Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1862)
- Date
- 1862-07-08
- Page
- Seite 382 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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382 Sodann in der Discussion der Statuten fortfahrend, beschließt die Versammlung: Das Statut soll gedruckt und jedem einzelnen Mitgliede mit einer Ansprache an die Gemeindevor- - stände zugesandt werden; daneben das Formular einer Beitrittserklärung, welche Erklärung, vollzogen nebst Geburts- und Gesundheitsattest bis zum 1. October e. dem Vorstand übermittelt werden muß. Auf Grund der Statuten ward dann als Rendant der früher schon gewählte Rittergutsbesitzer, Herr Lob, bestätigt und die zu gewährende Gratification sowie die zu leistende Cautiön des Rendanten festgesetzt; ferner ward der Vorstand ermächtigt, über diese Punkte mit Herrn Löb eine Vereinbarung zu treffen, und falls eine solche nicht erzielt werden sollte, mit Herrn Simon Hirschland, Vorsteher in Essen, der sich bereitwilligst zur unentgeltlichen Kassenverwaltung erboten, in Verbindung zu "treten. Der Vorsitzende verlas hierauf ein Schreiben des Herrn Dr. Steinberg in Münster, worin derselbe unter Bezeigung wärmster Theilnahme an dem Gedeihen der Unterstützungskaffe dieser 25 Thaler als erstes- Geschenk überreicht. Die Versammlung drückte dem edlen Geber ihren Dank aus durch Erheben von ihren Plätzen und hegte gewiß den frommen Wunsch, daß ein so schönes Beispiel reichliche Nachahmung finden möge in den Gemeinden Israels. Möchten diese nicht versäumen, ein Institut zu unterstützen, welches ihren Lehrern den so schweren Beruf erleichtere durch einen erheiternden Blick in die Zukunft ihrer Familien! Alsbach erstattete dann Bericht über die dem Hause der Abgeordneten unterm 22. Januar übersandte Petition und Denkschrift. Herr Rechtsanwalt Metz habe sich der betreffenden Arbeiten mit großer Zuvorkommenheit unterzogen und der bekannte Lehrerfreund H arkort die Angelegenheit mit gewohnter Humanität in die Hand genommen. Eines Formfehlers wegen hätte die Petition indeß zurückgezogen und umgeändert werden müssen, befinde sich aber in diesen Tagen nebst der gedruckten Denkschrift bereits in den Händen der Abgeordneten. Die Versammlung spricht Herrn Metz für seine Mühewaltung ihren Dank aus, wünscht der Petition besten Erfolg und beschließt, die Petition mit einer Ansprache, resp. Aufforderung an alle jüdischen Lehrer Preußens, die Abgeordneten ihrer Kreise für unsere Sache zu gewinnen, durch die Zeitung des Iudenthums zu veröffentlichen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf den Unterricht im Hebräischen. Es wurden folgende zwei Fragen aufgestellt: 1) In welchem Umfange soll das Hebräische in der israelitischen Elementarschule betrieben werden? 2) Auf welche Weise ist das festgestellte Ziel am besten zu erreichen? An der lebhaften Debatte betheiligten sich fast alle anwesenden Lehrer. Als das Resultat derselben führen wir in Kürze an, daß jeder berufstreue Lehrer dahin streben müsse, 1) daß die Kinder geläufig Hebräisch lesen lernen; 2) daß sie die wichtigsten Gebete fertig übersetzen können; 3) daß sie den Pentateuch mit Ausschluß der für die Jugend nicht passenden Stücke im Urtexte 4 verstehen, und 4) daß sie von der eigentlichen Grammatik so viel erfahren, als erforderlich ist, um mit Hülfe eines Vocabulariums oder einer Uebersetzung selbstthätig aus dem Hebräischen ins Deutsche zu übertragen. Für die Mädchen genüge Istens und 2tens; dabei sollen aber unsere Töchter insoweit mit der Liturgie bekannt gemacht werden, als es eine lebendige Theilnahme an den gottesdienstlichen Verrichtungen bedingt. (Schluß folgt.) Anzeigen. An unserer Gemeinde soll ein Prediger zum 1. Oetober a. c. mit einem firen Gehalt von 350 Thlrn. pro anno angestcllt werden, der außer den Predigten in der Synagoge auch Unterricht an unserer Religionsschule zu erlheilen hat. Qualificirte Bewerber wollen sich in frankirten Briefen unter Einreichung ihrer Atteste an den Unterzeichneten Vorstand bis I. August a. c. wenden, der auf Verlangen jede etwa gewünschte nähere Auskunft ertheilen wird. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Lauen bürg in Pommern Die in hiesiger Gemeinde noch vacante Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle soll zu Michaelis besetzt werden. Bei freier Station und außer Schächtergebühr wird ein fixer Gehalt bis 150 Thlr. Crt. gezahlt. Geehrte Reflectanten wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorstand. Dömitz, Mecklenb.-Schwerin, im Juni 1862. Joel Wolffensteirr.