Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 52 (23.12.1862)
- Date
- 1862-12-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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26. Jahrgang. Allg e in eine 52. Zeituna -es M-enthums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Vr. Ludwig Philippson Ln Bonn. Leipzig, den 23. December 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 1 lj‘i bis 2 Bogen. Preis des Jahrgang- 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22'/r Ngr. Inserate werden mit 1^2 Ngr. für die Pctitzcile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für Ya Bogen 3 Thlr., für l/i Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt. Zeitung- - Bureau hier unterzogen. I n h a l t. Leitende Artikel: Wohl aufgemerkt! — An . unsere Abonnenten. — „Nichts Halbes — Entschieden!" Was ist davon zu halten? — Zerstreute Bemerkungen. — Literarischer Wochenbericht. — Historische Notiz. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Hamburg, vom Main, Stuttgart. Preußen: Frankfurt an der Oder. Oester reicht scher Kaiserstaat: Wien. Italien: Nom. Rußland: Petersburg. Afrika: Vom Kap der guten Hoffnung. Leitende Artikel. Bonn, 15. December. Wohl aufgemerkt! Nach den öffentlichen Blättern sind jetzt lebhafte Verhandlungen zwischen der Schweiz einer- und Frankreich, Holland, Belgien, England und Italien andererseits im Gange, um neue Handelsverträge zu erwirken. Es ist dies eine Angelegenheit, die uns in der Thai an und für sich nichts angeht, und der wir nur den besten Fortgang und den günstigsten Ausgang wünschen. Allein ein Punkt dabei ist sür uns bon der größten Wichtigkeit. Die Schweiz hat in den früheren Handelsverträgen, z. B. mit Nordamerika, immer einen Paragraphen durchgesetzt, welcher die Vergünstigungen, die den Angehörigen der betr. Staaten hinsichtlich ihres Aufenthalts in der Schweiz gewährt wurden, vom christlichen Glauben abhängig machte. So war in die Staaten, in welchen ein Unterschied zwischen den Confessionen nicht mehr stattfindet, dieser wieder eingeschmuggelt, und die Schweiz maßte sich das Recht an, den Unterthanen ei-, nes solchen Staates Verschiedenheit des Rechtes zuzutheilen. Daß Dieses sich in den neuen Handelsverträgen nicht wiederhole, daß die Schweiz sich keinen Eingriff mehr in die Staatsgrundgesetze anderer Staaten wieder erlaube, und die resp. Regierungen ihr dies gestatten, dafür muß gesorgt werden, und wir fordern daher alle einflußreichen Personen in den genannten Ländern auf, hierauf zu wachen und deshalb die nöthigen Schritte zu thun. Ist erst der Handelsvertrag geschlossen, dann ist es zu spat. Daß wir hierbei in unserm vollen Rechte sind, braucht nicht auseinandergesetzt zu werden. Es ist das volle Recht jedes einzelnen Staatsangehörigen, von seiner Regierung zu verlangen, daß er in seinen bürgerlichen Rechten, die im Baterlande anerkannt und geschützt sind, nicht im Auslande, und wäre es selbst in der Schweiz — geschädigt werde! An unsere Abonnenten. Mit der nächsten Nummer beginnt der 2 7 sie Jahrgang dieses Blattes. Die dauernde Theilnahme, welche der „Allgemeinen Zeitung des Iudenthums" geschenkt wird, und die sich namentlich in den letzten Jahren auch auf viele nichtjüdische Kreise ausgedehnt hat, verpflichtet