Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1865)
- Date
- 1865-02-07
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
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Beilage zu Ro. 6 der Mg. Zeitg. des Zudenth. Der deutsche Aechtssthutzverein in London und der „jüdische Helfershelfer." Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Liberalismus in England. Von H. Zirndorf in Manchester. II. Um dem Rechtsschutzverein den Vorwand der Unkunde zu benehmen, beeilte ich mich, seinem Kämpen, dem Redacteur des „Hermann", ein Exemplar meiner Adresse mit einem Schreiben zuzusenden. Die nächste Nummer des Hermann vom 10. Dec. enthielt darauf in der That eine an mich gerichtete Erkärung, worin der Angriff auf die lächerlichste Weise zu erklären gesucht ward. Diese Erklärung, gewürzt mit einem Ragout persönlicher Ausfälle auf mich, ward von mir im Jewish Chronicle v. 23. Dec. in wortgetreuer Uebersetzung wiedergegeben. Der deutsche Leser weiß es mir vielleicht Dank, wenn ich ihm diese Replik sowie meine letzte Erwiderung darauf im Jewish Chronicle vom 23. und 30. Dec. in einer Uebersetzung darbiete. Der Standpunkt der Gesellschaft sowie die Grundlosigkeit ihrer lästerlichen Voraussetzung geht daraus am besten hervor. Ich lasse nur einige Stellen hinweg, die für deutsche Leser von geringerem Interesse sind. - „Das deutsche Wochenblatt „Hermann" in London, in seiner Eigenschaft als Organ des deutschen Rechtsschutzvereins, hat es für gut gefunden, in seiner No. v. 10. Dec. eine Zuschrift an mich zu erlassen, die ich zur besseren Würdigung der Bemerkungen, die ich daran knüpfe, hier mittheile. „„Herrn Zirndorf in Manchester. Ihre Entrüstung über den Ausdruck: „a Jew accomplice“ in dem Memorial des Rechtsschutzvereins an die Königin ist eine so alberne, daß Sie ganz recht haben, wenn Sie annehmen, Ihre Zuschrift sei in vornehmer. Mißachtung bei Seite gelegt worden. Ein großer Theil der Mitglieder des Rechtsschutzvereins sind Juden und keinem derselben oder überhaupt einem „vernünftigen und toleranten Juden" wird es einfallen, in jenem Ansdruck einen Angriff gegen die jüdische Religion oder unsere jüdischen Mitbürger zu sehen. Es ist weltbekannt, daß der Handel mit gestohlenen Gold- und Silbersachen in den schmutzigen Seitengäßchen von Petticoat-Lane zum größten Theil in den Händen jüdischer Kleinhändler ist. Nur dieser Theil Ihrer Glaubensgenossen, ruf den Sie wenig Ursache haben stolz zu sein, war gemeint, nicht aber der im ehrlichen Handwerk, Handel oder m der Wissenschaft thätige Theil des Judenthums. Ihre Auslastung über den Gegenstand war, wie gesagt, eine unnöthige und wohl nur zur Bekanntmachung.des „Professors der neuern Sprachen" erlassen. Dies als Antwort auf Ihre Zornesepistel, deren Inhalt wir mit Stillschweigen übergehen; für die Zukunft ersuchen wir Sie aber, uns mit weiteren Zuschriften zu verschonen." Auf dieses Gewebe von Unsinn und Verdrehung erlaube ich mir, folgende Punkte zu erwidern: 1) Der Herr Redacteur hehauptet, daß nur die Juden in Petticoat-Lane mit dem Ausdrucke: „a Jew accomplice“ gemeint waren. Ich lade jeden Kenner der deutschen und englischen Sprache, jeden Freund des gesunden Menschenverstandes ein, sich von dieser Wahrheit zu überzeugen. Nach seiner höchst weisen Annahme wird jeder, der die Worte: „a Jew accomplice“ liest, sogleich durch geheime, innere Intuition an Petticoat-Lane erinnert. Das Judenthum der gesammten übrigen Welt bleibt von der lästernden Stelle unberührt; und nur P.