Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-03-18 · Heft 12 (18.3.1862) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 12 (18.3.1862)
Date
1862-03-18
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226310-3226323--20180-3249232
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

-1? 12. i8«L Jüdisches Anzeigeblatt. DüfeS Blatt erscheint wöchentlich einmal, Dienstag«, in '/* bis 7* Bogen. Preis des Jahrgangs 2V Ngr. Halbjährlich 10 Ngr. Dirrieljährlich 5 Ngr. Inserate werden mit 1Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Die Shnagogen-Gemeinde zu Lügde sucht zum Isten August d. 3. einen Lehrer und Cantor. Gehalt beläuft sich auf 250 bis 300 Thlr. jährlich nebst freier Wohnung. Aüch ' wird vielfache Gelegenheit zu Privatunterricht geboten. Reflectanten wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse in Franco-Zuschriften an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Der Vorstand der hiesigen Syn.-Gemeinde. In unserer'Gemeinde ist die Stelle eines geprüften Religionslehrers, Schächters und Cantors vom 1. Mai d. I, vacant gegen einen Gehalt von Thlr. 350. ercl. Nebeneinkünften. Frankirte Meldungen mit beigefügten Zeugnissen nimmt der Unterzeichnete Vorstand entgegen. Mewe in Westpreußen, den 28. Februar 1862. Der Vorstand der Sxnagogen-Gemeinde. Hevrmann Loewenstein. D. Schneider. I. Seeligee. B a c an z. Die hiesige Rabbinatsstelle ist erledigt. Bewerber, welche den örtlichen und zeitgemäßen Ansprüchen zu genügen . befähigt sind, wollen sich in portofreien Briefen oder persönlich zur Abhaltung einer Probepredigt beim Unterzeichneten Vorstande melden. Reisekosten rc. werden nicht vergütigt. Erin, den 23. Februar 1862. Der Synagogen - Vorstand. S. Hirschberg. D. Badt. Bei der Unterzeichneten israelitischen Gemeinde ist zu Ostern & I. die Stelle eines Rcligionslehrers, Vorbeters und Schächters zu besetzen. Der jährliche Gehalt beträgt bei freier Wohnung/ Heizung und Bedienung außer den Schächtgebühren. 180 Thlr. Pr. Crt., oder wenn es vorgezogen, wird, bei freier Beköstigung 100 Thlr. Pr. Crt. Hagenow in Mecklenb. - Schwerin, im März 1862. Der Vorstand: I. Lichtenstein. S. Liefnrann. Am Isten Mai d. I. ist an hiesigem Orte eine Cantor-, gleichzeitig Lehrer- und Schächterstelle vacant und ist dieselbe mit einem Einkommen von 250 bis 300 Thlrn. verbunden. — Qualificirte Bewerber wollen ihre Zeugnisse uns portofrei einsenden oder sich persönlich melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Landeck in Westpr., März 1862. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Erledigte Ikeligionslehrer- und Vorsängerstelle. Die Stelle eines Rcligionslehrers und Vorsängers, der zugleich auch geprüfter Schächter sein muß, ist demnächst hierorts definitiv zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein baarer Fir-Gehalt von 350 Fl. und ein Miethgeldaversum von 110 Fl. jährlich nebst den gesetzlichen Emolumenten verbunden. Befähigte Bewerber haben ihre Gesuche mit den Zeugnissen innerhalb 3 Wochen hierher franco einzusenden, erforderlichen Falls zu einem Probevortrag sich einzufinden und ausländische Bewerber einer Prüfung bei der k. israelit. Oberkirchenbehörde sich zu unterziehen. Heilbronn am Neckar, den 20. Februar 1862. Das israelit. Kirchenvorsteheramt. In dessen Namen: Weimann, k. Rabbiner. Bekanntmachung. Die Districts-Rab bin erstelle Welbhausen mit 350 Fl. firem Geldgehalt und Accidenzien ist in Erledigung gekommen und sind Meldungsgesuche mit den erforderlichen Zeugnissen bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung bis zum Lasten März heur. Jahres hierorts einzureichen. U'ffenheim, den 5. März 1862. Königliches Landgericht. Herzog. Eine jüdische Penskons- und Erziehungs-Anstalt für Töchter gebildeter Eltern unter Protection des hochwürdigen Rabbinats ist ein tief gefühltes Bedürfniß, undßhabe ich mich, mehrfach dazu aufgefordert, entschlossen, eine solche mit Unterstützung meiner Töchter, welche geprüfte Lehrerinnen sind, zu gründen. In diese Anstalt werden Mädchen vom 7ten Jahre an bis zum 18ten Jahre ausgenommen und erhalten bei wahrhaft mütterlicher Pflege Unterricht in Allem, was zur Erziehung eines gebildeten Mädchens der Jetztzeit gehört. Für die besten Unterrichtskräfte habe ich gesorgt und stehen mir die nachdrücklichsten Empfehlungen zur Seite. Der Herr Rabbiner Dr. Philippson in Magdeburg, so wie der Herr Rabbinatsasseffor Rosenstein hier wollen die Güte haben, Näheres mitzutherlen. Zu Anmeldungen bin ich täglich in meiner Wohnung, Klosterstraße 47 zu sprechen. Berlin, im Februar 1862. Minna Wasserman, , Klosterstraße 47.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.