Meldungen an den Unterzeichneten richten. Der Vorstand der israel. Gemeinde zu Holzminden a/d. Weser. Die Stelle eines Lehrers an der Fortbildungsschule in israelitisch Lengnau wird mit einer jährlichen Besoldung von Fcs. 15 00 neuerdings zur freien Bewerbung ausgeschrieben, mit dem Bemerken, daß auch Lehrer christl. Confession für dieselbe concurriren können. Der Lehrer hat höchstens 30 wöchentliche Unterrichtsstunden in den für Fortbildungsschulen reglementarisch vorgeschriebenen Fächern sowie in der französischen und hebräischen Sprache zu ertheilen. Schriftliche Anmeldung beim lit. Bezirksschulrats Zurzach bis zum 22. März nächsthin. Beizulegende Ausweise: Wahlfähigkeitsacte und Sittenzeugniß vom Gemeinderath des letzten Wohnortes. Aarau, den 22. Februar 1865. Für die Erziehungs-Direction: Frikker, Directionssecretär. Ein tüchtiger, geprüfter, unverheiratheter Lehrer, welcher nebenbei ein guter Pianist ist und die nicht unbedingt nothwendige Befähigung besitzt, als zweiter Cantor fungiren zu können, kann hierorts eine recht vortheilhafte Stelle erlangen. Reflectanten wollen sich unverzüglich an das ehrwürdige Rabbinat Hierselbst wenden. Lundenburg (Mähren), im Februar 1865. Der Schulvorstand. In hiesiger Synagogen-Gemeinde soll die Stelle eines Vorbeters, der zugleich die Functionen eines Schächters und Religionslehrers zu übernehmen hat, zum 1. April e. mit einem festen Gehalte von 200 Thlr. jährlich anderweitig besetzt werden. Reflectanten wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse, an das Unterzeichnete Vorstandsmitglied wenden. Sommerfeld, im Februar 1865. L. Gattel.