-L., das arme verachtete Gäßchen, fällt der Verdammung anheim.. Wer von diesem kühnen logischen Sprunge zurückschreckt, den weisen die gewichtigen Worte in die Schranken: „Es ist weltbekannt .... bis ... . Kleinhändler ist. lwie oben.) Ich meinestheils behaupte, hier ist nichts weltbekannt als die ungeheure Albernheit und Bodenlosigkeit der ganzen Beweisführung. So lange wir diese Auslegung, die wir einstweilen als eine maßgebende betrachten wollen, nicht haben, so müssen wir wohl die Stelle so lesen, wie sie vor uns steht; — und wir betonen es lebhafter als je, ein höchst tactloscr Angriff auf die Ehrenhaftigkeit aller jüdischen Glaubensgenossen ward hier begangen. Wenn der erdichtete oder mögliche Mitschuldige nothwendig ein Jude war, so kann diese Voraussetzung nur dann ihre Begründung finden, daß der jüdische Glaube oder die jüdische Abstammung mehr als jede andere Beziehung ihre Angehörigen zu Mördern oder Theilnehmern an ähnlichen schnöden Thaten befähigte. Wir wollen gern annehmen, daß der Verein sich vor der Tragweite seiner eigenen Kundgebungen entsetzt; und die Art, wie sein beredter Wortführer, der Redacteur des Hermann, dieselbe jetzt verdreht und desavouirt, läßt uns diese Absicht beinahe durchschauen. Allein der Verein kann das häßliche Wort: » .lew accomplice nicht ungesprochen machen; er kann höchstens sich in seinem künftigen Gebaren einer größeren Vorsicht und anständigern Ausdrucksweise befleißigen. Unsere Polemik war keine vergebliche, wenn sie diese Wirkung auf ihn hervorgebracht hat. 2) Hat der Verein ein Recht, mit seiner Verdächtigung auf . irgend einen speciellen Theil der Juden — möge derselbe in Pett.-Lane oder irgend einem andern Theil der Welt wohnhaft sein — hinzndeuten? — So viel auch über den famosen Müller- Pro ceß gesagt und geschrieben worden ist, so weit auch diese Crimiualtragödie über ganz Europa zu trauriger Berühmtheit gelangt ist, der Name Jude ward niemals in den Acten und Berichten erwähnt. Wäre es anders gewesen, welchen weiten Gebrauch würde der Verein von diesem Umstande gemacht haben. In einem jüdischen Angeklagten würde dieser' Verein, der sich Rechtsschutzverein nennt, nicht etwa einen gefallenen Mitmenschen, sondern lediglich einen Juden sehen, und das ganze Gewicht seiner Verdammung würde sich nicht nur gegen diesen Angeschuldigten sondern gegen die ganze Neligionsgenossenschaft richten. Die unglücklichen Bewohner von Pettic.-L. haben es nun einmal mit dem Verein völlig verdorben. Und warum? „Weil der Handel mit gestohlenen rc.bis.Kleinhändler ist" lwie oben). Wir fordern den Verein auf, sowohl diese Behauptung als die monströse Folgerung, die er darauf baut, zu erweisen. Wir vermeinen nicht, für die Tugend von Pett.-Lane einzustehen; allein Sätze wie der obige dürfen niemals in ihrer Ganzheit ohne Beweis ausgestellt werden. Es ist ebenso weltbekannt, daß es nicht blos jüdische sondern auch viele nicht jüdische Krämer, Hausirer und Hehler gibt, und noch ist es nicht gelungen, einen Gradmesser zu erfinden, um die Ehrlichkeit eines jüdischen von der eines christlichen Händlers zu unterscheiden. Der Verein mag es immerhin mit seiner vornehmen Auffassungsweise in Einklang bringen, daß er in souverainer Verachtung auf die große Menge der Juden blickt, welche durch das dürftige, doch keineswegs unredliche Gewerbe des Hausirens ihr ärmliches Brot in England erwerben. Sie wählen diesen .Nahrungszweig, um der Laufbahn des Bettlers und Landstreichers zu entfliehen; und wir schreiben es diesem Umstande zu,