Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1865)
- Date
- 1865-01-31
- Page
- Seite 75 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226473-3226479--22785-3250056- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Elbląg 1× ep/1047890
OCR text
7s A nze L g e n. Bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist die Stelle eines Schächters, mit welcher die des zweiten Vorst e t e r s verbunden, zu besetzen. Der Anzustellend e muß die Qualification als Schächter Nachweisen können und die nöthige musikalische Vorbildung besitzen, um als Vorbeter zu fungiren. Das Gehalt ist auf 450 Thlr. jährlich bestimmt und das Engagement wird einstweilen auf drei Jahre geschlossen. ' Qualificirte Bewerber haben sich unter Beibringung ihrer Zeugnisse bis zum 1 5. Februar e. schriftlich bei uns zu melden. Königsberg i/Pr., den 12. Januar 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Die hiesige Cantor- und Schächterstelle soll sofort oder später anderweitig besetzt werden. Das Einkommen beträgt mindestens 460 Thlr. Bedingung sind musikalische Kenntnisse, um einen Chor leiten zu können. Qualificirte Bewerber, mit guten Attesten versehen, wollen sich zur Probe melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Schwedt a/O., im Januar 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die Pilsner israelitische Cultusgemeinde beabsichtigt einen gründlich musikalisch gebildeten, mit schönen Stimmmitteln begabten ersten Cantos, der zugleich die Function eines und eventuell Aushilfsschlächters zu versehen hat, vom nächsten Sommer¬ oder längstens Wintercurse l, I. aufzunehmen. Bei freier Wohnung bestimmt dieselbe einen fixen Gehalt von 600 fl. ö. W. nebst üblichen Emolumenten, und will bei besonderer Befähigung den Gehalt entsprechend erhöhen. Bewerber wollen sich mit den nöthigen Nachweisen bis Ende Februar an den gefertigten Vorstand wenden. Die Neisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Der Vorstand der .Pilsner israelit. Cultusgemeinde. Baeante Lehrerstelle. , Die hiesige israelitische Gemeinde sucht zum 1. Juli m u. einen geprüften Elementar- und Religions-Lehrer, der zugleich als Vorbeter fungiren soll, zu engagiren. Zum Schächteramte qualificirende Candidaten erhalten den Vorzug und bringt dies Amt allein über 60 Thaler jährlich ein. Meldungen und Zeugnisse wolle man baldigst einsenden an den Vorsteher Gottlieb Levi. Ratingen bei Düsseldorf, im Januar 1865.;, Durch Verheirathung unseres Lehrers wird die hiesige Cantor-, Religionslehrer- und Schächterstelle vacant und soll gegen Ende April d. I. anderweitig besetzt werden. Fester Gehalt bei freier Wohnung, Feuerung, Licht, auch Mittagstisch (in einem Hause) ist 130 Thlr. außer Schächtergebühren u. dgl. Unverheirathete Bewerber, welche ihre Befähigung Nachweisen können, und nur solche, wollen sich baldigst in portofreien Briefen an den Vorstand der hiesigen rsraelitifchen Gemeinde wenden. Ritzebüttel im Hamburger Gebiet. D. Goldschmidt. NB. Diejenigen Herren Reflectanten, welche Unterricht in englischer oder französischer Sprache geben können, können ihre Einkünfte durch Privatunterricht um ein Bedeutendes vergrößern. Die Lehrer-, Schächter- und Vorbeterstelle ist bei unserer Gemeinde vacant und soll anderweitig besetzt werden. Gehalt 175 bis 200 Thlr. außer den besonderen Neben- Einnahmen. Qualificirte Bewerber wollen sich baldigst an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Wolmirstedt (Reg.-Bez. Mgdb.), d. 20. Jan. 1865. - _ H. Marcuse. Die Stelle des und -ip2r> in hiesiger Gemeinde soll von sogleich wieder besetzt werden. Unverheirathete Bewerber, welche mottf r>Er>nu3 verstehen, wollen sich an den Unterzeichneten Vorstand dieserhalb wenden. Elbing, im Januar 1865. Der Vorstand der Sxnagogen-Gemeinde. Zum 1. April d. I. wird in unserer Synagogen- Gemeinde die Stelle eines Cantors vacant, der musikalisch gebildet, die Qualification zur sowie auch zum Hilfslehrer in der Religionsschule haben muß. Das bestimmte jährliche Einkommen beträgt 500 bis 550 Thlr. Auch wird zum 1. April d. I. die Stelle eines uniw vacant, der auch ein tüchtiger Religionslehrer und Hilfs- Cantor sein muß, für welchen das bestimmte Einkommen mindestens 400 Thlr. aufs Jahr beträgt, wobei bemerkt wird, daß der Unterricht in der Religionsschule täglich 1—^2 Stunden in Anspruch.nimmt. Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse portofrei an uns wenden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Graudenz, im Januar 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. In der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist die Hilfslehrerstelle für den Religions-Unterricht vacant. Das Honorar beträgt 120 Thlr. p. a. nebst freier Wohnung, und werden daher Bewerber um gedachte Stelle ersucht, sich schleunigst bei uns zu melden. Mewe, Wen 13. Januar 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.