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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-09 · Heft 37 (9.9.1862) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 37 (9.9.1862)
Date
1862-09-09
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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2K. Jahrgang. A l l g e m eine Zeitung des Zudcnthums. Ein ««parteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 9. September 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 1^2 bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22'/r Ngr. Inserate werden mit l*/2 Ngr. für dir Petitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1. Bogen 4 Thlr., für '/2 Bogen 3 Thlr., für V* Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs. Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptcxpe« dition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt - Zeitung-- Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Einige sociale Fragen der Gegenwart, vom Mosaismus entschieden. — Die Anstellung jüdischer Lehrer noch einmal im preußischen Abgeordnetenhaus. (Schluß.) — Der volle Sieg der Liberalen im Aargau. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Hannover, Lehrensteinsfeld. Preußen: Äus der Mark. Oesterreichischer Kaiserstaat: Krynica, Pesth, Niederösterreich. Rußland: Moskau, Friedrichstadt. Leitende Artikel. Bonn, 31. August. EinlZe sociale Fragen der Gegenwart, vom Mosaismus entschieden. Daß im Mosaismus in der Einheit, in welcher er den Menschen verstand, die socialen Gesetze einen integrirenden und untrennbaren Theil bilden, daß daher jene sowohl zu seinem Verständniß, als auch zu seiner Verwirklichung nicht aus den Augen zu lassen, sondern überall nachdrücklich zu betonen seien, hahen wir schon oft nachgewiesen. Wir versuchten dies zuerst genauer in unfern Vorlesungen „lieber die Entwickelung der religiösen Idee im Judenthume, Christenthume und Islam" (Leipzig 1847), und haben darüber keine irgendwie bedeutsame Widerlegung gefunden. Freilich ereignet es sich auch hier, daß, wo eine Widerlegung unmöglich, zu einer Verdächtigung gegriffen wird, um der Sache die Spitze abzubrechen. So fanden wir jüngst in einer erst jetzt erschienenen Recenston der französischen Übertragung jener Vorlesungen (llev,ic de l’lnslruction publique, de la Literature et des Sciences vom 10. April 1862), einer Recension, welche unseren Beweisführungen $: B. auch über das Verhältnis des Christenthums zum Judenthume tendenziöse Verdrehungen und Einwände entgegenstellt, die Behauptung, daß der Mosaismus nach unserer Darstellung „ein religiöser Socialismus" sei, und findet dies, „obgleich das Wort im ganzen Werke nicht vorkomme." Wir brauchen Denjenigen, welche unsere Schrift kennen, die Falschheit dieser Bezeichnung in ihrem Werthe und in ihrer Absicht nicht erst auseinanderzusetzen. Ein sociales Gesetz, welches die Heiligkeit des individuellen Eigenthums als eines der bedeutsamsten Grundgesetze hinstellt, sogar dasselbe durch das Jobelgesetz zu schützen sucht, ift sicherlich das gerade Gegentheil jeder socialistischen Theorie, die das Eigenthum dem Individuum abspricht und zu einem Besitzthum der Gesammtheit macht, und überhaupt diese zum unbedingten Herrn über das Eigenthum Aller einsetzt. Doch überlasten wir die absichtlichen Entstellungen des französischen Kritikers sich selbst, und versuchen wir heute nur einige Ausführungen ins Detail. Daß die persönliche Freiheit einer der wesentlichen Grundzüge des mosaisch-socialen Gesetzes sei, haben wir am angeführten Orte im Allgemeinen dargethan (s. S. 45). Diese persönliche Freiheit stellt sich aber ganz

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