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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-12-02 · Heft 49 (2.12.1862) · p. Seite 710

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 49 (2.12.1862)
Date
1862-12-02
Page
Seite 710 (sequence 10)
Language
German
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710 hergeleitet, sondern alle Glieder und alle Unterthanen: des gewaltigen Staates find auf dieselbe Stufe gestellt und mit denselben Rechten bekleidet. Dies ist ein mächtiger Fortschritt, der von uns aus dem Gesichtspunkte der Humanität, wie vom Interesse des Judenthums aus. nicht Anerkennung und nicht Dankbarkeit genug finden kann. Wo in diesem' Gesetze ein' Act der Wählbarkeid oder der Wahlberechtigung/ also des activen und passiven Wahlrechts eintrich sind alle Russen .ohne Unterschied des Glaubens -nach den allgemeinen oder besonderen Bedingungen ihrer Befähigung; dazu berufen. Die unterste Gerichtsinstanz bilden die' Friedensrichter / welche vom Volke gewählt ' werden, die Richter der höheren Instanz werden vom Kaiser ernannt; Geschworene werden für die Criminalfälle eingeführt, Staatsanwälte, Vertheidiger, Notare, Graffiers, Hussiers u. s. w. eingesetzt — aber alle diese Aemter stehen jedem ' dazu befähigten Russen offen, ohne daß irgend eine Bedingung des Glaubensbekenntnisses daran geknüpft ist. Welche Tragweite dies' für die'Russen jüdischen Glaubens hat, brauchen-wir, nicht - ausführlich zu beleuchten. Durch ' nichts kann die Emäncipation tiefer in den Geist des Volkes und der Behörden eindringen, als wenn der Name „Jude", aus den Gesetzbüchern verschwindet, und die.Israeliten an jeder neuen Wohlthat der Gesetzgebung gleichmäßig betheiligt werden.' Sieht der Russe den Juden auf der Bank der Geschworenen, auf dem Richterstuhle, in der Liste der Wählenden und Wählbaren, so wird, er sich in allen anderen Beziehungen von diesen nicht gesondert, ihn in keiner Hinsicht ausgeschlossen und zur Ausschließung bestimmt fühlen. Ebenso ist diese JüstizresorM auch factisch ganz besonders für die Juden eine unermeßliche Wohlthat, da diefilbe' aller Bestechung und darum aller Habgier und Bedrückung ein Ende! macht. Möge es dem großsinnigen Kaiser gegönnt sein, j die Segnungen auch dieser großen That mit eignen Augen und zu wahrhaft verdienter Befriedigung zu gewahren! - Petersburg, 8. November. (H. B, H.) Eines unserer Hauptpreßoxgane bringt die Iud e n fr a g e in Anregung und weist die Nothwendigkeit der Gleichstellung derselben.mit allen übrigen Unterthanen nach,, indem es auf die Beispiele in Frankreich, Belgien, Holland, Amerika und Canada hrndeutet, das schöne, von Holen! .gegebene Beispiel der Judenemancipation hervorhebt uyd Paris, London und Hamburg nennt, wo keine SM von Abneigung gegen die Juden -vorhanden fei; - Dagegen schildert es die verkümmerte: Paria- Existenz der Juden in Rußland, wo sie nur in den westlichen Provinzen (ehemals polnischen) für beständig sich ansiedeln dürfen. n.. Italien. Rom, 17. November. Die italienischen und stattzösischen Blätter bestätigen die Richtigkeit der Nachricht bezüglich der Verordnung des Bischofs von Volle tri, durch welche die Juden ausgetrieben wurden. Die Maßregel soll keineswegs eine willkürliche sein: Demnächst soll ein ähnliches Decret für die Provinz Biterbo erlassen werden, da die Regierung die Juden der Conspiration anklagt und sie außerdem den Haüsirhandel, den dieselben im Römischen hauptsächlich treiben) unterdrücken möchte. Die französische Regierung soll-'auf Betreiben des Herrn v. Rothschild dem römischen Stuhle Vorstellungen zu Gunsten der Juden von Velletri, die der dortige Eardinal-Erzbischof- Mattei und Vetter weS Papstes aus seiner Diöcese -vertrieben hat, gemacht haben.. . r - (Wir bezweifeln sehr, daß dieI französische Regierung in diesen Bemühungen glücklicher sein wird-,'- als in der Mortarageschichte und überhaupt in den allgemeinen Reformanträgen, die sie von Zeit zu Zeit bei der päpstlichen Regierung gemacht. Die letztere weiß zu gut, daß der französische Kaiser ^sie mit seinen Bajonneten nicht Um ihretwillen-'sondern aus Motiven seiner Politik aufrecht erhält, dies also thun werde, welchen 'Charakter auch das Regime in Rom habe. Was die vorgeschützten Motive betrifft, so erkennt Jedermann deren Unhaltbarkeit leicht. Denn wenn auch die Juden im Kirchenstaat schon ihrer eignen Existenz willen die höchste Sympathie für Italien haben und den Einzug der Italiener in Rom als eine Erlösung ansehen müssen, so ist dies doch von einer vorzugsweise durch , sie betriebenen Conspiratton noch himmelweit unterschieden. Beweis für die Nichttgkeit dieser Behauptung liegt m der Hinzufügung eines nationalökonomischen Grundes. Ein solcher ist bekanntlich der päpstlichen Regierung gänzlich fremd, und kann sie ihn, so sie ihn hätte, durch ein einfaches Verbot des Hausirhandels leicht erreichen. Auch hat sie ja' Gensd'armen und Carabinieri genug zu Gebote, Um die Befol-

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