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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-08-19 · Heft 34 (19.8.1862) · p. Seite III

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 34 (19.8.1862)
Date
1862-08-19
Page
Seite III (sequence 19)
Language
German
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— III — Das leitende Comitä wandte sich im vorigen Jahre an eine Anzahl Gemeindevorstände und fand in vielen Städten freudigen Anklang. Im Ganzen gingen uns jedoch von auswärts erst 5—600 Thlr. zu. in» ru«' ^11181 ‘jrv'ttai ir»hi Seitdem sind von uns viele Vorurtheile siegreich bekämpft worden; Männer hohen Rufes sind uns beigetreten; wir nennen mit Stolz den hochberühmten Namen Albert Cohn (Paris), den wackern Joseph Blumenthal (ebend.), dm geehrten Redakteur des vielgelesenen Hamagid, den allgemein verehrten Rabbiner zu Graetz, Mr. Franklin zu London, Herr S. Finn zu Wilna re. Andere erklärten uns, sie seien nicht gegen .die Tendenz des Vereins, unter ihnen der hochwürdige Ober-Rabbiner zu Altona, und zwei hochstehende Herren haben unsbriesiich die Versicherung ertbeilt, die Vereinsbestrebungen unterstützen zu wollen, sobald er eine große Zahl Mitglieder haben werde; deshalb wenden wir uns hiermit an alle Synagogen-Gemeinden Preußens und einige große Städte des Auslandes mit der dringenden Bitte um warme Betheiligung. Die Presse hat sich günstig ausgesprochen und die kräftige Unterstützung dieses Vereins als heilige Pflicht aufs Wärmste empfohlen. — Zögert daher nicht unnöthigerweise )'Wpl2 •pr’IT und inao 1N8 8V1N wenn jeder Einzelne sagen will, was liegt daran, ob ich mich betheilige. Ihr erwerbt Euch durch willige Betheiligung an unserem Vereine 82N Dbi2 pbrt. Dies beweist der 5>'h8i zu der Bibelstelle nnwn ripbn na Unserem Volke wurde einst das Wort als hohe Tugend angerechnet; zeigt Euch dessen werth! — Wer aber aus Geiz oder Lauheit sich fern halt, zeigt sich seiner thatfreudigen Vorfahren unwürdig und wird seine Lieblosigkeit einst bereuen (Jesaias 65). Der Wohllöbl. Vorstand Ihrer werthen Gemeinde will die Güte haben, uns die eingehenden Gelder einzusenden. Die Veröffentlichung der Spenden soll spätestens im nächsten Tischri erfolgen. Wichtige §§. der Statuten. 1) Der Colonisations-Verein für Palästina b8iw'> ^18 21W'''' msn beabsichtigt auf friedlichem Wege die Gründung und Förderung einer großen jüdischen Ackerbau-Colonie in Palästina. 2) Die Colonisten geben (Zehnten), wodurch den zahlreichen Armen und Gelehrten Palästina's eine kräftige dauerhafte Unterstützung entsteht. 3) Die Mittel zum Erwerb des Landes, sowie zur ersten Unterstützung würdiger aber armer Colonisten sollen durch Geschenke, Beiträge und Legate edelsinniger Menschen und durch Obligationen zusammengebracht werden. 4) Ueber Einnahme und Ausgabe wird in öffentlichen Blattern Rechnung gelegt, besonders der Generalversammlung der Mitglieder, in welcher jedes Mitglied zu Sitz und Stimme berechtigt ist. 5) Mitglied ist: a) wer mindestens 10 Thlr. schenkt; b), wer einen regelmäßigen Beitrag von mindestens 2 Thlr. jährlich zahlt und sich auf 3 Jahre hierzu verpflichtet; e) wer wegen persönlicher Würdigkeit zum Ehrenmitglied ernannt wird. Geringere Spenden werden dankbar angenommen, geben aber kein Stimmrecht. Dieser und der folgende § können auf Verlangen der General-Versammlung abgeändert werden. 6) Wer 100 Thlr. schenkt, dessen Name soll in dem Hauptbethause der Colonie auf einer Ehrentafel verewigt und einst an den Jahrzeittagen und bei mau» nwrn feierlich erwähnt werden. An den Jahrzeittagen wird auch durch einen ehrwürdigen Talmudisten Mischnah gelernt und u»np gesagt.

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