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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-11-04 · Heft 45 (4.11.1862) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 45 (4.11.1862)
Date
1862-11-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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86. Jahrgang. Allg e m e i n e JW 45. Ein . ';; unparteiisches Organ für alles Mische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 4. November 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in l'1/* bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. IS Ngr. Vierteljährig 22 >/r Ngr. Inserate werden mit 1 >/r Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebnhren betragen für 1 Bogen 4 Thlr.. für */2 Bogen 3 Thlr. , für Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs - Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpe. dition für beide Letztere'hat sich das Köuigl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. - I n h a l t. ■ Leitende Artikelr Die drei Gewalten. — Jüdische Elementarschule oder Neligionsschule? — Pariser Briefe Xll. — Zerstreute Bemerkungen. Zeitüngsinacchri^hten r.Deutschland: Hamburg, Vom Taunus. Preußen: Berlin, Berlin, Trier, Mühlheim a; d; Ruhr, Münster, Gnesen, Samter. OesterreichischerKaLserstaat: Aus Ungarn. Frankreich: Paris. Serbien. Gr.-Beskerek. Rußland: Warschau. Leitende Artikel. Bonn, 26. October. Die drei Verv alten. Wenn eine genauere Erforschung des socialen und politischen Gehaltes des Mosaismus schon darum ein noch junges Erzeugniß unsrer Zeit ist, weil die Staatswiffenschaft überhaupt, nachdem sie im Alterthum seit Plato und Aristoteles geschaffen worden , erst itt der neueren Zeit eine gründliche und von freieren Gesichtspunkten ausgehende Bearbeitung gefunden hat, so kann es nicht Wunder nehmenwenn über Nichts mehr und allgemeiner Borurtheile und falsche Ansichten verbreitet sind, als über die Verfassung, die das mosaische Gesetz seinem Volke habe geben wollen. Zu immer richtigerer Würdigung erachten wir auch folgende Betrachtungen für geeignet, denen man wohl einiges Neue nicht absprechen wird. Damit wir unsere Ansicht kurz und bündig voranstellen, sagen wir: der große Gesetzgeber hat in Israel drei Gewalten begründen und zu einem gewissen Gleichgewichte vereinigen wollen; die w e ltliche, die p r i e - ste rli ch e und die Intelligenz. Alle drei Gewalten sollten in der Religiondas heißt in dem Begriffe von Gott ideell und factisch ihre Einheit finden. Führen wir dies nun näher aus. In dem Beginne seiner Führung vereinigte 'Moses diese drei Gewalten in seiner Person: er war weltliches Oberhaupt, Priester und Prophet zugleich.*) Aber schon am Füße des Sinai spaltete Moses die drei Gewalten, und organisirte sie zu concreter Gestalt und für die ganze Zukunft des Volkes. Für die weltliche Gewalt setzte er das Collegium der 70 Nettesten ein, stellte Stammhäupter oder Fürsten an die Spitze jedes Stammes , und theilte die Stämme in Rotten von 1000, 100, 50 und 10, welche ihre Anführer, die zugleich ihre Richter und Verwalter waren, hatten.**) Für die Zukunft ließ er zur Vereinigung des gefammten Volkes an dessen Spitze „Richter" (Schofatim) zu,***) und gestattete auch in der Entwickelung des staatlichen Lebens die Wahl eines *) Sein Bruder Ahron war ihm nur Gehülfe und Sprecher am Throne Pharaos. Noch am Fuße des Sinai vollzog Moses selbst die priesterlichen Functionen (2 Mos. 24.), wie auch die Einweihung der Ahroniden zu Priestern. **) 2 Mos. 19,,21. 4 Mos. 11, 16./ > ***) Als oberste Instanz:. „Zu dem Richter, der in selbigen Tagen sein wird" 5 Mos. 17, 9.

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