Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1865)
- Date
- 1865-01-31
- Page
- Seite 74 (sequence 12)
- Language
- German
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M tottttung und den hervvrtretendsten Israeliten von Paris statt,--um , zu wissen, ob man sich an die Volksvertreter wenden soll, welche im Begriffe stehen^ sich zur Feststellung der neuen Verfassung zu versammeln. In der Zwischenzeit kämpft das pariser Consistorium wacker für die Rechte seiner Glaubensgenossen, und ich finde unter dem Datum des 10. Octobers 1815 folgenden Brief an Herrn Vaublanc, den Minister des Innern, welcher ein überzeugender Beweis davon ist. „Wir haben die Ehre gehabt, Ew. Excellenz den Brief vorzulegen, welchen die Herren Levh und Maas, Zöglinge der Normalschule, zwei junge Israeliten von tadele losem Wandel und ausgezeichnetem Talent, an uns gerichtet haben. Wir erlauben uns kein Urtheil über die Handlungsweise des Herrn Raths Roher-Collrrd; wir wollen uns beschränken, für die Herren Levh und Maas bei Ew. Excellenz die Anwendung der liberalen Principien zu reclamiren, die durch die Verfassung geheiligt sind, welche erklärt, daß alle Franzosen gleich zulässig sind zu den Civil- und Militärämtern ohne Unterschied des Glaubens." Der Minister antwortet auf diesen ebenso gerechten wie treffenden Brief unter dem Datum des 10. Decembers desselben Jahres: „Meine Herren! Ich habe den Brief empfangen, den Sie unter dem lO.October in Betreff der Herren Levh und Maas an mich gerichtet haben. Ich habe die Commission des öffentlichen Unterrichts aufgefordert, mich mit den Motiven der Zurückweisung bekannt zu machen, die diese jungen Leute sich beklagen erhalten zu haben. Die Commission hat sich, nicht geweigert und weigert sich nicht, die Herren Levh und Maas zu verwenden. Sie beläßt 'sie in der Normalschule -und erkennt die Rechte an, welche sie durch den Aufenthalt auf derselben erwerben. Eins ihrer Mitglieder hat sich beschrankt, diese Herren darauf zu verweisen, daß die Verschiedenheit der Religion den Eltern eine Abneigung einflößen könnte, ihre Kinder unter die Leitung israelitischer Lehrer zu geben, was sowohl diesen Lehrern wie den Anstalten schaden würde, in denen sie sich befänden. Uebrigens ist die Forderung der Herren Levh und Maas voreilig, da nach dem Wortlaut des Reglements sie noch ein Jahr auf der Normalschule verweilen muffen, und sie dürfen die Hoffnung festhalten, dann zu Lehrstühlen der Mathematik zugelassen zu werden." Wie viel hatten nicht diese wenigen Jahre der Freiheit unseren Glaubensgenossen genützt! Sie hatten gelernt, mit Würde zu den verschiedenen Regierungen zu reden, die /aufeinander. folgten und genöthigt waren, die erworbenen- Rechte anzuerkennen und zu bestätigen. Mit Vergnügen übrigens constatiren wir den stätigen, ununterbrochenen; Fortschritt in der Frage der bürgerlichen und politischen Gleichberechtigung unserer Glaubensgenossen in Frankreich; von Ludwig XV. bis zu unseren Tagen dringt diese Frage stets vorwärts und ruht nur, nachdem sie alles erreicht hat, was sie zu beanspruchen berechtigt war. Ludwig XV. bewilligt einigen Israeliten die Gunst, sich in Paris aufhalten zu dürfen; Ludwig XVI. regelt diese Gunst, indem er ihnen Corporationsrechte ertheilt; die Nationalversammlung schafft alle ihrer Emancipation entgegenstehenden Maßregeln ab. Das Kaiserreich regelt diese Verfügungen durch die Zusammenberusung des Sanhedrin wie durch die Einrichtung der Consistorien. Die Restauration bewilligt diesen Behörden mehr Würde und Geltung, indem, sie dieselben wie die Repräsentanten der anderen Religionen behandelt. Die Juliregierung führt durch ein Gesetz die staatliche Besoldung der Beamten des israelitischen Cultus ein, die allmählich zu einer angemesseneren Höhe emporsteigt; man sieht zum ersten Male israelitische Vertreter in den gesetzgebenden Versammlungen. . Die Revolution von 1848 und das Kaiserreich, welches ihm folgte, erhöhten den Etat unseres Cultus, indem sie denselben in die Constitution aufnahmen, und sogar mit gleicher Berechtigung /wie die anderen Culle, unv indem sie mehrere Israeliten als Secretäre des Staatsministeriums der verschiedenen-Departements ernennen^ Diese Umstände bringen nur die wohlwollenden Worte des sel. Königs Louis Philipp ins Gedächtniß zurück, welche er an mich richtete, als ich im Anfang des Jahres 1846, nach meiner ersten Reise nach Algier, die Ehre hatte, von ihm empfangen zu werden. „Ich begreife", sagte der an Jahren und Erfahrungen reiche König, „die Schwierigkeiten nicht, welche die auswärtigen Souveräne erheben, um die Israeliten vollständig als Bürger zu betrachten, indem sie ihnen vorwerfen, einen Staat, im Staate zu bilden; was mich betrifft, so habe ich im Gegentheil gefunden, daß die Israeliten sowohl in Beziehung aus ihre Vorzüge als ihre Fehler Franzosen in Frankreich, Engländer in England, Italiener , in Italien, Deutsche in Deutschland sind. Sie betheiligen sich an den Nationalkämpfen und drücken die volksthümlichen Leidenschaften mit derselben Wärme aus, wie die anderen Bewohner der verschiedenen Länder." —