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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-08-19 · Heft 34 (19.8.1862) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 34 (19.8.1862)
Date
1862-08-19
Page
Seite 474 (sequence 8)
Language
German
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474 N'Dvn rnv'' ib« o*Pii bs fttn öbiytr irr i*by «IN obi?rt i-iT;8W i^sr-z wornach gegenwärtige Welt, zukünftige Welt und Messiasreich als drei verschiedene Perioden ausdrücklich bezeichnet werden.*) (Sinai.) Altona, im Juli. In No. 27 der Allg. Ztg. d. Iud. zeigten Sie das Buch ötib von I. Salkis an. Es diene Ihnen zur Nachricht, daß der Verfasser ein Missionär ist, was 'Sie nicht zu wissen scheinen. Hiermit ist auch Ihre an sich richtige Bemerkung erklärlich. E. Munk, Lehrer der israelitischen Gemeindeschule. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Gießen, im August. (Privatmitth.) Bei Gelegenheit einer Trauung, im Begriffe, dem Bräutigam und seinem Bruder die wegen fmro und narbn abnehmen zu lassen, erklärte mir Ersterer im Angesichte und mit Zustimmung des Letzteren, wie auch im Angesichte und mit Zustimmung seiner Braut und ihres Vaters: „Herr Rabbiner! Ich und mein Bruder und meine Braut, wir Alle wollen nicht, daß, wenn ich ohne Kinder sterben sollte, diese meine künftige Frau irgend ' eine Verbindung mit diesem meinem Bruder haben soll; er soll sie weder heirathen, noch ihr >n^bn geben; 'es ist das ihr und mein bestimmter Wille. In Gegenwart dieser beiden Zeugen geben wir alle Drei Ihnen diese Erklärung und daß wir mit dieser Voraussetzung unsre Ehe schließen." Auf meine Anfrage,- ob er diese Voraussetzung zur Bedingung der Gültigkeit der Trauung mache, ward er stutzig und erwiderte: nein, das nicht, er wolle sich ohne Vorbehalt trauen lassen, nur aber bitte er mich, von seiner und seines Bruders und seiner Braut geschehenen Erklärung amtliche Notiz zu nehmen, was denn auch geschehen ist. Eine ganz ähnliche Erklärung machte mir später ein Bräutigam in Verbindung mit seiner Braut, dessen Bruder in Amerika war. Beide Ehepaare sind inzwischen mit Kindern gesegnet und beide Vorkommenheiten darum ohne weitere praktische Folgen geblieben. Anders ist es mit dem nachstehenden, vielleicht noch niemals vorgekommenen Falle. Vor etlichen *) S. hierüber unsere „Religionslehre" Th. II. S. 254. (Baumgärtner, 1862.) Jahren wanderte ein junger Mann nach Amerika aus, dessen Bruder eben im Begriffe war, zu heirathen, nachdem er zuvor diesem den gewöhnlichen n^bn-Mw ausgefertigt, also darin erklärt hatte, vorkommenden Falles seiner hinterbleibenden Wittwe N2->bn ertheilen zu wollen. Das junge Ehepaar ward mit einem Kinde gesegnet, welches aber starb. Und nun brach über dasselbe der Geist des Unfriedens herein, der so weit ausartete, daß es zu thätlichen Mißhandlungen und in beiden Ehegatten die Ueberzeugung zur Reife kam, daß sie fortan unmöglich mehr zusammenbleiben könnten. Sie kamen daher gütlich überein, sich scheiden zu lassen, was nach unseren Landesgesetzen geschehen kann, indem sie eine desfallsige gemeinschaftliche Eingabe bei dem Landesherrn einreichen Ließen. Die Sache war schon durch alle Instanzen gerichtlich verhandelt und zulässig befunden worden; ich hatte bereits mein zustimmendes rabbinisches Gutachten darüber abgegeben, und das Ehepaar harrte täglich des allerhöchsten Ausspruchs seiner Scheidung, die freilich nur unter der Bedingung erfolgt wäre, daß ihr die religiöse Scheidung aa dup bi» voran gehen oder Nachfolgen müsse. Da wird der Mann plötzlich krank und stirbt. Anstatt von Menschen sind sie nun von Gott geschieden. Und nun ist die Frau eine Wittwe airrb npipn. Aber ihr Schwager ist in Amerika, und nicht allein das, er sitzt dort wegen infamirender Handlungen auf eine längere Reihe von Jahren im Zuchthaus. Könnte und wollte die Frau auch nach Amerika reisen (wie vor einigen Jahren eine solche in derselben Absicht hierher!), so könnte ihr Schwager doch den Chaliza-Act nicht vollziehen, weil er gefangen ist. Auch macht sie geltend, daß sie ja auf dem Punkte gestanden habe, von ihrem Manne geschieden zu werden; sie habe von diesem nichts mehr wissen wollen und ebenso wenig und noch weniger von seinem Bruder. Die Frau ist Braut und will von mir getraut sein. Es wäre mir sehr erwünscht, über diesen gewiß höchst seltenen Fall in diesen Blättern die Meinung solcher Männer zu vernehmen, bie, gleich mir, gewohnt sind, in Allem, was die jüdischen Ehegesetze betrifft, sich möglichst genau an den Eben Haeser zu halten. Rabb. vr. Levi. Preußen. Bonn, im August. (Privatmitth.) Vor längerer Zeit hat ein beträchtlicher Theil der Mitglieder der

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