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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-02-14 · Heft 7 (14.2.1865) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 7 (14.2.1865)
Date
1865-02-14
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
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Me Mitgliedes zu versanden und im Auszuge im Organe stes'Vereins zu/veröffentlichen ist. / . ' . Vom HaUpt-EoruitLffcheidesi'älle drei^Jäh're je drei aus, welche durch 'WM bei' der^ Generalversammlung erneuert werden. Die abgetretenen Mitglieder.sind wieder wählbar.; 5) 'Das' HaÄht-CottNte entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins für sich und dessen Mitglieder Nach Maßgabe der'Statuten, mtt ausdrücklicher Ausschließung des Rechtsweges in streitigen Fällen und mit einfacher Stimmenmehrheit. ~ 6) In wichtigen Fällen mÄsfen auf Antrag der Minorität im Haupt-Comitö' die beiden "Stellvertreter mit Stimmrecht zugezogen werden. » .; 7) Das Haupt-Comiie ist bei Anwesenheit von 5 Mitgliedetn brschlußsähig. . . . 8) Das' Vereinsverurögen' sbll lnStaatspapieren Isicher und verzinslich angelegt und die Bilanz. soll jährlsch von drei'Personen, die Nicht Mitglieder des'CoMitss'sind, festgestellt ^werden/' . ... Auch die laufenden Einnahmen, sobald sie 200 si. betragen,' sollen' bis zur' Verwendung verzinslich angelegt werden/ ' ' ': ' ■ B: 8.- Die Bezirksvereine sollen womöglich mindestens ' 1 ^Mitglieder zählen/ und ihre dH/ Äestiete nicht Mehr als t0 Stunden im Umkreise betragen. Die Bezirksvereine wählen ihre Bezirks-Comitös, die aus 3 Personen bestehen. Diese wählen ihren Vorsitzenden selbst, und schlagen : dem Haupt-Comit6 die Agenten vor. 9) Die Vorsitzenden der Bezirks-Comitös haben für die ihre Bezirke betreffenden Angelegenheiten Sitz und Stimme im Haupt-Eomitö. VII- ®enerö^üerfa^m^uttg. 1) Alle 3 Jahre findet eine Generalversammlung statt, deren Berufung durch das Haupt-Comitö geschieht, welches auch' die Tagesordnung für dieselbe entwirft. 2) Ehrenmitglieder sind zur Theilnahme und Stimmgebung in den Generalversammlungen berechtigt. 3) Schriftliche Anträge von Abwesenden sind zulässig; Bevollmächtigungen zur Abstimmung jedoch ausgeschlossen. 4) Die Generalversammlung entscheidet mit jeder Anzahl der Anwesenden nach einfacher Stimmenmehrheit. Bei Anträgen gilt Stimmengleichheit als — verworfen; bei Wahlen entscheidet das Loos. Druck von I. *8, Hi 5). Die Mitglieder des Mupt-ComiM haben Anspruch auf' Reiseentschädigüng. " . ' .. 6) Der Ort und die Aeit der nächsten Generalversammlung werden Zimmer von der vorhergehenden bestimmt^ '7) Abänderungen der Statuten können nur von der Generalversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen weiden, nachdem die Anträge hierauf mindestes 2 Monate vorher bei dem Haupt-Comitö gestellt und durch dieses bei der' Einladung zur offentstchen Äen'ntniß gebracht sind.. st) Irls den GeHrasversM auch andere für den LehrerAM bddeüungÄolle'Fragen (Pädagogisches u. dgl.s zur.Äerhandlung kommen.. ■■ ' VlII« '‘lärgan bcS §5eretti« für..atfenfafitfig^ Besprechungen Linhs Mekannkrttächungeir '.'.W. ,'der.'„Israel. Lehrer"und' äst' das stättKude^ Äätt. den Bezirks-Comit6s'stets, gratis züzusiellen. - . ' IX. 1. Auflösung destVereins..Aer,Verein.gilt als.aufgelöst, wenn derselbe m. drei nach einander folgenden Jahren keinen Ertrag mehr liefert! An dem alsdann noch vorhandenen Ve'reinsvermögen stehalten hie zuletzt B etheiligten ihre' Ansprüche. rind'/beziehen!,'.' sd "lästge Unterstützung nach, dem .Modus' , des letzten' Vereisjahres, atß das Vermögen 'ausreicht. ' - 2) "Die VerivaÄng "wird in diesem^ Faste von.dep Mitgliedern' des. letzten Haupt-Cömiiös' in. 'deststrs!)erlgen Weise bis zur' gänzstchen Aüslösüng förtgeführst" ' , . . Transitori.-s.che^ BestimmMUg-en,'. v.-^' 1) Nachdem die Statuten endgiltig festgestellt, und dieselben die Genehmigung hoher Regierung des Großherzogthums Hessen Erhalten haben, . gilt, der Verein als begründet. .... ,. v,'i 2) Das Haupt-Comitö wird bei hoher Regierung um Corporationsrechte für den Verein, nachsuchen. 3) Bei der zweiten Generalversammlung in 6 Jahren sollen die. Statuten einer . durchgängigen; Revision unterworfen werden, bei welcher nur absolute Stimmenmehrheit nothwendig ist. : . Für richtige Ausfertigung nach den. Protokollen, der Generalversammlung zu Mainz am 22; und 23>. August 1864 . Odernheim in Rheinhesten, den 20. Oktober 1864: ' Der Geschäftsführer des Haupt-Comitös: Z. Klmgenjkein. irschfelh in Leipzig .' c

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