Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1862)
- Date
- 1862-03-25
- Page
- Seite 156 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- Mohel 1× ep/1006163
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1L6 dieses Landes ausmacht und die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses sichert. Aber wir würden vergebens in unserer Stadt ein sichtbares Zeichen für die Existenz eines israelitischen Elements suchen; kein Friedhof, um unseren theuren Abgeschiedenen eine geweihte Wohnung zu sein, keine Synagoge, wo sich die Gläubigen zum Gebete oder zur Ausübung ihrer religiösen Ceremonien versammeln könnten. . Alle diejenigen, welche einen anderen Glauben bekennten, geben uns herrliche Beispiele von ihrer Liebe und Verehrung für ihre Religion, und wir sehen sie mit Eifer ihre religiösen Pflichten erfüllen. Aber um wie viel bindender sind nicht für den Israeliten diese Pflichten gegen den Allmächtigen, der sie so ununterbrochen geschützt und bewahrt hat in den unzähligen Verfolgungen des religiösen Fanatismus! Es ist also für die Israeliten augenscheinlich nothwendig, ein Gebäude zu schaffen, in dem sie ihren Gefühlen gegen den allgütigen' Gott Worte leihen und ihn um die Erfüllung ihrer Wünsche anflehen können, was ihnen jetzt nur in profanen und den weltlichen Zerstreuungen zugänglichen Orten möglich ist. Die Schicklichkeit dieser Entschließung ist auch offenbar durch die Sorgfalt, mit der wir uns Alte zu nähern und täglich die Bande der religiösen Gemeinschaft enger zu knüpfen suchen, die so nothwendig sind, um uns gegenseitig in den schmerzlichen Ausnahmeverhältnissen aufrecht zu erhalten, in denen wir uns so oft befunden haben und leicht von Neuem wieder befinden könnten. Ermuthigt durch unsere Liebe zur Religion unserer Väter, haben wir beschlossen, bei den Israeliten Neapels die Einrichtung einer Cultusgemeinde anzuregen, die so unbedingt durch die obenerwähnten Bedürfnisse gefordert ist, und erlauben uns deshalb, unseren Glaubensgenossen folgenden aus zwei Theilen zusammengesetzten Plan zu unterbreiten: der erste Theil betrifftdie Maßregeln, um uns gegenseitig die Ausübung des Cultus zu ermöglichen; und der zweite faßt die Mittel in's Auge, unseren Abgeschiedenen ein geweihtes und unverletzliches Grab zu verschaffen. E r st e A b t h-e i l u n g. Jährliche Ausgaben. 1) Miethe für ein Betlocal . Lir. 1000 (266 Thlr.) 2) Miethe für ein anstoßendes Local, um eine zur Bewachung des Betlocales bestimmte Person aufzunehmen . ... . . . .. „ 450 (120 „ ) 3) Gehalt für diese Person, die zugleich Schochet, Mohel und Lehrer, wenigstens in den Anfangsgründen der Religion sein müßte . . „ 1200 (320 „ ) 4) Instandhaltung desTempels „ 450 (120 „ ) 5) Heilige Geräthschaften. . „ 500 (133 „ ) Summa Lir. 3600 (959 Thlr.) NB. Man wird einen Restaurateur in das Local Nr. 2 für die Glaubensgenossen, die ihn gebrauchen wollen und besonders für die Fremden, natürlich gegen Entschädigung, etabliren. Um diese Ausgabe zu decken schlägt man vor, 100 jährliche, Quoten einzurichten, jede zu: 36 Francs (9 Thlr. 18 Sgr.) für das Jahr, deren Bezahlung die hier wohnenden Israeliten entweder auf ein Mal im Augenblick der Unterzeichnung oder monatlich mit 3 Frcs. (24 Sgr.) auf sich nehmen würden. -Die Unterzeichner müßten sich zu diesem Beitrage auf 5 Jahre, vom 1. Januar 1862 an. gerechnet, verpflichten. Um die zur Erfüllung der zweiten Abtheilung dieses Planes nothwendigen Gelder zu sammeln, schlägt man eine andere von der obigen gesonderte Subscription vor. Die gesammelten Gelder werden ausschließlich bestimmt sein zum Ankäufe eines Terrains mit Einschließungsmauer, um zum Gottesacker zu dienen, und außerdem eines Leichenwagens. Da dieser letzte Gegenstand drängender und unaufschiebbar ist, wird ec mit den ersten eingekommenen Summen angeschafft werden. Um diese Gelder zusammenzubringen und zu verwalten, wird man eine permanente Commission von 5 Mitgliedern bilden, die alle Jahr durch Stimmenmehrheit durch die in einer berufenen Versammlung anwesenden Israeliten werden gewählt werden. Am Ende jedes Jahres wird die Commission einen Rechenschaftsbericht -über -ihre Thätigkeit veröffentlichen. Neapel, 31. Januar 1862." In einer am 5. Februar stattgefundenen, zahlreich besuchten Versammlung wurde dieses Programm gebilligt, und man ernannte die Commission, zusammengesetzt aus dem Herrn M. G. Hambron als Ehrenpräsidenten und den Herren C. Taylor, S. Valbra, I. Rouff, L. V. Lattes als Mitgliedern. Von Mitte Mai e. an nehme ich meinen Wohnsitz in Bonn am Rhein, im Hause des Herrn Oberbergamts-Secretärs Börner, und bitte ich von dieser Zeit ab alle Briefe an mich dorthin zu adressiren. ör. Ludwig Philippson. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hipschseld. Verantwortlicher Redacteur: Z. H. Luder.