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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-11-18 · Heft 47 (18.11.1862) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 47 (18.11.1862)
Date
1862-11-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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26> Jahrgang. Allg e m e i ne 47. Zeitung des ZudenthumS. , .Ein unparteiisches Organ fnr alles jüdische Interesse. Herausgegeben von ' - Rabbiner Ldr. Ludwig PhMpPfon in Bonn? Leipzig, den 18. November 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal- Dienstags, in 1*/s bis 2 Bogen. Preis des.Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22^/r Ngr. Inserate werden mit l1/» Ngr. für die Petitzeile öder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen , für 1 Bogen 4 Thlr., für lji SBoacn 3 Thlr., für Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs. Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpedition für beide Letztere hat sich.das König!. Sachs. Haupt «Zeitungs- Bureau hier unterzogen.- I uh a l t. Leitende Artikel: Itera verort — Professor Dr. Alexander Haindorf. — Das Papstthum und das Judenthum. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Vom Main, aus Baden, Mannheim, Hamburg. Preußen: Bonn. Oester reich i sch er Kaiserstaat: Maros Vüsärhely, S. A. Ujhely, Wien. Algerien: Algier. Correspondenz: Unterstützungskasse des Vereins israelitischer Elementarlehrer für Westphalen u. Nheinprovinz. (Schluß:) Seitend e St11tteL Bonn, 9. November. Lera Deror! Wenn irgend Etwas das Gesetzbuch, das Israel übergeben worden, als göttlich bezeichnet, so ist dies das einfache Wort im 10. Verse des 25. Capitels im 3. Buche Moses:. .y'-ifcin 11-11 nnanpi „Rufet Freiheit aus. im Lande!" Am zehnten Tage des siebenten Mondes, an jenem Tage, wo die Sühnung des Menschen vor Gott dem Allerbarmer vor sich ging, sollte der Posaunenschall durch das . ganze Land ergehen, und „Freiheit ausgerufen werden im ganzen Lande für alle seine Bewohner, daß Jedweder zurückkehre zu seinem Eigenthume und Jedweder-zu seinem Geschlechts." Wer sein Erbgut zu veräußern genöthigt gewesen, er erhielt es zurück, und wer in Knechtschaft gerathen, er würde wieder frei, ohne Löse- - geld; im ganzen Lande sollte über dieses, alle fünfzig Jahre wiederkehrende Jobel hinaus kein Unfreier und kein Eigenthumsloser existiren.? Rufe Freiheit aus — hier haben wir diesen Ruf nicht als ein Geschrei des Umsturzes, nicht vom Getöse eines Aufstandes, vom Erdbeben einer Revolution begleitet, nicht als-Ausfluß einer lange genährten Erbitterung und einer vieljährigen Oppositionsondern als den; Ruf des Gesetzes, als die höchste, von Gott eingesetzte Ordnung in Staat und Volk. Dieser Ruf wurde nicht einem.Fürsten, nicht einem auf seine verjährten Rechte trotzenden Adel abgerungen und nicht dem Volke zu Mißbrauch und Selbstüberhebung, als ein Stachel zu Wuth und Empörung hingeworfen, sondern er war der Ruf Gottes selbst an alle seine Erdenkinder, des Äottes, der „dem Menschen die Erde gegeben"- des Gottes der Freiheit in Gesetz und Ordnung. : Nenne mir doch das Gesetzbuch, außer tiefem, das für Israel und durch dasielbe für die ganze Menschheit geschrieben worden, in welchem noch das Wort: '„Rufet die Freiheitaus für alle Bewohner des Landes.'" verzeichnet stehe! Lies doch die Gesetzbücher' der Inder und Perser, die Bestimmungen der hellenischen Legislatoren, die Verordnungen des auf seine Codices so stolzen Roms, kurz die Decrete und Capitularien, die Novellen und Landrechte irgend eines Volkes, ob Du darin die gesetzliche Wiederkehr dieses Wortes: „Rufet die Freiheit aus für alle Bewohner des Landes, daß Jedweder zurückkehre zu

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