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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-01-24 · Heft 4 (24.1.1865) · p. Seite 59

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 4 (24.1.1865)
Date
1865-01-24
Page
Seite 59 (sequence 13)
Language
German
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reichte, die durch dessen Annahme unsere ewigen Verbündeten geworden sind. - Der Friede ist geschloffen, mein Herr, er ist unterzeichnet und notificirt: er ist auf festen Grundlagen errichtet. Tage der Ruhe, der Heiterkeit, der Hoffnung und des Glückes werden zukünftig über Frankreich leuchten und den stürmischen Tagen folgen. Sei dem Ewigen und dem würdigen Werkzeug seiner Barmherzigkeit dafür gedankt. Beeilen Sie sich, mein Herr, diese Wohlthat der Vorsehung den Gläubigen Ihres Glaubensbekenntnisses anzuzeigen; mögen sie sich in ihren Tempeln vereinigen, um dort gemeinsam und nach ihren Gewohnheiten die Gebete darzubringen, welche so freudigen, so glücklichen Umständen geweiht sind." Der von dem Centralconsistorium unter dem Datum des 14. Mai erlassene Brief ist sehr intereffant, denn er zeigt die Lage unserer Brüder in einem bis zu unseren Tagen fast ungekannten Lichte. Man ersieht aus ihm: trotz des hohen Genies desjenigen, welcher das Sanhedrin zusammengerufen und dadurch unserer Religion ein Zeügniß seiner Sympathie abgelegt hat, wagte er sie nicht als der übrigen Religion gleichberechtigt zu behandeln. Ludwig XVIII. gestattete zuerst bei sich die regelmäßige Präsentation der Vertreter unserer Glaubensgenossen und gibt den-Befehl, diesen Empfang im amtlichen Moniteur zu veröffentlichen, was bis dahin nicht hatte geschehen dürfen. (Schluß folgt.) A « z ei gen. Die Cantor-Stelle für den Tempel des Humanitäts- Vereins zu Posen ist bereits besetzt. D e r V o r st a n d. Die Pilsner israelitische Cultusgemeinde beabsichtigt einen gründlich musikalisch gebildeten, mit schönen Stimmmitteln begabten erste« Cantor, der zugleich die Function eines amp und eventuell Aushilfsschlächters zu versehen hat, vom nächsten Sommer¬ oder längstens Wintercurse l. I. aufzunehmen. Bei freier Wohnung bestimmt dieselbe einen fixen Gehalt von 600 fl. ö. W. nebst üblichen Emolumenten, und will bei besonderer Befähigung den Gehalt entsprechend erhöhen. Bewerber wollen sich mit den nöthigen Nachweisen bis Ende Februar an den gefertigten Vorstand wenden. Die Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Der Borstand der Pilsner israelit. Cultusgemeinde. Zum 1. April d. I. wird, in unserer Synagogen- Gemeinde die Stelle eines Cantors vacant, der musikalisch gebildet, die Qualifikation zur sowie auch zum Hilfslehrer in der Religionsschule haben muß. Das bestimmte jährliche Einkommen beträgt 500 bis 550 Thlr. Auch wird zum 1. April d. I. die Stelle eines umra vacant, der auch ein tüchtiger Religionslehrer und Hilfs- Cantor sein muß, für welchen das bestimmte Einkommen mindestens 4O0 Thlr. aufs Jahr beträgt, wobei bemerkt wird, daß der Unterricht in der Religionsschule täglich 1—2 Stunden in Anspruch nimmt. Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse portofrei an uns wenden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Graudenz, im Januar 1865. Der Vorstand der Synagogen-Gememde. Die israelitische Gemeinde zu Lügde sucht auf nächsten April oder Juli einen Elementar- und Religions- Lehrer, welcher zugleich den Cantordienst versieht und im Hebräischen nicht unerfahren ist, anzustellen. Das Gehalt ist nebst freier Wohnung vorläufig auf 250 Thlr. festgestellt. Reflectirende wollen gefälligst ihre Offerten dem Vorstande einsenden. Lügde bei Pyrmont, im December 1864. Der Vorstand. Die Stelle eines Rabbiners und Predigers hierorts ist bald oder zu nächste Ostern zu besetzen. Der Gehalt ist 600 Thlr. und die Nebenrevenüen sind c. 4VV Thlr. und dürfte diese Stelle in vielen Hinsichten eine recht vortheilhafte zu nennen sein. Qualificirte Bewerber, welche akademisch gebildet und talmudisch befähigt zur Genüge sind, wollen sich baldigst in frankirten Briefen an uns melden. Rawicz, im DKember 1864. Der Corporations-Vorstand. Die Stelle eines y"?3i in der hiesigen Gemeinde oder eines tüchtigen Cantors und Schächters, ist mit dem 1. Mai k. I. zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein Gehalt von 200 Thalern und Nebeneinkünften in beinahe gleicher Höhe verbunden. Qualificirte Personen können sich franco bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Exin, im December 1864. Der Synagogen-Vorstand. Sal. Lewinsohn. Die Stelle des Schächters' und Religionslehrers ist in unserer Gemeinde vacant. Gehalt 100 Thaler und Nebeneinkünfte 150.Thaler. Meldungen nimmt entgegen Der Vor stand. Joseph Ruhm. Tiegenhof, den 12. Januar 1865.,

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